Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw den behindertengerechter Wohnungsumbau für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen
Nutzen Sie Zuschüsse und Fördergelder, um Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau leichter zu finanzieren.
Jetzt neu bei uns Kostenlose Fördergeldberatung. Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung bzw. beste Zuschussmöglichkeit zu finden. Rufen Sie uns einfach unter 07195 982 9999 an oder füllen Sie das Formular aus, wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden
In der Regel sind bestehende Wohnungen und Häuser nicht auf Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgerichtet. Wer denkt auch schon in jungen Jahren daran, dass die Mobilität und Bewegungsfähigkeit einmal stark eingeschränkt sein können. Kommt es dann zu einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung, erkennt man schnell, dass die Wohnräume den neuen Lebensumständen angepasst werden müssen.
Doch behindertengerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen können sehr viel Geld kosten. Deshalb sollten Sie jede Möglichkeit nutzen, Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Ich habe für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wo Sie sich informieren können.
Doch bevor Sie loslegen mit planen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie für die Umbau- oder Neubaumaßnahmen nicht Hilfe für die Planung in Anspruch nehmen.
Wer hilft bei der Planung des barrierefreien Umbaus/Neubaus?
Wer neu baut, hat vielleicht das Glück, dass er einen guten Architekten hat, der sich mit barrierefreiem oder barrierearmen Bauen und Umbauen auskennt und Sie gut beraten kann. Zusätzlich gibt es aber auch hier noch einige andere Ansprechpartner, die Ihnen ganz gezielt weiterhelfen können.
Pflegestützpunkte helfen bei der Planung.
Beratungsstellen oder Seniorenbüros von Kommunen, Städten oder Landkreisen bieten ebenfalls Termine an, um Sie bei der Planung für Ihr barrierefreies Bauvorhaben zu unterstützen.
Wohnberater unterstützen Sie bei der Planung rund um den Umbau oder Neubau eines Hauses und auch über die Beschaffung von Zuschüssen und Fördergeldern.
Handwerker, wie zum Beispiel Sanitärfachbetriebe, Installateure usw. können ebenfalls bei der Beratung helfen. Diese sind jedoch immer auf ihr eigenes Gewerk spezialisiert und planen deshalb nicht gewerkeübergreifend. Bei größeren Umbaumaßnahmen ist es deshalb sinnvoller, sich Rat bei Wohnberatungen zu holen.
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Wohnungsanpassung: Welche Zuschüsse und Fördergelder gibt es?
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig oder aufgrund einer Behinderung bewegungseingeschränkt. Doch leider gibt es in Deutschland noch viel zu wenig barrierereduzierten oder barrierefreien Wohnraum.
Damit Menschen mit Handicap so lange wie möglich alleine zu Hause wohnen bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung übersiedeln müssen, gibt es diverse Förderungsprogramme für barrierefreies Bauen und Modernisieren. Diese unterscheiden sich in Form von Darlehen bzw. Zuschüssen.
Die KfW-Bank bietet zum Beispiel Förderungen in Form von Darlehen UND von Zuschüssen an.
Ich möchte Ihnen hier einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und die unterschiedlichen Träger aufzeigen. Diese Liste hat selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse
An erster Stelle möchte ich die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (korrekt heißt dieser Zuschuss: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) von der Pflegekasse erwähnen. Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie diese Förderung beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.
3. Wohnungsbauförderung von Bund, Ländern und Kommunen
Bund, Länder und die Kommunen legen regelmäßig eigene Wohnungsbauförderungsprogramme auf, die nicht mit der KfW-Bank zusammenhängen. Die Länder entscheiden selbst, welche Wohnbauprogramme zur Wohnraumanpassung und in welche Höhe aufgelegt werden.
Für Menschen mit einer Behinderung sind auch die Rehabilitationsträger wie die
Bundesagentur für Arbeit, die
gesetzliche Unfallversicherung und
Rentenversicherung, die
Jugendhilfe- und die
Sozialhilfeträger (Sozialamt), das
Versorgungsamt sowie die
Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
die richtigen Ansprechpartner. Die Rehabilitationsträger können unter gewissen Voraussetzungen für Förderzuschüsse in Frage kommen, da sie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbringen müssen. Nachzulesen im Gesetzestext § 55 Abs. 2 Ziffer 5 SGB IX – „Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht“.
Gesetzliche Unfallversicherung
Wer durch eine Berufskrankheit bzw. einen Arbeits- oder Wegeunfall eine dauerhafte Behinderung zurückbehalten hat, kann über die gesetzliche Berufsunfallversicherung die sogenannte Wohnungshilfe erhalten. Welche Maßnahmen gefördert werden und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, lesen Sie bitte in diesem Beitrag nach „Berufsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kosten für Umzug und Umbau“
Übrigens: Auch pflegende Angehörige können während der Pflege einen Unfall erleiden. In der Regel sind Sie dann entsprechend über die Pflegekasse unfallversichert.
5. Sonstige Förderprogramme
Sonstige Förderprogramme gibt es zum Beispiel bei Stiftungen oder bei der Aktion Mensch.
6. Steuerliche Abzugsfähigkeit
Zuletzt muss natürlich noch die steuerliche Abzugsfähigkeit erwähnt werden. Kosten, die Sie selbst übernehmen mussten, können unter gewissen Voraussetzungen bei der Steuer berücksichtigt werden. Sprechen Sie dazu unbedingt VOR Beginn der Umbau- oder Neubaumaßnahmen Ihren Steuerberater an.
Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?
Von welchem Leistungsträger Sie welche Kosten und in welcher Höhe erstattet bekommen, ist immer abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Sie müssen sich hier gut durchlesen und beraten lassen. Zu den Umbauarbeiten zum Abbau von Barrieren gehören unter anderem folgende Arbeiten (dies ist nur ein Auszug und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Barrierefreie Außengestaltung
Zur behindertengerechten Außengestaltung gehören zum Beispiel die Umgestaltung oder Neuanlage des Garten- und Terrassenbereichs sowie der Zufahrten zum Haus/zur Wohnung gehören zu den bezuschussungsfähigen Kosten.
Barrierefreies Anlegen oder umgestalten von Wegen und Treppenaufgängen
Erstellung von überdachten Abstellplätzen für PKW, Rollstühle oder Elektromobile
Erstellen von Balkon, Terrasse oder Loggia bzw. deren Zugänge
Erstellen einer Überdachungen von Freisitz, Terrasse usw.
Damit eine Wohnung im Ernstfall behindertengerecht wird, sind meist viel mehr Arbeiten nötig als man im ersten Moment glaubt. Deshalb werden auch diese Maßnahmen subventioniert:
Verbreiterung von Türen
Einbau neuer Türen
Abbau von Türschwellen
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich
Verbreiterung von Fluren
Wanddurchbrüche zur Vergrößerung von einzelnen Räumen und damit Schaffung von mehr Bewegungsfläche
Umbau Küche / barrierefreie Küche
Barrierefreie Küchen kommen häufig bei Rollstuhlfahrern zur Ausführung. Die Küchenbauteile müssen dann entweder höhenverstellbar sein oder mit dem Rollstuhl unterfahrbar. Aber auch alle anderen notwendigen Arbeiten für eine behindertengerechte Küche wie auch die räumliche, benutzerfreundliche Anpassung sind mit Zuschüssen finanzierbar. Auch hier ist es ganz wichtig, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.
Umbau Bad
Das Badezimmer ist der Raum, wo in der Regel die meisten Umbauarbeiten für ein behindertengerechtes Bad anfallen. Für das sichere Duschen, Baden und dem gefahrlosen Gang zur Toilette sind nicht nur Hilfsmittel sondern auch oft Anpassungen der Badewanne und Duschtasse nötig.
Mein Tipp! Bitte beachten Sie, dass Hilfsmittel wie Sitzerhöhungen für WCs, Haltestanden für Dusche und Bad, Badewannenlifte usw. in der Regel Hilfsmittel sind die entweder von der Pflegekasse oder der Krankenversicherung bezahlt werden. Verbrauchen Sie deshalb Ihr Förderbudget nicht für Hilfsmittel, die Sie auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt bekommen.
Je nach Grad der Behinderung und Bewegungseinschränkung können für folgende Wohnraumanpassungen im Bad Förderungen beantragt werden.
Rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen und Bodenbeläge im Bad oder dem Duschbereich.
Höhenverstellbare WCs oder elektrische Toilettenlifter
Barrierearme Sanitärarmaturen
Maßnahmen zur Änderung der Raumaufteilung. Hier werden zum Beispiel auch Wanddruchbrüche für das Zusammenlegen von zwei Räumen bezuschusst, um mehr Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer zu erreichen.
Weitere förderfähige Umbaumaßnahmen für das Badezimmer
Höhenverstellbare bzw. unterfahrbare Waschbecken: sind nicht nur für Rollstuhlfahrer geeignet, sondern auch für ältere Menschen, die sich zum Waschen auf einen Hocker setzen müssen. Ideal für Senioren und Menschen mit Behinderung sind auch Waschbecken mit integrierten Handgriffen um sich leichter aus der Sitzposition vor dem Waschbecken in eine aufrechte Position bringen zu können.
Umbau Wanne zur Dusche
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Oftmals ist das Baden mit einer körperlichen Einschränkung nicht mehr möglich und die Badewanne muss zu einer Dusche umgebaut werden. Eine kostengünstige Alternative zu einer Komplettsanierung des Bades ist der „Umbau Wanne zur Dusche“. Es ist kein Austausch von Fliesen notwendig und der Umbau erfolgt in der Regel innerhalb von 1 Arbeitstag. Je nach Höhe des vorhandenen Badezimmerbodens kann damit auch ein bodengleicher Duschplatz geschaffen werden.
Unter anderem können dafür die Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernden Maßnahme von maximal 4.000 Euro verwendet werden. Wer keinen Pflegegrad hat, kann auch andere Fördermittel in Anspruch nehmen.
Wer nicht ganz auf sein Badevergnügen verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, sich in seine bestehende Badewanne nachträglich eine barrierenreduzierte Badewannentüre einbauen zu lassen. Damit wird die Einstiegshöhe in die Badewanne beachtlich reduziert und die Sturzgefahr wesentlich vermindert.
Der nachträgliche Einbau einer Badewannentüre kann ebenfalls innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt werden. Mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten Sie auch für diese Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse
Perfekter Umbau eines modernen schönen Bades nach der Sanierung
Auch die komplette oder teilweise Sanierung des Bads kann mit Zuschüssen finanziert werden. Voraussetzung ist auch hier in den meisten Fällen, dass die Badsanierung behindertengerecht ausgeführt wird. Lassen Sie sich bei der Badplanung unbedingt von einem Fachmann beraten. Sie sollten dabei nicht nur Ihre jetzige Pflegesituation sehen, sondern auch berücksichtigen, dass die körperlichen Einschränkungen noch zunehmen.
Unser Partner bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket an. Er hilft Ihnen bei der Planung, macht Ihnen Vorschläge, hilft bei den Anträgen und koordiniert und überwacht die Arbeiten und geht in Vorfinanzierung.
Ein nasser Boden in Bad und Dusche ist gerade auch für ältere Menschen eine große Sturzgefahr. Eine Antirutschbeschichtung kann Abhilfe schaffen.
Manchmal ist das Problem im Bad einfach nur die rutschigen Fliesen. Da ist kein großer Umbau notwendig. Sie müssen auch nicht gleich den Bodenbelag entfernen lassen oder eine neue Dusche einbauen lassen. Die Anti-Rutschbeschichtung kann auf Fliesen, in Badewannen oder Duschtassen aufgebracht werden, aber auch auf allen anderen Fußbodenbelägen.
Um in eine Wohnung zu gelangen, ist es fast immer notwendig, Treppen zu überwinden. Sei es im Außenbereich wie zum Beispiel Aufgangstreppen oder im Innenbereich das Treppenhaus. Wer nicht den Idealzustand, also eine treppenlos begehbare Wohnung hat, kann Treppenlifte, Plattformlifte oder auch Aufzüge bezuschusst bekommen.
Rollstuhlrampen/Treppenrampen
Eine kostengünstige Variante zum Überwinden von Treppen sind Rollstuhlrampen. Sie können flexibel in der Länge verstellt werden und sind geeignet für Rollstühle, Rollatoren, Elektromobile usw. und sind anwendbar zum Überwinden von Stufen, Schwellen und Bordsteinen. Allerdings sind sie weder für längere Treppenabschnitte noch für gewendelte Treppen geeignet.
Bordsteinkanten-Rampen
Bordsteinkanten-Rampen sind geeignet für den dauerhaften Verbleib der Rampen an Hofeinfahrten und Bordsteinkanten. Mit diesen Rampen ist es gehandicapten Personen möglich, mit dem Rollator, Elektromobil oder dem Rollstuhl bequem ins Haus zu gelangen.
Hublifte
eignen sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für das Überwinden von geringen Höhenunterschieden. Durch die hohe Tragkraft von bis zu 260 Kilogramm können auch Elektrorollstühle damit transportiert werden.
haben im Gegensatz zum herkömmlichen Treppenlift den Vorteil, dass sie direkt mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Somit können Rollstuhlfahrer problemlos im Haus von einer Etage in die andere gelangen. Plattform-/Rollstuhllifte werden individuell angefertigt und sind sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich geeignet.
sind die häufigste Form von Treppenliften und sind geeignet für Menschen, die noch selbstständig etwas gehen können, denen aber insgesamt das Überwinden von Treppen aufgrund gesundheitlicher Probleme große Schwierigkeiten bereitet.
Die platzsparenden Sitzlifte können auch in engen Treppenhäusern eingebaut werden.
sind je nach Ausführung für den Innen- und Außenbereich geeignet. Im Außenbereich können Homelifte – bei Bedarf sogar über mehrere Etagen hinweg – direkt am Haus angebracht werden. Im Innenbereich wird der platzsparende Senkrechtlift mittels eines Deckendurchbruchs über die Etagen hinweg installiert.
Senkrechtlifte können auch mit dem Rollstuhl befahren werden.
Die Antirutsch-Beschichtung ist eine ideale Sturzprophylaxe für Jung und Alt.
Umzugskosten
Ist ein Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich und steht dadurch ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung an, können auch hier unterschiedliche Kostenträger (Pflegekasse, private Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit usw.) für die Finanzierung der Umzugskosten in Frage kommen.
Zu zwei Leistungsträgern, welche sich an den Umzugskosten beteiligen, finden Sie hier folgende Beiträge.
Das ist ganz unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Sobald Sie die für Sie passende Förderung gefunden haben, müssen Sie in den Statuten nachlesen, was zu beachten ist und wie Sie den Antrag stellen.
Voraussetzungen, um Zuschüsse oder Fördergelder zu erhalten
Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Bedingungen. Leider bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich durch die einzelnen Angebote durchzuarbeiten und zu prüfen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
Gibt es Fördermaßnahmen für Mietwohnungen?
Wer seine Mietwohnung barrierefrei umbauen möchte, muss diesen als erstes mit dem Vermieter klären. Allerdings darf er die Umbaumaßnahmen nicht so einfach ablehnen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen muss in der Regel der Mieter tragen. Fördergeld und Zuschüsse gibt es meist auch für Mieter.
Fazit
Wichtig ist, dass Sie prüfen, welche Erstattungen, Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen Sie bekommen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Füllen Sie das unten stehende Formular aus, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Informieren Sie sich vor den Umbau- oder Neubaumaßnahmen bei Wohnberatern, den Pflegestützpunkten oder den kommunalen Beratungsstellen vor Ort.
Heben Sie alle Belege und Rechnungen auf, um Ihre Ausgaben gegenüber dem Kostenträger belegen, bzw. nicht übernommene Kosten bei der Steuer geltend machen zu können.
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Der Fördergelder-Dschungel ist fast nicht zu durchschauen. Gerne helfen wir Ihnen und zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau gibt.
Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos für Sie. Telefon 07195 / 982 9999.
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Michael Beier( Geschäftsführer www.Pflege-durch-Angehoerige.de, Spezialist für Barrierefreiheit und Mobilität, Pflegeberatung )
Michael Beier Geschäftsführer Pflege-durch-Angehörige.de
Michael Beier ist Geschäftsführer von Pflege-durch-Angehörige.de und schreibt auch selbst Fach-Beiträge. Aus seinem früheren beruflichen Background als Bereichsleiter einer im Bauwesen tätigen Firma kann er gerade im Bereich behindertengerechte Wohnraumanpassung auf ein fundiertes Wissen zurückgreifen. Somit ergänzt er das Team um den technischen, wohnumfeldverbessernden Bereich der Pflege. Hinzukommen Erfahrungen im Bereich der Mobilität sowie der Pflege- und Wohnraumberatung sowie Beratung im Bereich der Schwerbehinderung.
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