Das neue Pflegestärkungsgesetz ab 2017 bringt viele Änderungen mit sich. Eine gravierende Änderung wird sein, dass die Pflegestufen in Zukunft Pflegegrade heißen.
Außerdem gibt es ab 2017 nicht mehr 3 Pflegestufen sondern 5 Pflegegrade.
Die neuen Pflegegrade richten sich nach der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einem Punkteverfahren.
Die neuen Pflegegrade
Nicht nur der Namen ändert sich von Pflegestufe auf Pflegegrad, sondern auch die komplette Einstufung. Dazu werde ich in einem anderen Beitrag noch ausführlicher eingehen. Deshalb hier nur ein kurzer Überblick:
Pflegegrad 1
Ab 2017 werden vermutlich wesentlich mehr Menschen einen Pflegegrad genehmigt bekommen als bislang. Im Pflegegrad I werden Menschen eingruppiert, die zwar gehandicapt sind, aber seither nicht die vollen Kriterien für die Einstufung in eine Pflegestufe erreicht haben und deshalb die Pflegestufe abgelehnt wurde.
Die finanziellen Leistungen im Pflegegrad 1 sind jedoch stark begrenzt.
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 12,5 bis 27 Punkten
Pflegegrad 2
Pflegegrad II erhalten Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 27 bis 47,5 Punkten.
Pflegegrad 3
Pflegegrad III erhalten Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 47,5 bis unter 70 Punkten.
Pflegegrad 4
Pflegegrad IV erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 70 bis unter 90 Punkte.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Die Einstufung liegt bei 90 bis 100 Punkten.
Nützliche Alltagshilfen: Wer bereits vor 2017 eine Pflegestufe anerkannt bekommen hat, wird automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Es besteht also Bestandsschutz für bereits pflegebedürftige Menschen. Die Überleitung von der Pflegestufe zum Pflegegrad findet nicht willkürlich statt sondern nach zwei ganz klaren Regeln: In der Praxis bedeutet das, dass eine Umrechnung stattfindet. Wie wird nun die Pflegestufe in den Pflegegrad umgerechnet? Sie wollen wissen, welchen Pflegegrad Sie ab 2017 haben? Lesen Sie dazu auf der linken Seite, welche Pflegestufe Sie bis jetzt haben. Auf der rechten Seite wird Ihnen angezeigt, welchen Pflegegrad Sie ab 2017 haben werden. Wer darf einen Pflegegrad beantragen? *EA = Eingeschränkte Alltagskompetenz Sie haben es schon gemerkt! Der Pflegegrad 1 ist nicht in dieser Liste enthalten! WARUM? Ganz einfach: Der Pflegegrad 1 ist eine ganz neue Einstufung. Es gibt bis 31.12.2016 niemanden, der eine Pflegestufe hat, die dann in den Pflegegrad 1 umgewandelt wird. Dazu mehr in einem späteren Beitrag. Die obige Umrechnungstabelle möchte ich anhand von zwei Praxisbeispielen näher erklären: Praxisbeispiel ohne geistige Einschränkung Herr Kurz ist stark körperlich eingeschränkt. Aufgrund von Kriegsverletzungen und Behinderungen ist er stark auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die Pflegekasse hat ihm 2016 Pflegestufe 2 zuerkannt. Da Herr Kurz keine geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz hat, wird er um 1 Grad höher eingestuft. Somit erhält Herr Kurz zum 01.01.2017 automatisch den Pflegegrad 3. Praxisbeispiel mit geistiger Einschränkung Herr Lang ist ebenfalls körperlich eingeschränkt. Auch er hat durch seine Verletzungen und Gebrechen von der Pflegekasse eine Pflegestufe 2 erhalten. Erschwerend kam dann hinzu, dass Herr Lang auch noch Demenz bekam. Die Pflegekasse sprach ihm dann aufgrund der hinzugekommenen Demenz im Jahr 2016 die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) zu. Da Herr Lang zusätzlich zu seinen körperlichen Gebrechen auch geistige Defizite hat, wird er zum 01.01.2017 nicht nur um 1 Grad höher gestuft sondern um 2 Grade. Herr Lang erhält dann zum 01.01.2017 automatisch Pflegegrad 4. Wichtig Wer vor dem 01.01.2017 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #123201793 © wwwebmeister Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Umrechnungstabelle Pflegestufe zu Pflegegrad
Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrad ab 01.01.2017 Alt: Pflegestufe 0Neu: ⇒ bedingt durch Eingeschränkte Alltagskompetenz erfolgt Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 2 Alt: Pflegestufe 1Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 2 Alt: Pflegestufe 1 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe 2Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe 2 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe 3Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe 3 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 5 Alt: Pflegestufe 3 HärtefallNeu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 5
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