Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen

Elternunterhalt und Schonvermögen. Wenn Kinder für die Eltern eine Unterhaltspflicht haben.
Elternunterhalt und Schonvermögen. Wenn Kinder für die Eltern eine Unterhaltspflicht haben.

Elternunterhalt – Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen. Ein Pflegeheimplatz kostet schnell 3.000 bis 4.000 €uro und noch mehr. Wer bezahlt aber die Heimkosten, wenn Vater oder Mutter, Oma oder Opa ins Heim kommen, diese die Kosten dafür aber selbst nicht aufbringen können?

Haften die Kinder für ihre Eltern? Wer muss für die Pflegeheimkosten aufkommen? Müssen die Kinder ihr Haus verkaufen, damit die Eltern oder Großeltern in einem Seniorenheim gepflegt werden können?

Es gibt klare staatliche Regelungen, wer in welcher Höhe Pflegeunterhalt bei einem Heimaufenthalt bezahlen muss. Es gibt beim Elternunterhalt aber auch viele ungeahnte Möglichkeiten, um seinen Besitzstand wahren zu können.

Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?

Das ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, selbst von Ort zur Ort. Näheres dazu habe ich schon in meinem Beitrag zu den Pflegeheimkosten geschrieben.

Wer ist überhaupt für die Pflegeheimkosten zahlungspflichtig?

Wer Pflege benötigt und in einem Altenheim untergebracht ist, hat meist auch einen Pflegegrad. Wenn nicht, oder wenn gar eine Einstufung in eine Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte schnellstens geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht. Doch mit diesem Geld aus den Pflegeleistungen können die Pflegeheimkosten nie ganz abgedeckt werden.

Wer muss also dann die restlichen Kosten für den Heimplatz bezahlen, wenn die Rente nicht reicht? Zuerst muß natürlich der Patient selbst für die Heimunterbringungskosten aufkommen.

ABER: Sowohl dem Pflegebedürftigen als auch seinen unterhaltspflichtigen Angehörigen steht ein Schonvermögen zu, das nicht zur Berechnung der selbst zu bezahlenden Kosten für das Heim hinzugenommen werden darf. Was zahlt nun der Staat und was müssen die Kinder bezahlen?


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Zur Zahlung der Heimunterbringungskosten sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge folgende Verwandte und Ämter verpflichtet, sofern das Nettoeinkommen dies zuläßt:

  • Je nach Einstufung in den Pflegegrad übernimmt zuallererst die Pflegekasse/Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten.
  • Die restlichen Kosten müssen dann vom Patienten selbst getragen werden (aus seinen Rentenbezügen, Mieteinnahmen, vorhandenem Vermögen usw.).
  • Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diese Kosten komplett zu bestreiten, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehepartner zur Zahlung der restlichen Unterbringungskosten herangezogen werden kann, und danach werden die Kinder* (und unter bestimmten Umständen auch die Enkel) in die Pflicht genommen. Sie müssen also evtl. Elternunterhalt leisten.
  • Erst wenn von keinem der oben genannten Angehörigen eine Zahlung erwartet werden kann, kommt der Staat – also das Sozialamt – in Form von “Hilfe zur Pflege” für die Kosten auf.

Doch jeder der Unterhaltspflichtigen kann für sich Freibeträge, Selbstbehalte und Schonvermögen geltend machen, worauf ich noch zu sprechen komme.

Ab welchem Einkommen sind die Angehörigen unterhaltspflichtig?

Das ist ganz unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab wie zum Beispiel Familienstand, persönliches Einkommen, Ausgaben für Unterhalt oder Altersvorsorge usw. aber auch vom persönlichen Lebensstandard. Es kann weder dem Ehepartner noch den Kindern zugemutet werden, dass sie aufgrund der zu zahlenden Pflegeheimkosten selbst zum Sozialfall werden.

Es ist wichtig, alle seine Einnahmen anzugeben, ABER genauso wichtig ist es, seine Ausgaben explizit aufzuführen. Nur so kann gewährleistet werden, dass von den Angehörigen nicht zu viel bezahlt werden muss und diese verarmen. Und anrechnungsfähige Ausgaben gibt es zahlreiche.

Änderung des Elternunterhalts zum 01.01.2020

Zum 01.01.2020 tritt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Unterhaltspflichtige Kinder müssen dann erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen und somit Elternunterhalt bezahlen. Liegt das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter diesen 100.000 €uro, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag, wenn die Rente oder das Vermögen des Pflegeheimbewohners nicht mehr ausreichen.

Daraus wird resultieren, dass die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen steigen wird. Denn viele ältere Menschen gehen nicht ins Pflegeheim, weil Sie Angst davor haben, Ihren Kindern finanziell auf der Tasche zu liegen. Deshalb bleiben sie lieber zu Hause und schauen, wie sie immer noch so einigermaßen über die Runden kommen. Auch die Angehörigen übernehmen häufig deshalb die Pflege zu Hause, weil sie sich ein Pflegeheim nicht wirklich leisten können.

Beispiel Pflegeheim-Aufenthalt

  • Der Heimaufenthalt muss (bis auf die Leistungen der Pflegekasse) selbst bezahlt werden.
  • Können die Pflegeheimkosten von der Rente nicht bezahlt werden, muss zuerst das Vermögen bis auf einen geringen Betrag aufgebraucht werden.
  • Danach sind die Kinder unterhaltspflichtig, jedoch erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto
  • 2019 mussten für einen Heimplatz im bundesweiten Durchschnitt ca. 1.830 Euro selbst bezahlt werden.

Es ist im Moment auch noch davon auszugehen, dass das vorhandene Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder nicht geprüft wird und somit auch nicht in Unterhalts-Berechnungen des Sozialamtes einfließen wird.

Zusammenfassung der Änderungen ab 01.01.2020 zum Elternunterhalt

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sollen unterhaltspflichtige Kinder entlastet werden, deren Eltern sozialhilfeberechtigt sind.

  • Mit dem neuen Gesetz soll erreicht werden, dass z.B. pflegende Kinder ihre Eltern in ein Pflegeheim geben können, ohne selbst finanziell in eine Schieflage zu geraten.
  • Pflegende Angehörige sollen die Möglichkeit haben, bei Überforderung durch die Pflege den Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim geben zu können. Laut Bundesgesundheitsministerium widerspricht diese Regelung nicht dem Grundsatz „ambulante Pflege vor stationärer Pflege“, wenn die Angehörigen mit der Pflege überlastet sind.
  • Eine Unterhaltspflicht besteht erst ab einem Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro / Jahr.
  • Wer bereits vor dem 01.01.2020 Unterhalt an seine Eltern zahlen musste, aber unter 100.000 Euro brutto verdient, muss ab 01.01.2020 keinen Unterhalt mehr bezahlen.
  • Unterhaltspflichtig sind nur Personen im ersten Verwandtschaftsgrad, also Kinder und Eltern. Schwiegertöchter und Schwiegersöhne sind nicht unterhaltspflichtig.
  • Zum Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zählen nicht nur das Gehalt, sondern auch Mieteinnahmen usw.
  • Die Regelung gilt erst ab dem 01.01.2020. Wer vor diesem Termin bereits Unterhalt bezahlt hatte, jetzt aber unter der 100.000 Euro Einkommensgrenze liegt, kann nichts mehr zurückfordern.
  • Den Gesetzestext finden Sie unter Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Wer unterhaltspflichtig für seinen Ehepartner oder die Eltern ist, muss seine Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Die Einnahmen sind relativ schnell zusammengefaßt. Doch bei der Auflistung für die Ausgaben sollte man sich Zeit nehmen.


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Je mehr Ausgaben der Unterhaltspflichtige hat, desto weniger muss er letztendlich selbst zuzahlen.

Nachfolgende habe ich einige Ausgaben aufgelistet, welche sich Unterhaltspflichtige anrechnen lassen können. Diese Ausgaben verringern das Nettoeinkommen, welches die Berechnungsgrundlage für die Zuzahlung ist.

Außerdem sind noch einige Positionen enthalten, die zum Schonvermögen (Vermögen, welches nicht zur Begleichung der Heimkosten herangezogen werden darf) zählen und nicht angetastet werden dürfen. Letztendlich bedeutet es, je mehr Kosten ein Unterhaltspflichtiger für sich selbst und seine Familie hat, desto weniger muss er für einen pflegebedürftigen Angehörigen im Heim bezahlen.

  • Ausbildung und Studium der Kinder
  • Bargeld bis zu einem bestimmten Betrag
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • Fahrtkosten zum Pflegeheim
  • Gold (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Instandsetzungsarbeiten für PKW, welcher beruflich genutzt wird
  • Instandsetzungsarbeiten für selbst genutzte Immobilie
  • Kosten für die eigene Lebensführung (Wohnung, Nahrungsmittel, Telefon usw.)
  • Kosten für Hobbies des Unterhaltspflichtigen sowie dessen Ehepartners oder Kinder
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für Urlaub
  • Krankenversicherungen einschließlich Zuzahlungen
  • Lebensversicherungen (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Mietzahlungen
  • Musikinstrumente
  • Musikunterricht
  • Nicht selbst genutzte Immobilien die der Altersvorsorge dienen
  • Ratenzahlungen / Kreditzahlungen
  • Rücklagen für ein neu anzuschaffendes Fahrzeug, das für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird
  • Rücklagen für Modernisierungsarbeiten / Sanierungsarbeiten selbst genutzter Immobilien
  • Selbst genutzte Immobilien
  • Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinder oder Kindeskinder
  • Versicherungen
  • Werbungskosten
  • Wertpapiere (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Zahlungen für die eigene Altersvorsorge

Die Liste ist sehr unvollständig, da auch hier die Ausgaben eines jeden Einzelnen ganz unterschiedlich sind.


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Was ist ein Schonvermögen?

Wenn der Elternunterhalt berechnet wird, muss auch das Schonvermögen einberechnet werden. Zum Schonvermögen gehört alles, was die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts zugesteht. Der Lebensunterhalt des Unterhaltspflichtigen darf nicht gefährdet werden, ebenso wenig seine Altersvorsorge. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder mit der Unterhaltsleistung ihrer Eltern nicht überfordert sind, somit selbst finanzielle Vorkehrungen für ihre Altersvorsorge treffen können um im Alter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.

Die Höhe des Schonvermögens ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wieviel bezahlt die Pflegeversicherung?

Die Leistungen der Pflegeversicherungen können Sie aus meinem Beitrag “Aktuelle Pflegeleistungen” entnehmen. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, sollten Sie prüfen, ob Sie einen Pflegegrad beantragen können.

Muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung verkauft werden?

Um die Pflegeheimkosten zu decken kann nicht verlangt werden, selbstgenutztes Eigentum zu veräußern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung bzw. das Haus von der Größe her in angemessenem Rahmen bleibt.

Gerade für Ehepartner kann auch ausschlaggebend sein, dass der Staat nicht verlangen kann, selbst genutzte Immobilien zu verkaufen, die das Leben des Ehepartners geprägt haben. Getreu dem Motto: Alte Bäume verpflanzt man nicht. Auch von unterhaltspflichtigen Kindern kann nicht verlangt werden, dass diese Hab und Gut, Haus und Hof verkaufen, um für die Pflegekosten aufkommen zu können.

Vom Staat ist vorgesehen, dass unterhaltspflichtige Kinder sich nicht ruinieren und somit selbst nicht mehr in der Lage wären, sich und ihre Familie zu ernähren, zu versorgen und für die Altersvorsorge entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Wer hilft mir weiter? Wer kann mich beraten?

  • Zuerst kann sich jeder über den Elternunterhaltsrechner einen ersten Überblick über seine Situation verschaffen. Wer bereits bei diesem kleinen Selbsttest feststellt, dass er nicht zu Unterhaltszahlungen für die Heimunterbringung herangezogen werden kann, wird vermutlich keine weiteren Schritte einleiten müssen.
  • Sollte jedoch feststehen, dass Zuzahlungen geleistet werden müssen, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu nehmen. Dies kann unter anderem ein Rechtsanwalt – spezialisiert auf Elternunterhalt – sein. Die Beratung wird sich mit Sicherheit lohnen und keiner sollte im Ernstfall auf eine derartige Anlaufstelle verzichten. Die Kosten für eine qualifizierte Beratung sind vermutlich schnell wieder eingespart. Und noch einmal: Jeder hat einen Anspruch darauf, seinen gewohnheitsmäßigen Lebensstandard beibehalten zu können.
  • Ebenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Er kann genau sagen, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind, wie zum Beispiel Zuzahlungen für die Heimunterbringung usw.

Sind die Kinder prinzipiell unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern?

Auch hier gibt es Ausnahmen. Nur ein Beispiel: Selbst wenn die Kinder finanziell so gestellt wären, dass sie Pflegeunterhalt bezahlen müssten, können diese die Zahlungen ablehnen, wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber in früheren Jahren bereits die Unterhaltsverpflichtung grob verletzt hatten. Ich kann nur immer wieder empfehlen, vorsichtshalber eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Vorsicht: Wer seine Eltern selbst pflegt, kann die Pflege als Naturalunterhalt geltend machen. Mehr dazu in diesem Beitrag: Pflege der Eltern zählt als Naturalunterhalt.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Was ist, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind?

Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Kinder, werden diese gemeinsam zur Unterhaltspflicht herangezogen. Wer jedoch wieviel bezahlen muss, wird wieder individuell errechnet.

Wer bezahlt die Pflegeheimkosten, wenn Kinder nicht unterhaltspflichtig sind?

Dann muss der Staat, also das Sozialamt, aufkommen. Es muss dann Sozialleistung in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Extra-Tipp No. 1

  • Wer steuerpflichtig ist und in einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz untergebracht ist und seine Pflegeheimkosten selbst bezahlt, kann diese Kosten bei seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
  • Ebenso können Unterhaltspflichtige die Kosten für die Heimunterbringung bei der Steuer absetzen.

Extra-Tipp No. 2

Wer als Unterhaltspflichtiger mit einem Pflegedienst oder einem Pflegeheim einen Pflegevertrag unterschreibt, muss unbedingt darauf achten, dass er vom Heim nicht automatisch zur Zahlung der Pflegeheimkosten verpflichtet wird, falls das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht.

Extra-Tipp No. 3

Wer rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, bekommt selbstverständlich von dieser Versicherung separate Zuzahlungen.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten

Wann müssen Kinder für Pflegeheim zuzahlen?

Kinder müssen nur dann finanziellen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern leisten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Schwelle stellt das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit Anfang 2020 dar.

Wie viel müssen Angehörige für Pflegeheim zahlen?

Die Pflegekasse leistet entsprechend des Pflegegrades eine finanzielle Unterstützung: Im Pflegegrad 2 beträgt der Betrag 770 Euro, im Pflegegrad 3 sind es 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 werden 1.775 Euro bereitgestellt und im Pflegegrad 5 erhält man 2.005 Euro. Sollten diese Beträge nicht ausreichen, um die Kosten des Pflegeheims vollständig zu decken, ist von den pflegebedürftigen Personen ein Eigenanteil zu entrichten.

Wer zahlt Pflegeheim, wenn Rente nicht reicht Kinder?

Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, gibt es eine bestimmte Reihenfolge der finanziellen Verantwortung. Zuerst wird die Pflegeversicherung der Eltern herangezogen, gefolgt von ihrem Einkommen, ihrer Rente und ihrem Vermögen. Falls diese Ressourcen nicht ausreichen, ist der Ehepartner für die Deckung der Kosten verantwortlich. Erst wenn auch dies nicht ausreicht, können die Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden.

Was müssen Kinder für ihre Eltern im Pflegeheim bezahlen?

Kinder müssen in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt sie zur Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern im Pflegeheim verpflichtet, selbst wenn die Eltern auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit 2020 müssen sich Kinder nur dann an den Pflegekosten der Eltern beteiligen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro oder mehr beträgt (gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII).

Wie hoch ist durchschnittlich der Eigenanteil im Pflegeheim?

Bei einem anerkannten Pflegegrad ab 2 müssen Sie im Durchschnitt mit einer monatlichen Pflegeheim-Zuzahlung von rund 2.411 Euro rechnen. Dieser Betrag stellt den Eigenanteil dar, den Sie selbst monatlich aufbringen müssen (Stand: Bundesdurchschnitt 2023).

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Quelle Bildmaterial: Pixabay © AlexasPhotos 

59 Antworten auf „Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen“

Als Einzelkind war ich für meinen Vater 17 Jahre (verstorben) und für meine Mutter (97, im Pflegeheim) fast 40 Jahr Vorsorgeberechtigter. Wenn unter diesen Voraussetzung das Geld nicht mehr reicht und ich selbst 1.000te € investiert habe, habe ich kein schlechtes Gewissen, wenn die kurze Zeit, die noch bleibt, das Sozialamt bezahlt.

Wieviel Geld Sie noch auf den Sparbüchern etc. haben dürfen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wieviel Sie genau noch haben dürfen, und ob Sie für Ihre Eltern Unterhalt bezahlen müssen sollten Sie am Besten mit einem Anwalt für Familien- oder Sozialrecht klären.

Hallo
Meine Frau und ich sind Rentner. Wir haben gemeinsam eine Rente von etwa 2800 Euro
Aber gespart haben wir etwa 100000 Euro. Müssen wir für meiner Frau ihre Mutter vom Ersparten die Heimkosten bezahlen ?

Ich finde es nicht gut das man als Kind erst ab einem Einkommen von 100000€ Brutto zur Zahlung herangezogen werden kann. Es gibt sowieso zu wenig Plätze im Pflegeheimen, so wird es den Angehörigen ziemlich einfach gemacht die Eltern ins Pflegeheimen zu stecken. Aber Vater Staat zahlt ja schon. Ich habe meinen Vater nach einem Schlaganfall und Demenz jahrelang bis zum Tod gepflegt, dass habe ich gerne für ihn gemacht. Die Eltern ziehen ihre Kinder groß tun und machen alles für sie, aber wenn die Eltern alt und krank werden müssen sie ganz schnell weg ins Heim damit jeder sein eigenes Leben leben kann ohne Einschränkungen. Ich hatte auch einen 24/7 Job mit meinem Vater, weil ich Respekt vor meinen Eltern habe und zu der Zeit brauchte mein Vater mich, also war ich für ihn da so wie er für mich da war.

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Ob eine Rückerstattung geleistet werden muss oder nicht, hängt unter anderem von der Höhe des Betrags ab. Zudem spielt der Zeitraum eine wichtige Rolle, also wann bzw. über welchen Zeitraum die Zahlungen erfolgt sind. Hier sollten Sie sich mit einem Anwalt auseinandersetzen.

Meine Schwiegermutter lebt in einem Pflegeheim und schenkte uns Kindern Geld. Wenn ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, müssen wir das Geld zurück vergüten?

Das ist eine Frage, die wir Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht beantworten können. Es kommt darauf an, auf welcher Gesetzesgrundlage Sie das Taschengeld bekommen.
Wenn Sie einen Betreuer haben, können Sie sich an das Betreuungsgericht wenden und nachfragen, wieviel Taschengeld Ihnen zusteht.
Wenn sie vom Sozialamt Gelder beziehen, sollten Sie direkt dort nachfragen.

Also ich wohne in einem Wohnheim und bekomme etwa 80 Euros pro Monat und das ist alles. Was kann ich tun, um eine Erhöhung des Taschengeldes zu bekommen, denn meine Betreuerin von mir sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf die Auszahlung von Kleidergeld von den 80 Euro pro Monat selbst bezahlen muss. Ist das richtig so oder was? Ich bitte um Prüfung und Antwort auf meine Anfrage.

Wie lange ist die Frist vom Amt, Rückerstattung zu verlangen bzw. zu fordern. Unsere Mutter war 2019 für 4 Monate im Pflegeheim und nun 2021 möchte das Sozialamt einen Einkommensnachweis und Vermögen der Kinder einholen.
MfG. Andreas

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Sie sollten aber unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen.

Hallo, ich wohne mit meiner Tochter zusammen.
Sie hat festen Wohnsitz bei mir.
Die Wohnung (2 Zimmer) gehört mir.
Wenn ich ins Altersheim gehe und das Geld nicht reicht,
muss meine Tochter ausziehen und Wohnung verkauft werden?
Um die restlichen Kosten zu bezahlen.
Wir wohnen bereits 1 Monat zusammen. Ab Oktober 2020 gehe ich in Altersheim.

Danke für Antwort! Rudi

Guten Morgen,
leider darf ich Sie dazu überhaupt nicht beraten. Sie sollten einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Ihnen weiterhelfen kann. Er kann Ihnen auch bei der Aufteilung der Wohnungen helfen, da diese sicherlich einen unterschiedlichen Wert haben.

Hallo guten Tag!
Wir, Rita und Wilhelm Rettenmeier, sind seit ca. 60 Jahren Verheiratet und sind jetzt 75 und 78 Jahre alt, haben 4 Kinder die alle ihr eigenes Einkommen haben. Wir haben 4 Wohnungen, eine bewohne ich selbst, eine ist vermietet und in den anderen 2 wohnt eine Tochter und in der anderen ein Sohn von uns. Es sollen ja einmal jeder der Kinder eine Wohnung bekommen. Überschrieben ist noch nichts nur ein handschriftliches Testament besteht (Berliner Testament). Können jetzt bei einem oder gar 2 Pflegefälle die Wohnungen verkauft werden?

Sie schreiben, dass Schwiegerkinder nicht unterhaltspflichtig sind. Sie können es aber indirekt werden, wenn Unterhaltspflichtige Kinder ohne eigenes Einkommen einen „Taschengeldanspruch“ haben, von dem Unterhalt zu leisten ist. Ist diese Regelung mit der Neuregelung zum 1. 1. 20 geändert/entfallen?

Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ob jemand unterhaltspflichtig ist, berechnet das Sozialamt. Denn jede Unterhaltspflicht ist individuell zu sehen und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Sollten Sie unterhaltspflichtig sein, empfehle ich Ihnen, den Bescheid von einem Anwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, prüfen zu lassen.

Lebe seit 5 Jahren von der Ehefrau getrennt – nun bei meiner
Lebensgefährtin. Muss ich für die Unterbringung in einem Pflegeheim für meine Ehefrau bezahlen bzw. was ist mit meinen Ersparnissen? War immer Alleinverdiener- Die Ehefrau hat eine Rente von ca. 200 Euro

hallo,
wir sind 3 Kinder und 2 davon sind Rentner mit einer niedrigen Rente, d.h. der Einzige der für Zuzahlung hinzugezogen werden kann, bin ich selbst.
Muss ich jetzt die Anteile meiner Geschwister übernehmen. Der Draufzahlbetrag an das Pflegeheim ist 900 €.
Angenommen ich habe ein gutes Einkommen, muss ich dann die 900 € alleine bezahlen oder nur den 3. Teil.

Ab Januar 2020 ändert sich das Gesetz – siehe dazu mein Beitrag.
Kinder werden dann erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro für den Elternunterhalt herangezogen.
Wenn die Eltern die Pflegeheimkosten nicht bezahlen können, kommt zuerst das Sozialamt für die Kosten auf. Das Amt prüft dann, ob Kinder unterhaltspflichtig sind.
Ob und in welcher Höhe Angehörige unterhaltspflichtig sind, kann ich nicht beurteilen. Dazu muss dann das Sozialamt bzw. ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Mein Vater ist nach einem Halswirbelbruch (jetzt operiert) absolut eingeschränkt bzw kann er nicht mehr machen. Wir haben noch die niedrigste Pflegestufe, aber der MDK kommt damit er eine höhere Pflegestufe bekommt. Ich bin die einzige Tochter, meine Mutter ist vor 9 Monaten verstorben. Mein Vater und ich leben in einem Haus, das mir meine Eltern vor vielen Jahren schon überschrieben haben, allerdings haben meine Eltern ein Nießbrauchsrecht. Meine Frage lautet nun, ob ich jetzt das Haus verkaufen muss, wenn mein Vater ins Heim muss?

Hallo, wenn das doch alles so fair berechnet wird, warum heißt es dann „pflegen zu Hause, weil sie es sich nicht leisten können“? Verstehe ich jetzt nicht. Woran liegt das? Die, die das meinen, müssten ja dann eh nichts zuzahlen, weil „zu wenig“ da ist….

Wenn das Einkommen Ihrer Mutter nicht ausreicht, sind Kinder unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht ist abhängig vom Einkommen und vom Schonvermögen. Das Amt prüft auf Basis Ihrer Unterlagen, ob Sie unterhaltspflichtig sind. Deshalb kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden, zumal ich Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten darf.
Mein Tipp: Sollten Sie Zahlungen leisten müssen, lassen Sie unbedingt von einem Rechtsanwalt den Bescheid prüfen. Unterhaltsberechnungen vom Sozialamt sind häufig falsch. Außerdem plant die Politik Änderungen beim Elternunterhalt.

Meine Mutter muss ins Pflegeheim, ich selber bin Frührenter und habe selber Pflegestufe 3. Kann man trotzdem bei mir von der Rente etwas holen? Wird mein Mann als Normalverdiener + mein Pflegegeld heran gezogen werden?

Das Sozialamt prüft bei allen Kindern, wer welche Beträge zu leisten hat.

Hallo, mein Vater ist Beamter und bekommt Geld aus der Versorgungslage. Wir sind 5 Kinder. 3 davon können zahlen, 2 nicht. Sind Rentner und haben nix. Müssen wir anderen den Teil von unseren Geschwistern auch noch zahlen? Danke lg

Die Mutter meines Lebensgefährten muss in ein Pflegeheim und kann die Kosten dafür nicht selbst tragen. Wird mein Gehalt und Ersparnisse (nicht verheiratete Lebensgefährtin) bei der Berechnung der Zuzahlung mit in Betracht gezogen oder nur die Einkünfte beider Söhne?

Hallo, muss ebenfalls als Sohn alles offenlegen. Das ist aber nicht mein Problem. Mein Vater ( von meiner Mutter schon lange geschieden ) hat ebenfalls einen solchen Brief bekommen …. von wegen EX EHEGATTEN. Warum ?? Was hat er damit noch zu tun? Musste auch nie unterhalt zahlen.

Ich habe den Beitrag entsprechend Ihrer Frage erweitert. Schauen Sie bitte unter dieser Überschrift nach “Sind die Kinder prinzipiell unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern?”

Ich bin mit meiner Mutter und meinem Stiefvater zerstritten. Muss ich zahlen, obwohl ich keinen Kontakt mehr habe?

Da ist es am besten, wenn Sie sich mit einem guten Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen. Er kann Sie da sicherlich gut beraten.

Danke für die tollen Tips! Wissen Sie, ob das Sozialamt auch rückwirkend Zuzahlungen der Kinder fordern kann? Also falls man zunächst nicht in der Lage war, das Heim zu bezahlen (und das Sozialamt die Kosten übernimmt) und sich in der Zwischenzeit die finanzielle Situation der Kinder extrem verbessert?
Und sind die Kinder dann verpflichtet, sofort Meldung beim Sozialamt zu machen über die veränderte Finannzlage oder wartet man die nächste Kontrolle des Sozialamtes ab?

dann werde ich kündigen. ich sehe nicht ein das ich bei meinem arbeitgeber leistung erbringen soll und ich kann nur einen “grundbetrag” behalten. und das anscheinend mein leben lang da ich für alle zahlen muss. welche motivation soll man den da aufbringen karriere zu machen ? warum sollte ich mich weiterentwickeln ? wenn der staat das so will – bitte schön.

Es gibt einen Grundbetrag, der Ihnen zum Leben übrigbleiben muss. Wenn die Kosten so hoch sind, müssen Sie mit Ihrer Pflegekasse und dem Sozialamt Kontakt aufnehmen. Dort kann man Ihnen sagen, wie es weitergehen wird und welche Hilfen Sie beanspruchen können.

Das ist immer abhängig von Ihrem Einkommen. Am besten ist es, einen guten Anwalt für Sozialrecht zur Hilfe zu nehmen. Er kann Ihnen sagen, was noch zum Schonvermögen gezählt werden kann und inwieweit Sie unterhaltspflichtig sind.

Hallo,
kann man den minderst Grundbetrag der zum Leben, einer privaten Person, zum Leben überbleiben soll bzw. muss in einer Summe benennen?
Bin ledig und momentan habe ich nur an Pflegekosten ein Minus von 135 € von Nettogehalt übrig!
Da alle anderen laufende Kosten noch nicht eingerechnet sind ist mein Minus um einiges höher.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich!
Gruß,
Peter Danner

Muss man auch mehrfach “zuzahlen” ? Also zzt ist meine Mutter im Heim und wir müssen ordentlich zuzahlen. Meine Schwiegermutter ist geschieden. Es zeichnet sich ab das sie auch bald Heimpflegebedürftig wird. Wenn meine Mutter irgendwann ( hoffentlich nie aber so ist es leider ) verstirbt – geht dann unsere Zuzahlung nahtlos für die Schwiegermutter weiter ? Und dann irgendwann für den Jahre jüngeren und zzt topfitten geschiedenen Schwiegervater ?

Vielen Dank !

Sie sollten sich mit einem Anwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen. Es gibt die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs beim Erbe, wie in meinem Beitrag geschrieben. Aber das muss schriftlich festgehalten sein. Alles andere kann Ihnen sicherlich der Anwalt sagen

Hallo…. ich habe eine Frage bezüglich der häuslichen Pflege. Meine Eltern pflegen meine Großmutter in ihrem Eigenheim. Meine Tanten drücken sich vor jeglicher Verpflichtung und überlassen alles meinem gutmütigen Vater (Rentner). Kann man die beiden schlecht geratenen Tanten zu einer finanziellen Unterstützung als Ausgleich für den Pflegeaufwand zwingen?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
wie sieht es mit der Verpflichtung der Kinder und Kindeskinder aus, wenn die Eltern eine Seniorenresidenz beziehen, die deutlich über ihrem vorigen Lebensstandard liegt und somit ggf. Vermögen durch einen Wohnungsverkauf nach relativ kurzer Zeit aufgebraucht ist und die Rente etc. nicht mehr ausreicht, um diese “Luxusresidenz” zu bezahlen?
Können die Angehörigen dann für diese eigentlich zu hohen Kosten herangezogen werden?
Gibt es eine Verpflichtung der Betroffenen und/oder der rechtlichen Stellvertreter (Vorsorgebevollmächtigter z.B.) mit dem Vermögen angemessen zu haushalten und das Geld quasi nicht innerhalb von wenigen Monaten oder Jahren zum Fenster rauszuwerfen? MfG

Wenn das Sozialamt glaubt, dass Sie für die Kosten aufkommen müssen, werden Sie angeschrieben. Die Übernahme von Heimkosten für die Eltern ist eine ganz individuelle Angelegenheit. Ich kann jedem nur empfehlen, sich mit einem Fachanwalt in Sozialrecht in Verbindung setzen. Er kann beurteilen, ob die Berechnungen des Sozialamtes stimmen.

mein Schwiegervater soll jetzt in ein Pflegeheim und einen gesetzlichen Betreuer bekommen was ist eigentlich wenn mein Schwiegervater jetzt ins Pflegeheim kommt?
Muss ich mich wenn dann seine Rente nicht reichen sollte trotzdem an den Kosten für die Pflege beiteiligen? Oder übernimmt das dann der Staat?

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
Bei folgenden Stellen können Sie sich aber zu Ihrer Thematik informieren:
Pflegestützpunkte, die Sozialstation des Pflegeheims, Ihre Pflegekasse, das Sozialamt oder aber auch – falls Sie doch zu Zahlungen herangezogen werden sollten – bei einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht.

meine Frau pflegt zur Zeit ( neben ihrer Arbeit) ihre Mutter 88 und deren Schwester 99 Jahre und kommt nun merklich an ihre Leistungsgrenze. Die Rente ihrer Tante würde für die Differenz zur Stationären Pflege nicht ausreichen. Meine Frage: Muss meine Frau oder wir für die Kosten im Pflegeheim für die Tante aufkommen?

ich habe für meine Mutter ein Pflegeheim gefunden das in etwa ihrer Rente bei der Zuzahlung entspricht sie will aber in ein schöneres dh plus 500€ muss ich das akzeptieren?

Wenn Ihre Mutter ins Pflegeheim kommt und Sie für die Mutter “Hilfe zur Pflege” beantragen, wird das Sozialamt prüfen, ob Sie an den Kosten beteiligt werden. Sollte das Sozialamt an das von Ihnen genannte Eigenkapital gehen, würde ich Ihnen empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie benötigen ja auch Rücklagen für die Altersvorsorge, ein Auto, Reparaturen u.ä. so wie in meinem Beitrag beschrieben.

Hallo,
habe eine dement erkrankte Mutter, die jetzt bald ins Pflegeheim muss.
Privat habe ich noch ein Eigenkapital von 7000€.
Kann der Staat an dieses Kapital Anspruch geltend machen?

Hallo
Meine Mutter kommt ins Pflegeheim ,das Geld reicht allerdings nicht aus trotz (Rente +Pflegestufe 4 )
Habe noch 4 Geschwister die alle berufstätig sind .
Ich selber habe eine ein Netto Einkommen von monatlich 370€ so das ich krankenversichert bin.
Leider kann ich wegen Krankheit nicht mehr arbeiten arbeiten .
Meine Frage :wird eine Zahlungsverpflichtung auch das Einkommen meines Manns hin zu gezogen.

Vielen Dank im Voraus
Petra

Darf das Sozialamt im Falle einer Einweisung eines Elternteiles in ein Pflegeheim
Einblick auf mein Girokonto verlangen?
Was ist mit Sparrücklagen? Sind diese tabu?

Muss ich als Mutter für meinen pflegebedürftigen Sohn (55, im Pflegeheim) zahlen, obwohl er noch verheiratet ist und 3 erwachsene Kinder hat. Sie sind alle berufstätig, leben aber seit vielen Jahren getrennt.

Guten Morgen,
bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Sie nicht beraten darf. Hier handelt es sich um eine rein rechtliche Angelegenheit.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, in Verbindung zu setzen.
Eine weitere Möglichkeit sind die Pflegestützpunkte, die überall in Deutschland verteilt sind. Pflegestützpunkte werden zum Teil mit von den Krankenkassen finanziert und sollen neutral beraten. Die Beratung ist kostenlos.
MFG

Guten Tag .
Meine Schwiegermutter ist schon viele Jahre im Altenheim und jetzt bekommen wir auf einmal Post von der Kreisverwaltung . Diese wollen Auskünfte über unser Einkommen und Geldanlagen .
Ich wohne in Luxemburg mit meiner Frau . Meine Frau hat auch die luxemburgische Nationalität . Sie arbeitet , aber ihre beiden Geschwister nicht . Müssen wir jetzt alleine für die Kosten aufkommen ? Hat die Verwaltung überhaupt das Recht uns über unsere Einkünfte auszufragen weil wir ja nicht in Deutschland wohnen ? Vielen Dank für eine Antwort .

Unsere Mutter soll ins Pflegeheim. Meine 3 Geschwister sind berufstätig, ich nicht. Kann mein Mann zur Unterhaltszahlung rangezogen werden? Uns wurde geraten einen Notarvertrag zu machen; in diesem sollen sich alle Geschwister zur Unterhaltszahlung verpflichten, da wir vor 2 Jahren eine Geldschenkung von Mutter erhalten haben. Ich habe aber kein Einkommen, könnte dann mein Mann zur Unterhaltszahlung rangezogen werden, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe?

Aus rechtlichen Gründen darf ich Sie nicht beraten.
Wie Sie aus meinem Beitrag ersehen, gibt es Gelder und Vermögen die ins Schonvermögen fallen.
Wenn die Mutter für die Pflegeheimkosten nicht mehr selbst aufkommen kann, entscheidet das Sozialamt, ob Sie oder Ihre Schwester dazuzahlen müssen. Sollte dies dann der Fall sein, empfehle ich Ihnen, sich mit einem auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, damit dieser prüft, ob das Sozialamt auch alles berücksichtigt hat. Auch Sozialverbände wie z.B. der VdK können Sie diesbezüglich beraten.
Viele Grüße

Unsere Mutter muss nach einem Krankenhausaufenthalt erst einmal in die Kurzzeitpflege, danach in ein Pflegeheim. Dem Elternunterhaltsrechner nach werde ich nichts zahlen müssen. Meine Schwester ist verwitwet, Rentnerin, hat 17000 Ero auf zwei Konten. Wird Sie zuzahlen müssen. Vielen Dank vorab. MfG

Ich darf Sie nicht beraten.
Allgemein ist es aber so, daß die eigene, angemessene Altersvorsorge zum Schonvermögen gehört.
Ich empfehle Ihnen, Ihre Lage mit einem Pflegestützpunkt oder gar mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Diese können Sie ausführlich informieren.

Kann ich gezwungen werden, meine Aktienfonds die für die Altervorsorge gedacht sind, aufzulösen um das Pflegeheim meiner Mutter zu bezahlen?

Ich würde mich mit einem guten Rechtsanwalt oder einem Steuerberater in Verbindung setzen. Die müssen zwar bezahlt werden, aber können dann im Vorfeld unter Umständen viel Schaden und Schwierigkeiten vermeiden.

habe eine demenzkranke mutter mit pflegestufe 1 in einem Pflegeheim. noch kann sie mit ihren eigenen renten den unterhalt für das heim bezahlen. bei pflegestufe 2 geht das nicht mehr. ich als Sohn werde dann vom Sozialamt belastet zu zahlen für eine mutter die, welche nie eine mutter war.
ich habe mir eine finanzielle Rücklage geschaffen für einen Hauskauf m. Grundstück. Wir wohnen schon zur miete in diesem hauf, könnten es aber erst in 2 Jahren, wegen einer Kreditbindung des Investors bzw. bauherren kaufen.
wie kann ich meine finanziellen Rücklagen, welche zur zeit auf einem tagesgeldkonto deponiert für den späteren kauf des hauses, vor dem zugriff des sozialamtes zwischenzeitlich schützen.
wer kann helfen mit guten tipps????

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