Rente für die Pflege von Angehörigen

Haben Sie sich auch schon manchmal gefragt: „Wer bezahlt eigentlich meine Rentenbeiträge, solange ich einen Angehörigen pflege?“

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In der Tat ist es so, dass Personen die einen Angehörigen, also zum Beispiel ein Elternteil oder den Ehepartner zu Hause pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse/Pflegekasse bezahlt bekommen. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass pflegende Angehörige oft ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, um die pflegebedürftige Person nicht ins Pflegeheim geben zu müssen.

Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld, pflegt, sollte deshalb prüfen, ob er Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat.

Mein Lese-Tipp: Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit

Mit der Übernahme der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse erhöht sich nicht nur die Rente. Es ist damit auch sichergestellt, dass die Beitragsjahre weiter fortgeführt werden, was sich auf die sogenannte Wartezeit positiv auswirkt.

Wer bekommt Rentenbeitragszahlungen für die Pflege von Angehörigen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Rentenbeitragszahlungen von der Pflegekasse/Krankenkasse zu erhalten.

  • Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad (Pflegestufe) haben.
  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden (also nicht im Pflegeheim).
  • Die wöchentliche Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche und länger als 2 Monate im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Pflegeperson muss die Pflege ehrenamtlich machen, darf für die Pflege also kein Gehalt erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Pflegeperson von der zu pflegenden Person das Pflegegeld erhält.
  • Die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Das bedeutet, dass keine Rentenbeitragszahlungen erfolgen, wenn die Pflegeperson in ihrem Hauptberuf mehr als 30 Stunden arbeitet.

Eine aktuelle Auflistung der Rentenpunkte, aufgeteilt nach den Pflegegraden, finden Sie in der Rentenplus-Tabelle.

Antragstellung auf Rentenbeitragszahlung für die Pflege von Angehörigen

Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Es muss lediglich ein Fragebogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen (Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen) ist bei der Krankenkasse, der Pflegekasse oder der zuständigen Rentenversicherung erhältlich.

Auch die diversen Pflegestützpunkte, die von den Krankenkassen/Pflegekassen betrieben werden, können hierzu Auskunft erteilen.

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Wie hoch ist die Rente für die Pflege von Angehörigen

Folgende Faktoren sind für die Höhe der Rente ausschlaggebend:

  1. Einstufung in einen Pflegegrad 2 bis 5
  2. Wöchentlicher Stunden-Aufwand für die Pflege

Was ist eine Additionspflege?

Unter Additionspflege versteht man die Zusammenfassung von mehreren Pflegefällen. Pflegt ein pflegender Angehöriger zum Beispiel beide pflegebedürftigen Elternteile in der häuslichen Umgebung, werden die Zeitaufwendungen für beide Elternteile addiert. Werden also für den Vater 7 Stunden und für die Mutter 5 Stunden wöchentlich benötigt, ergibt dies einen Zeitaufwand von 12 Stunden für beide Pflegepersonen.

Die Möglichkeit, die Pflegezeiten von zwei Pflegefällen addieren zu können, wirkt sich dann aus, wenn Sie für einen Pflegefall weniger als 10 Stunden wöchentlich erreichen. Wenn Sie dann mit der Addition der Pflegezeiten von 2 Pflegefällen mehr als 10 Stunden erreichen, erhalten Sie die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.


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Weitere Informationen zum Thema Rente für Pflege

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre “RENTE FÜR PFLEGEPERSONEN – IHR EINSATZ LOHNT SICH von der Deutschen Rentenversicherung.

In dieser Broschüre erfahren Sie auch

  • welche Personen versicherungsfrei sind
  • was zu tun ist, wenn eine Beurlaubung oder Freistellung von der Arbeit benötigt wird
  • weitere Beispiele für eine Additionspflege
  • ob auch dann Rentenbeiträge bezahlt werden, wenn nur am Wochenende gepflegt wird, weil die zu betreuende Person unter der Woche in einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim untergebracht ist
  • wieviel Urlaubsanspruch für die pflegenden Angehörigen besteht
  • wie lange die Versicherungspflicht beibehalten bleibt, wenn der Pflegebedürftige in eine Reha oder ins Krankenhaus kommt
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48 Antworten auf „Rente für die Pflege von Angehörigen“

Hallo,
es ist uns leider nicht möglich Ihnen die beiden Fragen zu beantworten. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, zudem müssen unter Umstände verschiedene gesetzliche Regelungen beachtet werden.
Wir können und dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit einem Anwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen.

Hallo,
meine Mutter pflegt meinen Vater, der leider Krebs hat (ca. 35h/Woche). Sie selbst ist in “Frührente” (volle Erwerbsminderung). Die Krankenkasse prüft nun die Beitragszahlungen für die Pflegeperson, meine Mutter.
Könnten Sie mir bitte bei folgenden Fragen behilflich sein?
1. Darf die Krankenkasse einen Nachweis der “vollen Erwerbsminderung auf Dauer” fordern?
2. Ist es in Ordnung, dass Sie ehrenamtlich diese Pflegetätigkeit übernimmt trotz “voller Erwerbsminderung”?

Meine Frau, 86 Jahre, kommt demnächst zur Pflege in eine WG. Monatlich muß ich fast die ganze Rente von mir und meiner Frau für die Pflege dazubezahlen, so das ich von unseren Ersparnisse großen Anteil abheben muss, um mein Lebensunterhalt zu betsreiten. Kann ich von den Steuern, die ich an das Finanzamt bezahlen muss, davon befreit werden?

In diesem Fall sollten Sie sich am Besten direkt mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Bei Sonderregelungen muss das die jeweilige Kasse genehmigen. Generell kann der Entlastungsbetrag auch für die “Alltagshelfer” genutzt werden, die “Alltagshelfer” leisten die niederschwelligen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen. In den meisten Fällen können die “Alltagshelfer” bei einem Pflegedienst beauftragt werden, der Vorteil ist, dass der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnen kann und Sie sich somit die Arbeit sparen.

Darf ich den Entlastungsbertag von 125€ monatlich benutzen um eine nicht-Qualifizierter Person (Sonderreglung) als Hilfe im Haus, in Baden Württemberg, während der Pandemiezeit mit Pflegegrad 3 zu beanspruchen für niedrigschwellige Leistungen nach §45a usw.
Ich bitte Sie um eine Aussagekräftige Antwort hierzu. Wird für AOK-BW-MANHEIM gebraucht.
Danke

Bitte setzen Sie sich direkt mit der Pflegekasse in Verbindung – sie ist in diesem Falle die beste Anlaufstelle und kann Ihnen auch gerade zu dem Formular präzise Auskünfte geben.

Habe eine Frage bezüglich des Fragebogens bezüglich Pflege von Angehörigen von der Krankenkasse (DAK). Unter Punkt 2 Angaben zur Pflege 2.1 soll ich zeitliche Angaben bezüglich des Umfangs der tgl. Pflege machen. Der gesamte Pflegebedarf bzw. die Std. sind fast jeden Tag identisch, also wiederholt sich immer wieder im gleichen Umfang. Irritierend für mich die Nachfrage (Abfrage nach dem Rhythmus). Außerdem habe ich die Fragen bei der Pflegestufen Begutachtung schon beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Frau Friese,

leider dürfen wir Sie hierzu nicht beraten, ich kann Ihnen aber empfehlen sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, die können Ihnen die passende Auskunft geben.

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Rentenbeiträgen bei 2 pflegenden Personen.

Muss man da auf etwas bestimmtes achten bei der Antragstellung der 2.Pflegeperson?

Es besteht zur Zeit Pflegegrad 2.
Antrag auf Erhöhung ist gestellt.

Vielen Dank für ihre Rückmeldung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Ich darf Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft dazu geben, da ich selbst “nur” pflegender Angehöriger bin. Sie sollten dazu einen Rentenberater befragen.

Ich pflege 2 Personen ehrenamtlich im gleichen Ort. Einmal 24 Stunden pro Woche im Pflegegrad 3 und einmal 15 Stunden im Pflegegrad 5. Werden beide Zeiten in der RV zusammengerechnet? Erfahren die beiden unterschiedlichen Pflegekassen (DAK und TKK) von beiden Pflegetätigkeiten durch den Rentenversicherungsträger? Grund: ich möchte soviel als möglich Beiträge zur RV erhalten und keine Kürzungen durch den RV Träger vornehmen lassen. In meinen “Hauptberuf” arbeite ich 24 Stunden wöchentlich, da freue ich mich über zusätzliche Entgeltpunkte für meine spätere Rente.

Kann eine Pflege auch dann noch Rentenversicherung auslösen, wenn das Renteneintrittsalter schon erreicht bzw überschritten ist und eine Rentenbescheid vorliegt?

Ich persönlich darf Sie nicht beraten. Ich habe aber eine Kooperation mit einer Pflegeberatung. Dort darf man Sie kostenlos beraten und kann Ihnen sicherlich auch helfen. Weitere Informationen zur Pflegeberatung.

Was kann ich machen, wenn ich Pflegestufe 2 habe und ich keinen Treppenlift noch einen fahrbaren Untersatz bekomme? Ich kann nicht bis zur Kaufhalle laufen, da bekomme ich Wadenkrämpfe. Dazu hab ich Rückenschmerzen, dass ich nicht gerade laufen kann. Das Ganze zieht sich dann in den Bauchbereich. Bin an Krebs operiert. Dabei wurde die Blase verletzt. So kann ich das fortsetzen. Aber zur Pflegestufe 3 reicht es angeblich nicht aus. Dann muss ich noch sagen, man hat mich knapp 10 Jahre in einer Abteilung arbeiten lassen, bis dann festgestellt wurde es ist kein Arbeitsplatz für Frauen.( Wismut) Und Versichert bei der KNAPPSCHAFT.

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Wenden Sie sich doch in diesem Fall bitte an einen unabhängigen Rentenberater.

Hallo,
wir betreuen stundenweise unsere (Schwieger)-Mutter und die Postkrankenkasse zahlt auch seit letztem Jahr Beiträge an die DRV. Wir sind beide Selbstständige und zahlen parallel freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Nun will die DRV unsere Beitragszahlungen als Selbstständige wieder retournieren, mit der Begründung, dass wir “angestellt” seien. Gibt es einen Weg, dass beide Beitragszahlungen (Pflege und Freiwillig) von der DRV akzeptiert werden?
Danke für die Auskunft.
Thomas Dette

Sie können diese Fragen beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums telefonisch stellen. Dort kann man Ihnen – im Gegensatz zu mir – eine verbindliche Auskunft geben.
Andererseits ist es ja so, dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige mit der Pflegeversicherung zusammenhängen und die Pflegeversicherung gibt es erst seit dem 01.01.1995.

Ich habe mal eine Frage: Ich habe ein Down-Syndrom Kind, besser gesagt jungen Mann. Er ist am 1983 geboren und 1990 sind wir nach West Berlin gezogen. Die ganzen Jahre von 1990-1995 haben wir nichts von Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegetätigkeit erfahren. Seit 1995 bekomme ich Rentenversicherungsbeiträge. Ich pflege mein Kind von Geburt an, er lebt bei mir zu Hause. Meine Frage ist: Kann ich die Rentenbeiträgen von 1990-1995 noch beantragen?

Das kann Ihnen nur die Rentenversicherung sagen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung.

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen.
Pflege meinen Vater Plegegrad 2, arbeite 30 Std/Woche in meinem Hauptberuf, habe nebenbei noch einen Minijob 3Std/Woche, ohne RV-Aufstockung.
Plegekasse hat RV-Einzahlung abgelehnt.
Meines Erachtens ist das falsch.
Finde nirgendswo im Netz ein konkretes Beispiel.

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Sie haben aber folgende Möglichkeiten.
1. Seit geraumer Zeit habe ich eine Kooperation mit einer Pflegeberatung. Dort darf man Sie kostenlos beraten. Füllen Sie einfach das Formular für die Anforderung einer Pflegeberatung aus.
2. Das Arbeitsamt kann Ihnen sagen, ob Ihnen Arbeitslosengeld zusteht.
3. Die Pflegekasse Ihres Vaters kann Ihnen auch dazu weiterhelfen, inwiefern Sie die Pflege übernehmen können.

Hallo,

ich bin momentan in einer Wiedereingliederungsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung. Ein Job ist nach Beendigung der Maßnahme nicht in Sicht. Das bedeutet für mich arbeitslos. Kann ich die Pflege meines Vaters übernehmen? Einen Arbeitgeber in diesem Sinn gibt es nicht. Welche Leistungen stehen mir zu?
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Mit freundlichem Gruß

Ich habe fünf Jahre einen alten Mann gepflegt. Pflegestufe 1 dann 2 tägl. ohne Urlaub etc. Pflege, Haushalt zw. 3 bis 5 Std. mit Demenz! Jetzt habe ich bei Rentenantragstellung bemerkt, dass die DAK Pflegekasse nur für 6 Monate Rentenbeiträge einbezahlt hat. Nachdem ich bei der Pflegekasse reklamierte, bekam ich nach 4 Monaten die Antwort, dass mein Stundenpensum von 14 Std. nicht erreicht wurde. Jetzt schilderte ich der Kasse meinen Zeitaufwand ausführlich, obwohl ich schon durch Pflegetagebücher bei Stufe 1 u. erneut bei Stufe 2 meinen erheblich höheren Aufwand dokumentiert habe. Im Notfall werde ich mir einen Anwalt nehmen, da es mir ums Prinzip bzw. Gerechtigkeit geht. Ich werde mal der Kasse die finanziellen Vorteile auflisten, die sie durch meine Pflege hatten anstatt der Pflegeheimkosten.

Wichtig für pflegende Angehörige, die bereits in Altersrente sind. Die Pflegekasse muss auch für sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn der/die Pflegende zuvor auf 1% seiner/ihrer Altersrente verzichtet hat! Meine Frau und ich haben beim RV-Träger die Rente um 1% kürzen lassen. Dann ist man wieder rentenverischerungspflichtig. Dieses haben wir dann unserer Pflegekasse mitgeteilt. Die Pflegekasse hat uns mitgeteilt, dass sie die Beiträge an die RV geleistet hat. Leider sind Pflegekasse- und RV-Hotlines schlecht bis gar nicht informiert. Diese Regelung gilt seit dem 1.7.2017 unter dem Oberbegriff “Flexirente”. Informieren sie sich bei unabhängigen Beratungsstellen und auch bei Rentenberatungsstellen. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Oder sie lesen die Broschüre.

Deutsche Rentenversicherung: Broschüre: „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich.“
Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung, 12. Auflage, 2018.
Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden über:
Deutsche Rentenversicherung Bund,
Geschäftsbereich Presse¬ und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation.
Postanschrift: 10704 Berlin, Telefon: 030 865-0.
Die Broschüre steht auch zum Download bereit unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232684/publicationFile/21805/rente_fuer_pflegepersonen.pdf

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Dort kann man Sie auf Ihren Fall bezogen beraten und auch gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie es weitergehen kann. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie sich auch direkt mit einer Pflegeberatung in Verbindung setzen.

unsere Tochter ist 1. Pflegekraft meiner Frau (Pfl.Gr 3)-nun ist unsere
Tochter selbst erkrankt (Bandscheibenvorfall), wie lange wird der Beitrag
in die RV geleistet?

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Dort kann man Ihnen ganz genau sagen, ob der Pflegeperson Rentenzahlungen zustehen. Ihre Pflegekasse muss Sie beraten. Ansonsten können Sie sich auch an unsere externe Pflegeberatung wenden. Dort darf man Sie kostenlos beraten. Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige

Darf man eine Rente für Pflegetätigkeit kriegen? Seit 2018 kam neues Gesetz. Der Pflegebedürftige (Ehemann 91 J.) hat einen Pflegegrad 3. Ehefrau macht die Pflege ehrenamtlich. Angehörige (70 J.) hat keine Deutsche Staatsbürgerschaft und versichert nur durch ihren Ehemann. Sie arbeitet nicht, aber pflegt 24 Std. pro Tag (immer in Verfügung) von Pflegebedürftige (Ehemann) schon 11 Jahre.
Ich bedanke Ihnen für Ihre Bemühung.
Mit freundlichen Grüßen Nina

Hallo
Wieviel Stunden muss oder darf man höchstens hauptberuflich arbeiten, um als pflegender Angehöriger Anrecht auf eine Rente hat?
Danke im Voraus

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau pflegt ihre Mutter ehrenamtlich. Hierfür haben wir bei der privaten Pflegeversicherung einen Antrag auf Zahlung von Rentenbeiträgen gestellt. Leider reagiert die private Pflegeversicherung auch nach mehrmaligen Briefen und Mahnungen nicht, der Antrag liegt bereits ein halbes Jahr zurück. Was ist hier zu tun, bzw. wo kann ich mich wegen Untätigkeit beschweren? Wer ist hier zuständig?

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Bitte sprechen Sie das mit Ihrer Pflegekasse, dort werden Sie ausführlich beraten, was zu beachten und zu beantragen ist, wenn Sie mehrere Personen pflegen.

guten abend ich pflege mein sohn er hat die Pflegestufe 5 nun ist meine Freundin erkrankt und hat die Pflegestufe 2 kann ich sie auch betreuen?

Meine Mutter hat meinen geistig behinderten Sohn ihr ganzes Leben lang gepflegt er ist jetzt 48 Jahre alt und ich musste beim Durchsehen der Unterlagen feststellen dass die Pflegekasse nichts zur Rente bei getan hat obwohl sie als erste Pflegeperson eingetragen ist und das Vollzeit gemacht hat nach Anfrage bei der Krankenkasse sagte man mir nur dass sie kein Anspruch hat da sie ja jetzt eine Altersrente kriegt ist das so korrekt?

meiner Mutter (aus Polen ) liebt seit März 2017 bei mir in Deutschland und ich Pflege Sie Zuhause , ist hier versichert hat Pflegegrad 4, hat Anspruch auf Pflegesachleistung aber kein Anspruch auf Pflegegeld. Hab ich Anspruch auf…. Rentenbeitrag für die Pflege von Angehörigen ?
Hab grade telefoniert mit der Krankenkasse aber da hat mich abgewimmelt , und ich werde nicht so leicht aufgeben.
in voraus bedank mich herzlich für weitere Informationen.

Die Rente für pflegende Angehörige wird von der Pflegekasse Ihrer Mutter bezahlt. Deshalb müssen Sie sich als erstes dort erkundigen. Die Pflegekasse/Krankenversicherung hilft Ihnen im Normalfall auch beim Ausfüllen der Formulare.

Meine Mutter befindet sich seit 2014 in meinem Haus zur Pflege. Anfangs mit Pflegestufe 2 hat sie inzwischen Pflegegruppe 3. In 2014 und 2015 bedurfte sie einer zusätzlichen täglichen medizinischen Behandlung, die durch einen -im Übrigen sehr guten- Pflegedienst abgesichert wurde. Seit 2016 werden durch diesen Pflegedienst wöchentlich 1x Medikamente gesetzt und 1x monatlich eine Injektion verabreicht.
Ich selbst bin EU-Rentner, darf monatlich bis zu 450 EUR hinzu verdienen, wobei ich diesen Betrag wegen der zeitaufwendigen Pflege und meiner gesundheitlichen Einschränkungen noch nie erreicht habe. Habe ich Anspruch auf eine Rente für pflegende Angehörige, ab wann müsste diese gezahlt werden, wie hoch wäre diese Rente und wo kann man sich informieren, ob alle notwendigen Anträge für eine solche Rente eingereicht wurden ?

Hallo ich habe 70% behinderun G ich kann mich nicht putzen ich brauche hilfe bei fahren . Kan ich einen park platz beantragen am Haus ,vom meinem Lebensgefährte, und putzen treppen und haus hald dürch Krankenkasse
beantragen ,weill ich kleine rente habe

Sie sollten das von einem Fachanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, prüfen lassen. Unter Umständen kann Ihnen auch ein Pflegestützpunkt helfen.

10 Jahre habe ich meine Eltern gepflegt. Für diese ehrenamtliche Pflege habe ich meine volle Arbeitszeit auf 15 Std. wöchentlich gekürzt.Seit 2008 erhalte ich ene Mindestpension.Ab 1.1.2017 erhalte ich aus der Pflegetätigkeit 95,78 € Rente. Dieser Rentenbetrag kürzt meine Mindestpension genau um diesen Betrag, da es sich bei den Einzahlungen der Pflegekasse um Pflichtbeiträge handelt. Somit wurden also keine höheren Einnahmen durch die Pflegetätigkeit für meine Pensionsbeiträgeerwirtschaftet. M.E. sind diese Einzahlungen aber freiwillige erwirtschaftete Beiträge aufgrund der ehrenamtlichen Pflege, die die Pensionbezüge nicht kürzen dürften.
Während der 10-jährigen Pflege hatte ich einen mtl.Verlust von ca. 1000,– € Einkommen

Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung. Diese kann Ihnen genau sagen, wie Sie weiter vorgehen sollen. Ansonsten kann Ihnen vielleicht auch ein Pflegestützpunkt helfen. Pflegestützpunkte beraten kostenlos.

Ich habe eine Frage zur Rente bei der Pflege von Angehörigen:
Meine Frau und ich pflegen schon seit 7 Jahren meine Mutter. Sie hat mittlerweile die Pflegestufe 2. Einen Pflegedienst nehmen wir ganz selten bisher in Anspruch. Durch Zufall haben wir erfahren, daß pflegende Angehörige einen Betrag von der Pflegekasse in die Rentenversicherung bezahlt bekommen. Meine Frage wäre nun, ob der Betrag erst ab Antragstellung eingezahlt wird, oder ob der Betrag auch rückwirkend bezahlt wird. Für eine Antwort auch sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Scherer Andreas

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