Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad

Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad - So funktioniert's
Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, benötigt normalerweise einen Pflegegrad

Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, benötigt normalerweise einen Pflegegrad / eine Pflegestufe, um von der Pflegekasse eine Kostenerstattung zu erhalten. Doch was geschieht mit Menschen die keinen Pflegegrad haben, aber aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nur kurzfristig eine Kurzzeitpflege benötigen? Und wer übernimmt hier die Kosten? Unter gewissen Voraussetzungen gibt es auch eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad.

Was ist Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege?

Seit dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen.

Somit ist die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad. Zur Übergangspflege gehört aber nicht nur die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung, sondern auch die häusliche Pflege bzw. eine Haushaltshilfe für diejenigen Patienten, die nicht zwingend in einem Pflegeheim betreut werden müssen.

Dieser Beitrag befasst sich jedoch ausschließlich mit der Übergangspflege als Kurzzeitpflege.


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Wie lange kann Kurzzeitpflege beansprucht werden?

Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (bzw. maximal Pflegegrad 1) kann für höchstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden. Siehe dazu die Stellungnahme der AOK. Falls keine Besserung eintritt, sollten Sie überlegen, ob Sie vielleicht doch besser einen Pflegegrad beantragen. Auch dazu informiert Sie der Sozialdienst der Pflegeeinrichtung.

Nachzulesen in den Gesetzestexten: § 39c SGB V Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit sowie § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XI Kurzzeitpflege.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit?

Für die Genehmigung einer Kurzzeitpflege müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad wird nicht in den gleichen Fällen genehmigt wie Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad.

Patienten, die bereits einen Pflegegrad haben, können zum Beispiel auch dann eine Kurzzeitpflege erhalten, wenn die Pflegeperson für sich selbst einmal eine Auszeit benötigt und Urlaub von der Pflege macht. Bei der Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad ist dies nicht der Fall.

Deshalb haben Sie nur dann einen Anspruch,

  • wenn bei schwerer Krankheit
  • oder nach einem Krankenhausaufenthalt

alle anderen Maßnahmen wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege nicht ausreichen.


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Wo erfolgt die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?

Die Kurzzeitpflege ist keine Pflege die zu Hause erfolgt, sondern in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie zum Beispiel einem Pflegeheim.

Wer beantragt Kurzzeitpflege?

Bei Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim übergeben werden, wird oftmals schon vom Sozialdienst des Krankenhauses der Antrag auf Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (Übergangspflege ohne Kassenleistung) gestellt.

Kurzzeitpflege kann aber auch von einem Pflegedienst, der betroffenen Person selbst oder einem Angehörigen beantragt werden.

Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (Übergangspflege) muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Ihre Krankenkasse kann Ihnen telefonisch Auskunft geben, ob Sie ein spezielles Formular benötigen oder ob Sie einen Vordruck sogar aus dem Internet herunterladen können.


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Was kostet Kurzzeitpflege?

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung ganz unterschiedlich. Deshalb kann man nicht genau definieren, wie teuer eine Kurzzeitpflege ist.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen bezuschussen jedoch nur die Kosten für die Pflege.
  • Zu den reinen Pflegekosten kommen noch die Hotelkosten (Zimmer + Verpflegung) sowie die Investkosten hinzu, die in jedem Fall selbst finanziert werden müssen.
  • Egal ob Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad oder OHNE – die Höhe der Kostenerstattung durch den Versicherungsträger ist gleich.
  • Pflegekosten, die über die maximale Leistung der Krankenkasse hinausgehen, müssen selbst bezahlt werden.
  • Der einzige Unterschied ist, dass Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt wird, Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad dagegen von der Pflegekasse.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die aktuellen Kostenerstattungs-Sätze für die Kurzzeitpflege entnehmen Sie bitte meinem Beitrag „Pflegestärkungsgesetz – Alle Pflegeleistungen auf einen Blick als Tabelle“.

Ein Rechenbeispiel

  • Frau Mustermann hat eine schwere Krankheit und muss in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
  • Die Krankenkasse hat ihr 4 Wochen Kurzzeitpflege genehmigt.
  • Das Pflegeheim berechnet pro Tag 70,00 Euro für pflegebedingte Kosten sowie 22 Euro für Hotelkosten und 20 Euro für Investkosten jeweils täglich.

Beispielrechnung

An diesem fiktiven Beispiel möchte ich Ihnen zeigen, was Kurzzeitpflege kosten kann. Die Kosten für das Pflegeheim sind fiktiv und bei jeder Pflegeeinrichtung anders.

LeistungTageEinzelpreisGesamtpreis
1. Zuzahlung Pflegekosten
Pflegekosten2870 €1.960 €
Abzüglich Erstattung durch Krankenkasse (Stand 01/2017)28./. 1.612 €
Gesamt: Zuzahlung Pflegekosten privat348 €
2. Kosten, die nicht von der Kasse bezahlt werden
Hotelkosten (Zimmer + Verpflegung)2822 €616 €
Investkosten2820 €560 €
Gesamt: Zusätzliche Kosten1.176 €
Gesamtkosten Kurzzeitpflege für 28 Tage1.524 €

Fazit

  • Die Kosten für die Kurzzeitpflege trägt anteilmäßig die Krankenkasse in Höhe des gesetzlich geregelten Pflegezuschusses.
  • Den Rest muss der Patient selbst bezahlen.
  • Sollte der Patient nicht in der Lage sein, die restlichen zu bezahlenden Kosten selbst zu tragen, kann unter Umständen über das Sozialamt eine weitere Bezuschussung ermöglicht werden.

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Für wen ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad geeignet?

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad wird nur genehmigt, wenn die o. g. Kriterien erfüllt sind. Dann aber ist diese besonders geeignet für Personen:

  • Die alleine leben und keine Betreuung im häuslichen Umfeld möglich ist.
  • die ihren Partner pflegen aber aufgrund einer schweren Krankheit/Pflegebedürftigkeit selbst für eine vorübergehende Zeit pflegebedürftig werden. Hier ist dann zum Beispiel auch eine gemeinsame Kurzzeitpflege für beide Partner in einem Pflegeheim möglich.

Gesetzliche Regelung

Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad: Der Anspruch auf Übergangspflege für Personen die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, ist im Krankenhausstrukturgesetz im § 39c SGB V geregelt. Die korrekte Bezeichnung lautet „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“

Kurzzeitpflege MIT  Pflegegrad: Diese ist im § 42 SGB XI geregelt.

Weitere Begrifflichkeiten

  • Übergangspflege
  • Überleitungspflege
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #96959616  © nmann77

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