
Haben Sie sich auch schon manchmal gefragt: „Wer bezahlt eigentlich meine Rentenbeiträge, solange ich einen Angehörigen pflege?“
In der Tat ist es so, dass Personen die einen Angehörigen, also zum Beispiel ein Elternteil oder den Ehepartner zu Hause pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse/Pflegekasse bezahlt bekommen. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass pflegende Angehörige oft ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, um die pflegebedürftige Person nicht ins Pflegeheim geben zu müssen.
Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld, pflegt, sollte deshalb prüfen, ob er Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat.
Mein Lese-Tipp: Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit
Mit der Übernahme der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse erhöht sich nicht nur die Rente. Es ist damit auch sichergestellt, dass die Beitragsjahre weiter fortgeführt werden, was sich auf die sogenannte Wartezeit positiv auswirkt.
Das Wichtigste im Überblick
Wer bekommt Rentenbeitragszahlungen für die Pflege von Angehörigen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Rentenbeitragszahlungen von der Pflegekasse/Krankenkasse zu erhalten.
- Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad (Pflegestufe) haben.
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden (also nicht im Pflegeheim).
- Die wöchentliche Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche und länger als 2 Monate im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Die Pflegeperson muss die Pflege ehrenamtlich machen, darf für die Pflege also kein Gehalt erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Pflegeperson von der zu pflegenden Person das Pflegegeld erhält.
- Die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Das bedeutet, dass keine Rentenbeitragszahlungen erfolgen, wenn die Pflegeperson in ihrem Hauptberuf mehr als 30 Stunden arbeitet.
Eine aktuelle Auflistung der Rentenpunkte, aufgeteilt nach den Pflegegraden, finden Sie in der Rentenplus-Tabelle.
Antragstellung auf Rentenbeitragszahlung für die Pflege von Angehörigen
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Es muss lediglich ein Fragebogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen (Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen) ist bei der Krankenkasse, der Pflegekasse oder der zuständigen Rentenversicherung erhältlich.
Auch die diversen Pflegestützpunkte, die von den Krankenkassen/Pflegekassen betrieben werden, können hierzu Auskunft erteilen.
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Wie hoch ist die Rente für die Pflege von Angehörigen
Folgende Faktoren sind für die Höhe der Rente ausschlaggebend:
- Einstufung in einen Pflegegrad 2 bis 5
- Wöchentlicher Stunden-Aufwand für die Pflege
Was ist eine Additionspflege?
Unter Additionspflege versteht man die Zusammenfassung von mehreren Pflegefällen. Pflegt ein pflegender Angehöriger zum Beispiel beide pflegebedürftigen Elternteile in der häuslichen Umgebung, werden die Zeitaufwendungen für beide Elternteile addiert. Werden also für den Vater 7 Stunden und für die Mutter 5 Stunden wöchentlich benötigt, ergibt dies einen Zeitaufwand von 12 Stunden für beide Pflegepersonen.
Die Möglichkeit, die Pflegezeiten von zwei Pflegefällen addieren zu können, wirkt sich dann aus, wenn Sie für einen Pflegefall weniger als 10 Stunden wöchentlich erreichen. Wenn Sie dann mit der Addition der Pflegezeiten von 2 Pflegefällen mehr als 10 Stunden erreichen, erhalten Sie die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
Nützliche Alltagshilfen:
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Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss
Weitere Informationen zum Thema Rente für Pflege
Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre „RENTE FÜR PFLEGEPERSONEN – IHR EINSATZ LOHNT SICH„ von der Deutschen Rentenversicherung.
In dieser Broschüre erfahren Sie auch
- welche Personen versicherungsfrei sind
- was zu tun ist, wenn eine Beurlaubung oder Freistellung von der Arbeit benötigt wird
- weitere Beispiele für eine Additionspflege
- ob auch dann Rentenbeiträge bezahlt werden, wenn nur am Wochenende gepflegt wird, weil die zu betreuende Person unter der Woche in einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim untergebracht ist
- wieviel Urlaubsanspruch für die pflegenden Angehörigen besteht
- wie lange die Versicherungspflicht beibehalten bleibt, wenn der Pflegebedürftige in eine Reha oder ins Krankenhaus kommt
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #81654558 © bluedesign
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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