Finanzierung der häuslichen Pflege: Zuschüsse + Erstattungen

Auch die Finanzierung der häuslichen Pflege muss geplant werden
Planung der Finanzierung der häuslichen Pflege

Pflege ist teuer, da führt kein Weg daran vorbei. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als pflegebedürftiger Mensch oder pflegender Angehöriger wissen, was Ihnen an finanziellen Mitteln und Zuschüssen zusteht. Und wer bezahlt die häusliche Pflege? Die Möglichkeiten sind vielfältiger als Sie vielleicht denken. Ich möchte hier auf die Finanzierung der häuslichen Pflege deshalb näher eingehen.

Ich gliedere hier die wichtigsten Zuschüsse und Erstattungen auf:

Wer pflegebedürftig ist hat Anspruch auf Pflegeleistungen und hier sollte sich keiner schämen, die ihm zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Denn wie teuer Pflege tatsächlich sein kann, können Sie in meinem Beitrag Mit diesen Kosten ist bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen nachlesen. Diese Kosten sollten Sie deshalb nicht alleine tragen.

Sollten Sie zwar pflegebedürftig sein, aber noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie unbedingt einen Pflegegrad beantragen.

Leistungen für pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige Menschen müssen natürlich mit einem anerkannten Pflegegrad nicht sämtliche Kosten alleine tragen. Wer gesetzlich in der Pflegeversicherung versichert und pflegebedürftig ist, hat Anspruch diverse Leistungen aus der Pflegeversicherung.

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Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Was zahlt die Krankenkasse bei häuslicher Pflege? Wer bezahlt den Pflegedienst oder das Pflegeheim? Gibt es Zuschüsse für Kurzzeitpflege uvm.

Aber nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu. Es gibt auch noch ein paar andere Möglichkeiten, die für die Finanzierung der häuslichen Pflege herangezogen werden können.

Zuschuss Essen auf Rädern

Gerade ältere und allein lebende Menschen kochen nicht mehr gerne für eine Person. Schon das Einkaufen bedeutet für Sie ein großes Problem und das Kochen kann im Alter und mit entsprechenden Erkrankungen sehr beschwerlich werden. Doch eine gesunde Ernährung ist wichtig. Eine gute Alternative ist deshalb, wenn über einen Lieferdienst “Essen auf Rädern” bestellt werden kann. Das Essen kann sogar heiß angeliefert werden, so dass kein Kochen, auftauen oder aufwärmen nötig ist. Bei Menschen, die sich das Essen auf Rädern nicht leisten können, kann das Sozialamt Zuschüsse gewähren.


Essen auf Rädern
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Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene Hilfsmittel

Das ist ein häufig übersehener Punkt der Finanzierung der häuslichen Pflege, da leider nur wenige davon wissen. Wer von der Pflegekasse ein elektrisch betriebenes Hilfsmittel verordnet bekommt, kann die Stromkosten dafür absetzen. Das macht sich zum Beispiel bei einer ambulanten Heimbeatmung stark bemerkbar, wenn 24 Stunden am Tag die Geräte laufen. Aber auch für alle anderen elektrischen Hilfsmittel können die Stromkosten erstattet werden.

Krankenfahrten und Krankentransporte

Nicht immer können die Angehörigen oder die Betroffenen selbst die Fahrten zum Arzt, in die Therapie oder auch zu einer ambulanten Behandlung selbst durchführen. Zum Beispiel müssen Dialysepatienten meist mehrfach in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Hier ist es möglich, dass die Patienten mit dem Taxi gefahren werden und die Kosten erstattet bekommen.

Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten, Hilfsmitteln und Therapien

Die Zuzahlung für Medikamente, Hilfsmittel usw. liegt bei maximal 2 % vom Einkommen. Wer jedoch chronisch krank ist – und das ist bei den meisten Pflegebedürftigen der Fall – sollte eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Dann müssen Sie nur noch max. 1 % der Zuzahlungen selbst tragen.


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Finanzierung der häuslichen Pflege – barrierearmer Wohnraum

Es gibt sehr vielfältige Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen und auch einige Kostenträger. Es gibt jedoch nicht nur die Pflegeversicherung als Kostenträger. Anhand der aufgeführten Möglichkeiten können Sie sehen, welche Zuschüsse für Sie eventuell in Frage kommen können.

Zuschüsse barrierearmer Um- oder Neubau

Wer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei oder altengerecht umbauen muss, erhält diverse Zuschüsse vom Staat, von der Pflegekasse, von der KfW-Bank usw. Das gleiche gilt aber auch für einen Neubau eines Hauses.

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Zuschüsse über die KfW-Bank

Die KfW-Bank hat Förderprogramme für altengerechtes Wohnen in Form von Zuschüssen bzw. zinsgünstigen Darlehen. Auch hier werden wieder Die Möglichkeiten Umbau der bestehenden Wohnung oder des Hauses sowie Neubau eines Eigenheims oder Erwerb einer barrierefreien Eigentumswohnung berücksichtigt.

Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Auch dieser Zuschuss hilft für die Finanzierung der häuslichen Pflege. Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann bei der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen versteht man Umbaumaßnahmen, die Barrieren im und um das Haus bzw. der Wohnung reduzieren oder abbauen sollen. Darunter fällt zum Beispiel der Umbau einer Badewanne zur Dusche oder der Einbau eines Treppenlifts, aber auch die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen.


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Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

Aber nicht nur für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Zuschüsse von der Pflegekasse beantragt werden. Wer umziehen muss, weil seine Wohnung nicht behindertengerecht ist, kann auch für die Umzugskosten einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten.

Zuschüsse für barrierefreien Umbau bei Berufsunfall

Wer durch einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erleidet, kann unter gewissen Umständen die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung oder die Umbaumaßnahmen für die bestehende Wohnung oder das Haus sowie Zuschüsse beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Eigenheims erhalten. Auch die barrierefreie Ausstattung ist möglich.

Zuschüsse für einen Treppenlift

Ein Treppenlift kostet in einer geraden Ausführung gerne 4.000 Euro, wird ein Treppenlift für eine gewendelte Treppe benötigt oder über mehrere Etagen, dann kommen da schnell mal 12.000 Euro und mehr zusammen. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Welche Zuschüsse Sie sonst noch bekommen, können Sie hier nachlesen: Treppenlifte – Aufzüge – Senkrechtlifte: Das sind die Unterschiede.

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Steuerliche Vergünstigungen

Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung wird steuerlich berücksichtigt. Unter anderem gehören dazu:

Pflegepauschbetrag

Zur Finanzierung der häuslichen Pflege gehört auch der Pflegepauschbetrag gemäß EStG § 33b. Damit sollen die pflegenden Angehörigen pauschal für ihre Pflegetätigkeit entschädigt werden. Schließlich haben die meisten pflegenden Angehörigen durch die Pflege einen höheren Aufwand an Fahrtkosten, Waschen der Wäsche usw.

Pflegefreibetrag

Pflegende Angehörige können einen Pflegefreibetrag beim Erbe in Anspruch nehmen. Damit möchte der Staat die doch zumeist ehrenamtliche Pflegetätigkeit beim Erbe etwas entlohnen. Pflegende Angehörige müssen deshalb weniger Steuer bezahlen als Angehörige, die sich nicht an der Pflege beteiligt haben.

Krankheitskosten und Medikamente bei der Steuer absetzen

Viele Pflegebedürftige haben selbst noch hohe Kosten für Zuzahlungen, Krankheitskosten, selbst zu bezahlende Medikamente usw. zu bezahlen. Aber auch Pflegeheimkosten oder Mehrleistungen für den Pflegedienst schlagen schnell mit hohen Kosten zu Buche. Auch hier gibt es Möglichkeiten, diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können.


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Mein TiPP: Kinder sind gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder sich nichts mehr leisten können oder sogar Wohneigentum verkaufen müssen. Wer zum Elternunterhalt herangezogen wird, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, hinzuziehen. Er kann die Berechnungen des Sozialamtes überprüfen.
icon-book Lese-TiPP: Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen

Leistungen für pflegende Angehörige

Mittlerweile werden auch die Pflegenden besser abgesichert. So erhalten Sie unter gewissen Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder auch Unfallversicherung bezahlt oder können eine berufliche Auszeit nehmen.

Bitte beachten

Pflegepersonen, die über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, haben nur während der Pflegetätigkeit einen Versicherungsschutz. Alle Tätigkeiten, die nicht zur direkten Pflege des hilfebedürftigen Angehörigen zählen, sind NICHT versichert. Dafür benötigen Sie dann eine private Unfallversicherung.

Erstattung Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen

Die Fahrtkosten können sich bei der Pflege sehr schnell summieren. Bald sind ein paar tausend Kilometer beisammen. Es gibt nicht viele Möglichkeiten, als pflegender Angehöriger die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Doch das was geht, sollte auf alle Fälle in Anspruch genommen werden.

Rentenbeitragszahlung für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, für den werden unter gewissen Voraussetzungen die Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse übernommen. Somit sind die pflegenden Angehörigen wenigstens minimal rentenversichert. Das macht im Allgemeinen unterm Strich nicht sehr viel aus, aber zumindest werden die Beitragsjahre dadurch fortgeführt.

Wer Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen hat, wie dieser beantragt werden, wie hoch die Rentenleistungen sind und andere wichtige Infos lesen Sie hier: Rente für die Pflege von Angehörigen.


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Sozialversicherung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind aber nicht nur rentenversichert. Wer die Anforderungen erfüllt, ist auch in der beruflichen Unfallversicherung, der Krankenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung versichert.


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Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wer im Beruf steht und plötzlich die Pflege eines Angehörigen übernehmen soll, muss sich überlegen, wie er Familie, Pflege und Beruf unter einen Hut bekommt. Bei Eintritt eines Pflegefalls hat der Berufstätige die Möglichkeit, mehrere Tage frei zu nehmen, um das Nötigste zu regeln. Für die weitere Pflege gibt es dann Möglichkeiten, sich ganz oder teilweise vom Beruf freistellen zu lassen.

Zuschüsse für Beerdigungskosten

Auch eine Beerdigung kann viel Geld kosten, was sich mancher nicht leisten kann. Wie teuer eine Beerdigung ist und welche Kosten auf Sie zukommen bzw. welche Zuschüsse erhalten können, lesen Sie bitte hier: So teuer ist das Sterben – Kosten und Zuschüsse.

Sonstige Leistungen

Beratungshilfe

Wer Beratung z.B. von einem Steuerberater, Rechtsanwalt usw. benötigt, diesen aber nicht selbst bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür sind natürlich gewisse Voraussetzungen notwendig.


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25 Antworten auf „Finanzierung der häuslichen Pflege: Zuschüsse + Erstattungen“

Sehr interessant und hilfreich ihre Seite. Dankeschön. Bin zufällig auf diese Seite gestoßen.

Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass Sie die 24 Std. Betreuungskräfte meinen. leider werden aktuell die 24 Std. Betreuungskräfte nicht bezuschusst oder gefördert. Das ist eine Leistung, die privat bezahlt werden muss.
Es können zwar diverse Leistungen wie z.B. das Pflegegeld gegengerechnet werden, die Differenz allerdings muss man selbst aufbringen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Finanzierung einer 24 Std. Kraft.

Meine Mutter (99) benötigt eine 24 Std. Pflege. Sie wohnt im eigenen Haus. Ihre Rente reicht allerdings nicht für die Kosten einer 24 Std. Pflege und sie hat auch keine nennenswerten Ersparnisse. Besteht die Möglichkeit finanzieller Unterstützung durch das Sozialamt oder wird erwartet, dass sie eine Hypothek aufnimmt?

Bei der Kombinationspflege kann sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen von der Kasse bezahlt werden. Konkret bedeutet das, dass je mehr Pflegesachleistungen (Bsp. Pflegedienst) in Anspruch genommen werden, das Pflegegeld entsprechend reduziert wird. Die Auswirkung, von Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld können Sie mit einem Pflegegeldrechner ausrechnen, so sehen Sie was Ihnen vom Pflegegeld übrig bleibt.
Der Grund, warum Sie kein Pflegegeld bekommen kann also beispielsweise der gestiegene Pflegebedarf sein, den der Pflegedienst abdeckt. Das sollten Sie dann mit dem Pflegedienst klären, bzw. schauen welche zusätzlichen Leistungen seit Mai / Juni dazugekommen sind.

Meine Frau mit Pflegegrad 4 wird morgens von den Johannitern gepflegt.
Es wurde eine Kombinationspflege beantragt. Diese wurde auch für die
Monate Mai und Juni gezahlt. Danach jedoch nicht mehr. Können Sie mir
Dazu etwas sagen ?

Für den Fall, dass der/die Pflegebedürftige von seinem Selbstbestimmungsrecht gebrauch macht (er/sie in eine Pflegeeinrichtung oder zu Hause von einem Angehörigen oder Pflegedienst gepflegt werden möchte) ist bei der Länge der Freistellung von der Arbeit und der Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld nicht berücksichtigt. Hier reichen ab den Pflegegraden 4 und 5 (Die werden bestimmt nicht wieder gesund!) die 6 Monate Befreiung von der Arbeit mit Pflegeunterstützungsgeld nicht. Auch die Gesamtzeit von 24 Monaten nicht, weil man den genauen Zeitpunkt des Ablebens nicht vorhersagen kann. Andernfalls wäre es ja so, dass der/die Pflegebedürftige nach dieser Zeit, wenn er/sie es selbst nicht weiter finanzieren kann, das Selbstbestimmungsrecht verwehrt. Nach 6 bzw. 24 Monaten geht es dann ab ins Heim um die durchschnittliche Verweildauer von 12 Monaten (Pflege geschmeidig und ordentlich sediert) abzusitzen. Die Pflege von Angehörigen muss als Arbeit anerkannt werden und für die benötigte Pflegezeit durch Pflegeunterstützungsgeld abgegolten werden. Wenn alle Pflegebedürftigen ab sofort in einer Pflegeeinrichtung untergebracht oder von einem Pflegedienst versorgt werden müssten, bricht das Pflegesystem zusammen. Wir pflegenden Angehörigen werden von der Gesellschaft nicht wahr genommen und vom Staat ausgenutzt. Eine dubiose Pflegekraft aus dem Ausland hat es hier besser, weil sich damit sogar Gerichte beschäftigen. Diese Art der Pflege kann sich leider nicht jeder leisten!

Hallo,
so weit uns das bekannt ist, wird ein Tablet nicht als Hilfsmittel bei der Kasse geführt. Sie können aber bei der Kasse nachfragen, ob es in Ihrem Fall eine Möglichkeit für einen Zuschuss für ein geeignetes Tablet gibt.

Guten Tag, mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat das Asperger-Syndrom zudem hat er die Diagnose ADHS. Er braucht zur Förderung ein Tablet um im schulischen Bereich seine Wahrnehmung zu erzielen und zu steigern! Er liegt weit zurück in der Förderschule. Kann ich ein Tablet beantragen? MfG

Leider kann ich Ihnen dazu überhaupt nicht weiterhelfen, da ich Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten darf. Ich kann Ihnen hier jedoch unseren Kooperationspartner, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, empfehlen. Hier finden Sie mehr zur Pflegeberatung.

Hallo, ich habe Entlastungsgeld beantragt und dabei meine Pflegeperson als Nachbarschaftshelfer angegeben. Er ist jedoch nicht die einzige Person, die mir im Alltag hilft.
Mein Antrag wurde abgelehnt, da ich die Pflegeperson angegeben habe und er ist sowieso als Pflegeperson angegeben.
Kann ich das Entlassungsgeld doch noch in Anspruch nehmen, wenn ich die anderen Personen angebe, die mir beim Einkaufen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bayta

Guten Morgen,
das kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil das ein ganz individuelles Konstrukt ist. Sie müssen sich hierzu fachmännische Hilfe nehmen. Z.B. könnten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Diese wird für Sie kostenlos sein, was aber über den Rechtsanwalt entsprechend geprüft werden muss. Mehr dazu lesen Sie bitte hier Beratungshilfe: Wenn der Staat den Anwalt zahlt

Sehr geehrte Damen und Herren, habe gerade ihre Seite entdeckt. Was ich nach war fragen wollte zum Bestattungszuschuss: Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Hatte Krebs. Davon kamen vom Krankenhaus Rechnungen dazu die Bestattungskosten. Alles insgesamt haben wir das übers Amt schon beantragt. Wir Kinder – die wir selber vom Amt leben und mein Vater Pflegegrad 4 auf 5 war – haben einen kleinen Zuschuss vom Amt bekommen. Aber es ist noch eine hohe Summe offen an Bestattungskosten. Wir wissen nicht wie wir das bezahlen können. Wir sind Hartz IV Empfänger und meine Mutter ist auch Pflegegrad 2, auch krank, wird von meinem Bruder gepflegt. Könnten Sie mir weiterhelfen, was wir an Zuschuss bekommen könnten. Großfamilie Lehmann

Meine Schwester wird 3 x tägl. häuslich durch das Rote Kreuz betreut. Sie hat die Pflegestufe 2. Meine Frage: Kann sie von der Fernseh- Rundfunkgebühr befreit werden?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Jurk

Guten Morgen Frau Husmann,
ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Seit einiger Zeit habe ich jedoch eine Kooperation mit einem Pflegeberater. Sie können sich gerne an ihn wenden. Die Erstberatung ist kostenlos.
Ansonsten könnten Sie auch mit Ihrer Pflegekasse sprechen, ob Ihr Mann nicht mit dem Taxi gefahren werden kann und die Kasse dafür die Kosten übernimmt. Mehr dazu erfahren Sie in meinem Beitrag “So bekommen Sie Krankenfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus bezahlt“.
Vielen Dank an dieser Stelle auch für Ihr Lob, über das ich mich sehr gefreut habe.
Viele Grüße / Otto Beier

Hallo Herr Beier,
zuerst einmal: Ihre Seite hier ist super!!! Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mein Mann hat den Pflegegrad 3 und ist u.a. Schmerzpatient. Er ist nicht in der Lage selbsständig zum Arzt zu fahren. Jedesmal muss ich dafür Urlaub beantragen. Kardiologe, Hausarzt, Lungenfacharzt….Ich habe 25 Tage Urlaub im Jahr, davon gehen bestimmt 10 für seine Arztbesuche weg. Da bleibt dann leider bald nichts mehr übrig da wir ja auch noch einen 10jährigen Sohn haben. Unbezahlten Urlaub können wir uns finanziell nicht leisten. Was kann ich da machen? LG M. Husmann

Nein, Sie erhalten keine Ausgleichszahlung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Diese Leistungen können Sie auf ärztliche Verordnung erhalten, sogenannte häusliche KRANKENpflege, nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege. Diese Leistungen erhält Ihre Mutter unabhängig von einem Pflegegrad. Es müssen lediglich die regulären Verordnungsgebühren bezahlt werden. Es ist ganz wichtig, dass dann eine Abgrenzung zwischen den Leistungen der häuslichen Pflege und der Krankenpflege stattfindet.
Mehr dazu in meinem Beitrag Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen über ärztliche Verordnung erhältlich bzw. Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung

ich Pflege meine Mutter, Sie hat den Pflegegrad 3, nun kann Sie sich nicht mehr selbst das Insulin spritzen, Sie hat auch Schwierigkeiten mit der Teilung von Tabletten weil Sie so zitterige Hände hat. Nun kommt noch hinzu das Ihre Beine gewickelt werden müssen. Meine Frage: kann ich dafür zusätzlich Leistungen bekommen ?

Kostenerstattung für Stromkosten
Ich habe ein Elektroscooter und ein Inhaliergerät was ich täglich nutze.Kann ich rückläufig noch Stromkosten beantragen?

Guten Abend,
mir ist leider nicht bekannt, daß es eine Möglichkeit gibt, von der Pflegekasse OHNE Pflegestufe die Kosten für die Tagespflege erstattet zu bekommen.
Wird die Pflegestufe genehmigt, erhalten Sie jedoch rückwirkend – ab dem Monat der Antragstellung – die Kosten erstattet.
Sie sollten jedoch für den Widerspruch unbedingt den Sozialdienst der Tagespflege mit ins Boot nehmen. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes können Ihnen bei der Formulierung des Widerspruchs helfen. Diese wissen genau, was wichtig ist und was in den Widerspruch mit aufgenommen werden muss.

Guten Tag,
meine Mutter lebt mit einer beginnenden Demenz und diversen körperlichen Einschränkungen sei Juni 2016 in unserem Haus. Da ich in Teilzeit (2x4Stunden pro Woche) berufstätig bin besucht meine Mutter einmal wöchentlich eine Tagespflege-Einrichtung. Die Kosten wurden bisher von uns privat getragen, der Antrag auf eine Pflegestufe läuft. In einer ersten Begutachtung durch den MDK wurde eine Pflegestufe sowie die EA abgelehnt, der Widerspruch läuft.
Gibt es eine Möglichkeit die Kosten für die Tagespflege trotzdem von der Pflegekasse erstattet zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Heller

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