Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zuschuss sichern für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sichern Sie sich für einen Umbau einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wer pflegebedürftig ist und in einen Pflegegrad eingestuft ist, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses.

Bereits in vorhergehenden Beiträgen habe ich über Zuschüsse vom Staat, der Pflegekasse oder auch über steuerliche Absetzmöglichkeiten als außergewöhnliche Belastung für einen barrierefreien Badumbau geschrieben. Siehe dazu auch Zuschüsse barrierefreier Badumbau.

Auch wenn Sie ein Haus neu bauen, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse, wie im Beitrag barrierefrei bauen beschrieben. Wo und wie Sie die Zuschüsse beantragen, können Sie im Beitrag Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau nachlesen.

Heute möchte ich auf die einzelnen Möglichkeiten der Umbaumaßnahmen näher eingehen. Die Pflegekasse unterstützt folgende wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit max. 4.000 €uro pro Person und Maßnahme.

Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • Einbau eines Personenaufzuges
  • Anpassung eines vorhandenen Personenaufzuges mit Haltestangen, Schalterleisten in Greifhöhe, ebenerdigem Zugang und Vergrößerungen von Türen, Schaffung von Sitzplätzen
  • Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte wie z. B. ertastbare Hinweise auf den Etagen
  • Gut umfassbare Handläufe auf beiden Seiten der Treppe
  • Festinstallierte Rampen
  • Abbau von Türschwellen
  • Rollstuhlgerechte Türverbreiterungen
  • Türen mit pneumatischem Türantrieb
  • Treppenlifter
  • Farbige Markierungen an den Vorderkanten der Treppenstufen zur Reduzierung der Stolpergefahr
  • Einbau von Gegensprechanlagen

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Umbaumaßnahmen im allgemeinen Wohnbereich

  • Umbaumaßnahmen zum Schaffen von Bewegungsflächen, das heißt unter anderem, dass die Installation der Waschmaschine in die Küche verlegt wird anstatt im Bad. Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen
  • Erneuerung oder Ausbesserung von Bodenbelägen zur Beseitigung von Stolperfallen sowie Rutsch- und Sturzgefahren
  • Installation einer Heizung, die nicht selbst (z. B. mit Öl, Kohle oder Holz) befeuert werden muss
  • Umzug in ein anderes Stockwerk im Haus
  • Installation von Lichtschaltern, Steckdosen, Heizungsventilen auf Greifhöhe, bzw. Anbringung von ertastbaren Heizungsventilen für Sehbehinderte
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen innerhalb der Wohnung oder zum Balkon
  • Verbreiterung von Türen
  • Absenkung des Türspions
  • Veränderung von Türanschlägen
  • Absenkung der Fenstergriffe
  • Anbringung von elektrischen Rolläden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (falls der Pflegebedürftige auf einen kühlen Raum angewiesen und eine Unterbringung nur in diesem Raum möglich ist)
  • Installation eines Hausnotrufsystems
  • Installation von Treppenliften/Sitzliften

Mein Lese-Tipp: “Anschaffung eines Treppenlifts – Was Sie unbedingt beachten sollten”

Umbaumaßnahmen in der Küche

  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbrause oder einer Schlaufe an den Armaturen
  • Installation von Warmwassergeräten, falls keine Warmwasserquelle vorhanden ist oder von dem Pflegebedürftigen erreicht werden kann.
  • Verlegen von rutschhemmenden Bodenbelägen
  • Höhenanpassung der Küchengeräte wie z. B. Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle
  • Mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • (motorisch betriebene) Absenkung von Küchenoberschränken
  • Installation von herausfahrbaren Unterschränken

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Umbaumaßnahmen im Bad und WC

  • Behindertengerechter/barrierefreier Umbau eines vorhanden Bads
  • Anbringen von Armaturen mit verlängertem Hebel, einer Schlauchbrause oder einer Schlaufe an den Armaturen
  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • Anpassen der Höhe von Einrichtungsgegenständen bzw. höhenverstellbare Einrichtungsgegenstände
  • Rollstuhlgerechtes Anpassen der Höhe des Waschtisches (oder höhenverstellbar)
  • Anpassung der Höhe der Toilette (oder höhenverstellbar)
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Falls kein Bad vorhanden ist, Einbau eines kompletten Bades/WC

Achtung: Duschsitze oder Badwannenlifter usw. können Sie als Hilfsmittel beantragen und belasten somit nicht das Budget für Umbaumaßnahmen. Näheres hierzu auch im Beitrag So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau optimal aus.


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Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer

  • Herstellen eines freien Zugangs zum Bett
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Abänderung der Steckdosen- und Lichtschalterinstallation, so dass diese vom Bett aus zu erreichen sind

Wichtig zu wissen: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung, kann jede Person separat den Zuschuss von 4.000 Euro beantragen.

Antrag, Voraussetzungen, Kostenerstattung

Wie Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag gestellt werden sollte, BEVOR Sie mit den Umbauarbeiten beginnen. Erst wenn die Kasse die Maßnahme genehmigt hat, können Sie sicher sein, dass die Kosten erstattet werden.

Und noch ein Tipp: Die Zuschüsse von 4.000 Euro sind:

  • pro Person
  • pro Maßnahme

Das bedeutet, z.B.: Wenn zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben und einen Treppenlift einbauen lassen möchten, dann können beide jeweils 4.000 Euro beantragen. Muss später auch noch das Bad behindertengerecht umgebaut werden, können wieder Zuschüsse beantragt werden.

Den Gesetzestext dazu finden Sie hier: § 40 Abs. 4 SGB XI

Kann der Pflegegrad gekürzt werden, wenn ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantrage?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen soll dazu dienen, dass der Pflegebedürftige möglichst wieder selbstständig den Alltag bestreiten kann. Je mehr Hilfe und Unterstützung eine Person benötigt, desto höher der Pflegegrad.

Ein Beispiel:

Herr Frank hatte nur eine Badewanne. Das Baden und Übersteigen des Badewannenrandes konnte er nicht mehr alleine bewältigen, da er sturzgefährdet ist. Also benötigte er hierzu immer Hilfe. Um nicht ständig von anderen Personen abhängig zu sein, ließ Herr Frank einen Umbau Wanne zu Dusche durchführen und ließ zusätzlich entsprechende Haltegriffe sowie einen Duschsitz in der neuen Dusche anbringen. Herr Frank erhielt von der Pflegekasse einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau des Bades.

Die selbstständige Lebensführung hat sich nach dem Umbau stark verbessert, weil Herr Frank jetzt wieder alleine duschen kann. Das ist prima. Aber wie wirkt sich das auf den Pflegegrad aus?

Der Pflegegrad wird anhand von Punkten (0-100) durch den MDK aufgrund der vorliegenden körperlichen und geistigen Verfassung des Antragstellers ermittelt. Das bedeutet:

GesamtpunkteErgibt Pflegegrad
12,5 bis 27,0Pflegegrad 1
27,0 bis 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis 70,0Pflegegrad 3
70,0 bis 90,0Pflegegrad 4
90,0 bis 100,0Pflegegrad 5

Abhängig davon, wie hoch die Punktezahl von Herrn Frank bei der Einstufung in einen Pflegegrad war, kann es nun aber sein, dass Herr Frank in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft wird oder der Pflegegrad sogar ganz wegfällt. Das hat folgenden Grund:

Wenn die Umbaumaßnehmen dazu dienen, dass die pflegebedürftige Person wieder selbstständig den Alltag bestreiten kann und dadurch der Unterstützungsbedarf für eine Pflegeperson somit deutlich verringert wird oder gar ganz entfällt kann das Einfluss auf den Pfleggrad haben – MUSS aber nicht.

Dennoch sollte man sich nicht davor scheuen sein Wohnumfeld so anzupassen, dass ein selbstständiges oder zumindest weitgehend selbstständiges Leben wieder möglich ist, auch wenn der Pflegegrad unter gewissen Umständen „darunter leidet“ bzw. angepasst wird.

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