Ratgeber für den Trauerfall – Was ist im Todesfall zu tun

Checkliste für den Todesfall / Ratgeber Trauerfall
Was alles bei einem Trauerfall zu tun ist

Wenn ein lieber Angehöriger stirbt, ist das schlimm. Zum einen macht sich eine große Trauer bei den Hinterbliebenen breit – zum anderen muss aber viel erledigt und organisiert werden. Für viele ist es das erste Mal, dass eine Beerdigung und alles weitere organisiert werden muss. Es treten viele Fragen auf, die ich hier gerne mit meinem Ratgeber Todesfall beantworte.

Ein gutes Bestattungsunternehmen kann Ihnen schon viel abnehmen, aber vieles bleibt an den Angehörigen und Freunden hängen. Diese Checkliste für den Todesfall soll Ihnen helfen, einen Überblick zu behalten über all das, was zu erledigen ist.

Wie immer habe ich versucht, die Checkliste für den Trauerfall so umfassend wie möglich anzufertigen, um ein breites Spektrum abzudecken. Vieles davon werden Sie benötigen, einiges sicherlich auch nicht. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Gerne können Sie die unten stehende Checkliste auch hier downloaden und ausdrucken. Checkliste Todesfall

Ratgeber Todesfall – Was Sie im Todesfall erledigen müssen

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Meistens kommt der Tod eines Angehörigen ja unerwartet. Viele Angehörigen sind dann überfordert, wissen nicht, was sie tun müssen. Zur Trauer und dem Schmerz über den Verlust des geliebten Menschen kommt nun auch noch die Aufgabe hinzu, alles zu organisieren, an alles denken zu müssen.

Erleichternd ist es, wenn Sie nicht alle Aufgaben selbst übernehmen müssen. Außerdem Bestattungsunternehmen können Ihnen sicherlich auch Verwandte und Freunde helfen und Sie entlasten. Unabhängig davon wer die Aufgaben übernimmt, müssen Sie sich mit folgenden Abläufen auseinandersetzen.

Was Sie unmittelbar nach dem Ableben eines Angehörigen erledigen müssen

Der Tod ist zu Hause eingetreten:

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

  • Ein Arzt muss benachrichtigt werden, um den Tod festzustellen.
  • Bis zum Eintreffen des Arztes haben Sie noch Zeit um Abschied von dem Toten nehmen zu können.
  • Der Arzt untersucht den Verstorbenen (Leichenschau) und stellt den Totenschein aus. Dieser ist wichtig für viele Ämter, Behörden, Banken, Versicherungen usw. Besteht Verdacht auf eines nicht natürlichen Todes, muss die Polizei benachrichtigt werden.

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Der Tod ist im Krankenhaus, Pflegeheim usw. eingetreten:

Im Krankenhaus wird der Tod und die Todesursache durch den anwesenden Arzt festgestellt und die Totenbescheinigung ausgestellt.

  • Fragen Sie auf der Station nach, ob der Verstorbene noch in seinem Zimmer ist oder evtl. in einen anderen Raum verbracht wurde.
  • Jetzt sollten Sie nahe Angehörige und Freunde anrufen, die Sie ins Krankenhaus begleiten und die ebenfalls Abschied nehmen möchten.
  • Das Krankenhauspersonal sollte Ihnen die Möglichkeit geben, sich im Krankenzimmer oder einem Verabschiedungsraum von dem Verstorbenen verabschieden zu können.
  • Viele Kliniken haben einen Klinikseelsorger. Geben Sie dem Klinikpersonal Bescheid, wenn Sie den Seelsorger in Anspruch nehmen möchten.
  • Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich evtl. mit dem Klinikpersonal oder dem Pflegeheimpersonal über die Todesursache oder das Ableben zu informieren.
  • Der Verstorbene bleibt vielleicht noch einige Zeit im Raum und wird danach in einen Kühlraum gebracht.
  • Das Krankenzimmer muss geräumt und alle persönlichen Gegenstände des Verstorbenen mitgenommen werden. Denken Sie auch an Schmuck, Uhren und alle Gegenstände aus dem Badezimmer.

Es wird vermutlich lange dauern, bis Sie den Tod des Angehörigen richtig wahrnehmen können. Trotzdem müssen jetzt viele Dinge erledigt werden, die sehr schmerzhaft sein werden.

Benachrichtigen Sie alle engen Angehörigen und Freunde vom Ableben Ihres Angehörigen. Sie können Ihnen nicht nur seelischen Beistand bieten sondern auch einige der Aufgaben übernehmen. Außerdem sind mit den anderen Familienangehörigen alle weiteren organisatorischen Dinge zu besprechen.

Unter anderem muss ein Bestattungsinstitut benachrichtigt werden.

Beauftragung eines Bestattungsinstituts

Es muss ein Bestattungsunternehmen ausgesucht werden. Das richtige Bestattungsunternehmen ist zum einen eine Frage des Vertrauens und zum anderen eine finanzielle Angelegenheit. Sterben kann sehr teuer werden. Mittlerweile gibt es im Internet sogar Vergleichsportale für Bestattungsinstitute.

Die Beauftragung des Bestatters sollte möglichst noch am Todestag erfolgen.

Der Leichenbestatter wird mit Ihnen einen Termin zur Durchsprache und Organisation der Beisetzung vereinbaren. Sie werden dazu einiges an Unterlagen richten müssen.


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Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Beerdigung?

Für das Gespräch mit dem Bestattungsinstitut benötigen Sie nachfolgend aufgeführten Unterlagen des Verstorbenen, damit der Bestatter beim zuständigen Standesamt und anderen Behörden alles Notwendige beantragen kann.

Auch hier können Sie zwischenzeitlich einige Unterlagen schon bequem übers Internet anfordern. 

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten / Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Bei Verwitweten wird die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt
  • Falls schon vorhanden den Totenschein
  • Rentenversicherungsnummer (bei Rentnern)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse

Außerdem sollten Sie nachsehen, ob der Tote eine Bestattungsverfügung hat.

Was wird mit der Bestattungsverfügung geregelt?

In einer Bestattungsverfügung sind die Wünsche des Verstorbenen bezüglich Bestattung, Trauerfeier usw. hinterlegt.

Das könnte in einer Bestattungsverfügung stehen
  • Bestattungsart (Feuerbestattung, Seebestattung usw.)
  • Angaben für die Todesanzeige
  • Wünsche für die Beerdigungszeremonie, evtl. Musiktitel, Chor usw.
  • Angaben ob eine Trauerfeier gewünscht wird
  • Grab (Urnengrab, Familiengrab) und Grabsteinwunsch
  • Wer die Grabpflege ausführen soll und wieviel dafür ausgegeben wird.
  • Angaben wo ein Testament liegt
  • Angaben, ob ein Konto für die Beerdigungskosten angelegt wurde oder ob gar bei einem Bestatter vorab schon die Beerdigungskosten bezahlt wurden (Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut).

Ein Beerdigungsinstitut bietet den Hinterbliebenen an, einen großen Teil der anstehenden Behördengänge und Erledigungen auszuführen. Das gibt den Angehörigen Zeit, sich um andere Dinge zu kümmern.

Aber Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen, Sie können vieles auch selbst durchführen. Das ist schließlich nicht nur eine Preisfrage; viele Angehörige sehen es als letzten Dienst an dem Verstorbenen an, die Beerdigung so weit wie möglich selbst zu organisieren.

Diese Leistungen übernimmt ein Beerdigungsunternehmen:

Die Leistungen eines Bestatters können sehr umfangreich sein.

Im Gespräch mit dem Bestattungsmitarbeiter ist zu klären:

  • Übergeben Sie alle nötigen Unterlagen (wie oben beschrieben), damit der Bestatter alle Behördengänge und die Beschaffung notwendiger Dokumente und Urkunden für Sie durchführen kann.
  • Es ist festzulegen, welche Grabart und welche Bestattungsform gewünscht werden. Das Beerdigungsinstitut kümmert sich dann um eine entsprechende Grabstelle.
  • Der Bestattungstermin muss festgelegt werden.
  • Ein Sarg mit Kissen und Decke oder eine Urne müssen ausgesucht werden.
  • Welche Bekleidung soll der Verstorbene tragen? Eigene Kleidung oder Sterbekleid?
  • Sollen Grabbeigaben mit in den Sarg gelegt werden (Schmuck, Bilder, Kreuz usw.).
  • Welche Abschiedsrituale werden gewünscht. (Tragen der Urne, Vorträge aus der eigenen Familie usw.).
  • Urnenbeisetzung: Sie müssen entscheiden, ob der Trauergottesdienst vor oder nach der Einäscherung stattfinden soll. Vor der Einäscherung bedeutet, dass der Sarg bei der Trauerfeier aufgebaut wird. Es ist noch eine Verabschiedung von dem Toten möglich. Nach der Einäscherung bedeutet, dass bei der Trauerfeier die Urne in der Kirche steht. Hier stellen viele Hinterbliebene dann ein Bild des Verstorbenen neben die Urne.
  • Ist bereits ein Grab vorhanden, muss evtl. ein Steinmetz den vorhandenen Grabstein entfernen und später ergänzend beschriften.
  • Sollen Traueranzeigen und Danksagungen in Tageszeitungen geschaltet werden? Müssen Trauerkarten besorgt werden?
  • Soll ein Trauerredner, Pfarrer oder ein freier Redner die Trauerfeier halten? Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
  • Gibt es Trauerredner von Vereinen, Arbeitgebern usw., dann sollten diese benannt werden, damit die Reden in den Ablauf der Trauerfeier mit eingebaut werden können.
  • Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
  • Ist ein Chor oder ein Musikwunsch für die musikalische Umrahmung gewünscht?
  • Welchen Blumenschmuck für den Sarg und welche Dekoration für die Aussegnungshalle oder Kirche wünschen Sie?
  • Soll ein Restaurant für einen Abschiedskaffee, Leichenschmaus usw. beauftragt werden?
  • Soll von Beileidsbezeugungen am Grab Abstand genommen werden? Sollen Geldspenden an eine Organisation gespendet werden?
  • Soll ein Gärtner die weitere Grabpflege übernehmen?
  • Beantragung der Auszahlung der Lebensversicherung bzw. Sterbegeldversicherung. Je nach Vertrag muss dies sehr schnell erledigt werden.

Extra-TIPP Eine Beerdigung ist teuer. Lassen Sie sich vom Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag geben, damit Sie wissen welche Kosten auf Sie zukommen. Das ist normal und nicht pietätlos. So können Sie auch gleich abschätzen, ob Sie vielleicht doch die eine oder andere Aufgabe selbst übernehmen, was sich dann kostensenkend auswirken würde.


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Bis 2004 bezahlte die gesetzliche Krankenkasse noch ein Sterbegeld. Die Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder usw.) müssen nun die Beerdigungskosten komplett selbst finanzieren. Diese Gesamtkosten für eine Beerdigung müssen Sie einplanen.

Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?

In der Regel beantragt das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde. Diese wird zum Beispiel benötigt zum:

  • erledigen der nötigen Bankgeschäfte und anmelden von Besitzansprüchen,
  • kündigen von Versicherungen, Telefonverträgen und der Wohnung,
  • abmelden der Rentenzahlungen,
  • zur Vorlage beim Nachlassgericht.

Da die Sterbeurkunde meist im Original verlangt wird, macht es Sinn, wenn Sie mehrere Originalurkunden vom Standesamt anfordern.

Unterschied zwischen einem Totenschein und einer Sterbeurkunde

Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt und enthält unter anderem die Todesursache und den Todeszeitpunkt.

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt und wird zur Abwicklung aller bürokratischen Pflichten benötigt.

Was geschieht mit dem Angehörigen nach Eintritt des Todes?

  • Nachdem Sie dem Bestatter den Auftrag erteilt haben, holt dieser den Leichnam im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause ab.
  • Es findet dann eine Überführung in die Kühlhalle des Friedhofs statt.
  • Der Leichnam wird gewaschen (hygienische Versorgung), angezogen, in den Sarg gelegt und für die Aufbahrung vorbereitet.
  • Angehörige und Bekannte können sich nach Absprache mit dem Bestatter auch nochmals im Abschiedsraum (meist im Friedhofsgebäude mit integriert) vom Verstorbenen verabschieden.
  • Nach der Trauerfeier findet nach den Wünschen des Verstorbenen die Bestattung (Grab, auf See usw.) statt.

Bestattungsarten

Es gibt mehr Bestattungsarten, als die meisten denken. Ich führe hier die mir bekannten Beisetzungsarten auf:

Mögliche Bestattungsarten
  • Feuerbestattung,
  • Erdbestattung,
  • anonyme Feuer- oder Erdbestattung,
  • Seebestattung,
  • Ascheverstreuung,
  • Asche zur freien Verfügung,
  • Baumbestattung,
  • Waldbestattung,
  • Almwiesenbestattung,
  • Diamantbestattung,
  • Edelsteinbestattung,
  • Felsbestattung,
  • Luftbestattung,
  • Plastination,
  • Weltraumbestattung.

Was ist bis zur Beerdigung noch zu erledigen?

Innerhalb von 2 Tagen nach Eintritt des Todes sollten Sie folgendes in die Wege leiten oder erledigen:

  • Alle Verwandten, Bekannten, Freunden, Arbeitskollegen, Vereinskollegen usw. über das Ableben informieren und den Beerdigungstermin bekanntgeben.
  • Falls nicht vorhanden, sollten Sie sich eine Trauerkleidung für die Beisetzung kaufen.
  • Bei Berufstätigen: Den Arbeitgeber des Verstorbenen über das Ableben informieren.
  • Den eigenen Arbeitgeber informieren und evtl. Urlaub beantragen. Prüfen Sie in diesem Zuge gleich, ob Ihnen ein Sonderurlaub zusteht.
  • Versicherungspolicen suchen. Lebens- und Unfallversicherung informieren.
  • Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung über das Ableben informieren.
  • Je nach Mietvertrag muss die Wohnung evtl. schon gekündigt werden.
  • War der Verstorbene in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, muss der Vertrag gekündigt und das Zimmer geräumt werden.
  • Den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
  • Umschläge für Trauerkarten schreiben.
  • Unter Umständen muss für den überlebenden Partner eine Pflege organisiert werden.

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Was muss nach der Beerdigung erledigt werden?

Auch nach der Beerdigung steht noch viel Arbeit an. Manches muss unmittelbar erledigt werden, für andere Dinge können Sie sich aber auch noch etwas Zeit lassen.

  • Terminplan des Verstorbenen durchsehen und anstehende Termine absagen. Dies betrifft auch Urlaubsreisen.
  • Danksagungskarten versenden
  • Ordner anlegen, in dem alle Dokumente, Schriftverkehr, Unterlagen, Rechnungen und Quittungen usw. gesammelt werden, die mit dem Todesfall zu tun haben. Unter Umständen müssen Sie anderen Familienangehörigen und Erben später gegenüber dokumentieren, welche Ausgaben Sie hatten und welche Handlungen zur Abwicklung des Todesfalls durchgeführt wurden.
  • Je nach Familienstand muss Witwenrente und/oder Waisenrente bei der zuständigen Kommune beantragt werden. ACHTUNG: Auch Männer erhalten Witwenrente. Ob eine Witwenrente bezahlt wird, ist abhängig vom eigenen Einkommen. Trotzdem sollte ein Antrag gestellt werden. Sie erhalten dann eine Nachricht ob und in welcher Höhe Sie Witwenrente erhalten.
  • Beim Rentenservice der Deutschen Post AG den Tod melden. Der Rentenservice ist für die Auszahlung der Renten zuständig. Wird die Rente überzahlt, muss eine Rückzahlung erfolgen.
  • Beim Rentenservice der Deutschen Post AG einen Antrag auf Rentenvorschuss für Witwen/Witwer stellen. Ein entsprechendes Merkblatt finden auf den Seiten der Deutschen Post AG. Sie erhalten als Witwer/Witwe 3 Monate Rente im Voraus, damit ein Teil der Sterbekosten bezahlt werden kann.
  • Waren weitere Familienmitglieder über den Verstorbenen krankenversichert, müssen diese jetzt selbst versichert werden. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse.
  • KFZ ummelden oder abmelden.
  • Testamentseröffnung beantragen.
  • Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bestehen unter Umständen Ansprüche gegenüber der Berufsunfallversicherung. Klären Sie das bitte ab.
  • Bestand für den Verstorbenen eine private Unfallversicherung (nur bei Unfalltod) oder eine Risikolebensversicherung, ist ebenfalls zu prüfen, ob hier Ansprüche bestehen.
  • Hilfsmittel, welche von der Pflegekasse/Krankenkasse leihweise zur Verfügung gestellt wurden (Pflegebett, Rollator, Badewannenlift usw.) an den Versicherer zurückgeben.
  • Bei allen sonstigen Ämtern und Behörden abmelden.
  • Mit dem Arbeitgeber klären, ob noch etwas zurückgegeben werden muss (Schlüssel, Firmenwagen, Firmenausweis usw.).
  • Manche Arbeitgeber, aber auch Gewerkschaften, bezahlen ein Sterbegeld. Prüfen Sie, ob dies bei Ihnen zutrifft.
  • Offene Rechnungen prüfen und begleichen. Nehmen Sie zur Bank Ihre Vorsorgevollmacht mit, aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, die Bankgeschäfte zu tätigen. In der Regel werden die Bankkonten bei Eintritt des Todes „eingefroren“. Allerdings geben die Banken Rechnungen zur Begleichung frei, die mit der Bestattung zu tun haben. Bei der Rechnung für den Bestatter oder den Friedhofsgärtner usw. müssen Sie also nicht in Vorleistung gehen.
  • Prüfen Sie alle Abrechnungen und Auszahlungen von Krankenkassen / Pflegekassen, von Pflegezusatzversicherungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen usw. auf ihre Richtigkeit.
  • Abfallgebühren werden oftmals nach Personen pro Haushalt abgerechnet. Der zuständigen Behörde melden, dass die Gebühren evtl. reduziert werden müssen.
  • Ist der Partner des Verstorbenen noch berufstätig, muss evtl. die Steuerklasse und auch die Steuerkarte geändert werden.
  • Sind mehrere Personen erbberechtigt, macht es Sinn, eine Nachlass-Liste zu erstellen. Hier werden alle Wertgegenstände, Bankkonten mit Kontostand, Bargeld, Aktien- und andere Wertdepots, Immobilien usw. aufgelistet. Außerdem sollten alle Ausgaben aufgeführt werden, die nach dem Tod entstanden sind.
  • Pflegende Angehörige können ihre Pflegetätigkeit beim Nachlass berücksichtigen lassen.
  • Es können auch im Folgejahr des Todes noch Kosten entstehen. Zum Beispiel Nachforderungen für Nebenkosten einer Mietwohnung, Steuernachforderungen, Kosten für Wasser, Gas oder Strom usw. Dafür sollte Geld zurückgelegt werden.

Wie Sie älteren Hinterbliebenen helfen können

Oftmals ist es bei älteren Ehepaaren so, dass sie sich im täglichen Leben gut ergänzen. Der eine hilft dem anderen. Stirbt nun ein Ehepartner, kann es sein, dass für den Hinterbliebenen Hilfe organisiert werden muss. Je nach Hilfebedarf kann das sein:



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Kündigungen müssen ausgesprochen werden.

Sehen Sie in den Akten des Verstorbenen nach, welche Verträge bestehen.

Werden die Verträge übernommen, müssen sie meistens umgeschrieben werden, ansonsten muss eine Kündigung erfolgen.

Hier eine Übersicht der gängigsten Verträge, Mitgliedschaften usw. die evtl. gekündigt werden müssen:

  • Mietverträge für Wohnung, Baumgrundstücke, Wochenendgrundstücke
  • Leasingverträge für Auto, PC
  • Zeitungsabonnement, Zeitschriftenabonnement
  • Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden, Buchclub, Gewerkschaft, Automobilclub
  • Internet, Telefonverträge, Handyverträge, Pay-TV, Fernsehen, Radio
  • Daueraufträge, Kreditverträge bei Banken kündigen/ändern
  • Alle Versicherungsverträge wie Hausratversicherung, Lebensversicherung, KFZ-Vesicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Unfallversicherung usw.
  • Mailadressen, Facebook und andere SocialMedia-Accounts, usw.

Was ist bei alleinstehenden Personen im Todesfall zu erledigen?

Lebte der Verstorbene allein in seiner Wohnung, muss auch hier nach dem Rechten gesehen werden.

Am Tag nach dem Ableben sollten Sie das Nötigste in der Wohnung durchführen:

  • Gas, Strom, Heizung und Wasser entweder abstellen (an Waschmaschine) oder drosseln (Heizung).
  • Fenster schließen, evtl. Rolladen nach unten lassen.
  • Blumen und Pflanzen und im Haushalt lebende Tiere versorgen.
  • Stecker von Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.
  • Aus Kühlschrank und Vorratsschrank verderbliche Lebensmittel entnehmen.
  • Hausmüll entsorgen.
  • weitergegebene Schlüssel für die Wohnung wieder zurückfordern (zum Beispiel dem Pflegedienst überlassene Schlüssel).
  • Post mittels Nachsendeauftrag umleiten an Ihre Adresse.

Steuererklärungen für Verstorbene und Erben

Auch für Tote muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn dieser steuerpflichtig war. Ebenso müssen die Erben unter bestimmten Voraussetzungen das Erbe versteuern.

Was ist bei der Steuererklärung für den Verstorbenen zu beachten?

  • Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege von abzugsfähigen Ausgaben und bewahren Sie diese auf.
  • Krankheits- und Medikamentenkosten können bei der Steuer abgesetzt werden. Heben Sie deshalb alle Zuzahlungsrechnungen für Medikamente, Krankentransporte, Therapien, Hilfsmittel usw. auf.
  • Sind die Krankheitskosten höher als 2% (bei chronisch kranken Menschen 1 %) des Einkommens, können die Rechnungen bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden. Dazu muss eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Ob sich das rentiert, können Sie gerne mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner prüfen.
  • Für den Verstorbenen müssen alle Einkünfte bis zum Todestag versteuert werden, danach müssen die Erben das ererbte Einkommen versteuern.
  • Hatte der Verstorbene einen Betrieb für den kein Vertreter oder Nachfolger vorhanden ist, sollte zumindest der Steuerberater prüfen, wie und ob der Betrieb weitergeführt oder veräußert werden kann. Außerdem können ihm dann alle steuerrelevanten Aufgaben übertragen werden.

Was ist bei der Steuererklärung bei den Erben zu beachten?

  • Das Erbe muss dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Immobilien legt meist das Finanzamt den Wert fest. Die Erben haben einen Freibetrag, alles was darüber liegt, muss versteuert werden.
  • Haben die Kosten für die Beerdigung die Höhe des Erbes überschritten, können diese als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden.
  • Alle Einkünfte und Verluste ab dem Todestag sind von den Erben zu versteuern bzw. können diese bei der Steuer ansetzen.

Rechtliche Regelung

Bestattungen sind in den Bestattungsgesetzen verankert. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze.

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