
Pflegebedürftige Menschen erhalten von der Pflegekasse – abhängig vom Pflegegrad – Pflegeleistungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind davon abhängig, welcher Pflegegrad genehmigt wird und ob die Pflege zu Hause durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst, teilstationär oder vollstationär erfolgt.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt und sich gemeinsam mit der zu pflegenden Person überlegt haben, ob Sie nun die Pflege zu Hause übernehmen oder die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim betreut wird, tritt die Frage auf, welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Was sind Pflegeleistungen?
- Wie hoch sind die Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden?
- Wie werden Pflegeleistungen beantragt?
- Pflegegeld für die häusliche Pflege
- Was sind Pflegegeld und Sachleistungen bzw Kombileistungen – Sachleistungen für die ambulante Pflege
- Was sind Kombileistungen?
- Verhinderungspflege
- Tagespflege / Nachtpflege in teilstationärer Unterbringung
- Kurzzeitpflege
- Leistungen Ambulant betreute Wohngruppen
- Wahlleistung: Persönliches Budget
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Vollstationäre Unterbringung in Pflegeheim
- Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen
- Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
- Hilfsmittel
- Reichen die Leistungen der Pflegekasse um die Heimkosten zu decken?
- Ab wann werden die Pflegeleistungen bezahlt?
- Welche Kosten übernimmt die Kasse für Pflegekräfte aus Osteuropa?
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Was sind Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Per Definition pflegebedürftig sind Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Siehe dazu meinen Beitrag Wer ist per Definition pflegebedürftig.
Zu den Pflegeleistungen gehören deshalb das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen (Bezahlung des Pflegedienstes), Kombinationspflege, Kurzzeitpflege usw. Mit den Pflegeleistungen können Sie also die häusliche Pflege oder die Kosten für ein Pflegeheim mitfinanzieren. Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Häufig reichen die von der Pflegekasse geleisteten Pflegeleistungen für die Finanzierung der Pflege nicht aus, vor allem, wenn eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim untergebracht ist.
Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, bekommen Sie für die Pflege – sowohl zu Hause als auch im Heim – Pflegeleistungen. Wenn Sie sich gemeinsam dafür entschieden haben, zu Hause zu pflegen, sollten Sie sich weiter überlegen, ob Sie die Pflege alleine durchführen oder ob Sie professionelle Hilfe hinzuziehen, das heißt einen Pflegedienst, der täglich die Grundversorgungen übernimmt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Unterstützung einer Tagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz vor allem die Pflege zu Hause fördern und die Betroffenen in der häuslichen Pflege finanziell mehr unterstützen. Wie das im Einzelnen aussieht und welche Pflegeleistungen Sie für die häusliche Pflege bzw. die Unterbringung im Pflegeheim erhalten, habe ich im Nachfolgenden aufgeführt.
Wie hoch sind die Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden?
Die Pflegeleistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Außerdem müssen Sie in der Regel beantragt werden. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim muss von der Pflegekasse genehmigt sein. Nur dann ist eine Kostenübernahme gewährleistet.
Leistungsbeschreibung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegegeld für ambulante Pflege | 0 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Sachleistungen für ambulante Pflege / Pflegedienst | 0 € | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Kurzzeitpflege ab 2022 | 0 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege | 0 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Stationäre Unterbringung, z.B. im Pflegeheim* | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil | 0 € | 580 € | 580 € | 580 € | 580 € |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 0 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Nachfolgend möchte ich Ihnen die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung in kurzen Worten erklären bzw. Sie auf weiterführende Seite aufmerksam machen.
Wie werden Pflegeleistungen beantragt?
Um überhaupt Pflegeleistungen zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Einen Pflegegrad beantragen Sie so. Wie oben beschrieben, erhalten Sie mit einem genehmigten Pflegegrad gewisse Pflegeleistungen. Diese Pflegeleistungen müssen in der Regel beantragt werden. In den nachfolgenden Kapiteln gehe ich auf die einzelnen Pflegeleistungen näher ein. Sie finden dort auch überall eine Verlinkung zu Beiträgen auf die einzelnen Leistungen der Pflegekasse. In den einzelnen Beiträgen gehe ich jeweils explizit auf die Beantragung der Pflegeleistungen ein.
Anzeige
Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung bei der Höherstufung eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden.Ihre persönliche Leistung wird jedoch nicht so gut honoriert wie die eines professionellen Pflegedienstes. Das heißt, wenn Sie selbst pflegen, bekommen Sie einen wesentlich geringeren Betrag von der Pflegeversicherung, als wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen.
Leider erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit
Die Pflegeleistungen der Pflegekasse unterscheiden sich grundsätzlich in Pflegegeld und in Sachleistungen, bzw. in Kombinationsleistungen.
Landespflegegeld Bayern
Bayern zahlt als einziges Bundesland (Stand Juni 2018) ein zusätzliches Pflegegeld von jährlich 1.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie bitte in diesem Beitrag: Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr!
Was sind Pflegegeld und Sachleistungen bzw Kombileistungen – Sachleistungen für die ambulante Pflege
Sachleistungen sind keine Sachen oder Gegenstände. Unter Sachleistung versteht die Pflegeversicherung die Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Wenn die pflegebedürftige Person zum Beispiel 1 x wöchentlich von einem Pflegedienst gebadet wird, sind das Sachleistungen. Die Rechnung des Pflegedienstes werden dann bis zum Maximalbetrag von der Pflegekasse bezahlt.
Mehr zu den Sachleistungen zur ambulanten Pflege finden Sie in meinem Beitrag Was Sie über Pflegesachleistungen wissen sollten.
Was sind Kombileistungen?
Kombinationsleistungen werden bezahlt, wenn sowohl privat gepflegt wird, als auch ein Pflegedienst hinzugezogen wird und beides finanziell abgerechnet wird. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn die Morgentoilette ein mobiler Pflegedienst übernimmt und alle anderen Arbeiten von Ihnen als Privatperson.
Die Berechnung dieser Kombinationsleistung ist etwas schwierig, aber vielleicht kurz so verständlich gemacht. Wenn Sie für den professionellen Pflegedienst 70 5 Der zustehenden Pflegeleistungen verbrauchen, bekommen Sie vom Pflegegeld nur noch einen Anteil von 30 % ausbezahlt. Die Sachleistungen werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse verrechnet.
Damit Sie wissen, wie viel (oder eher wie wenig) Ihnen zusteht, habe ich Ihnen hier einen Link zu einem Pflegegeldrechner eingebaut.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Denn jede Pflegeperson benötigt persönliche Auszeiten. Entweder in Form von Urlaub von der Pflege, zum Einkaufen, für Arztbesuche oder einen Krankenhausaufenthalts. Für diese Zeiten wird dann eine Ersatzpflege benötigt. Wem Verhinderungspflege zusteht und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden kann, lesen Sie in meinem Beitrag Neue Regelungen in der Verhinderungspflege.
In diesem Zusammenhang ist auch folgende Frage interessant: Wer darf eigentlich Verhinderungspflege ausüben?
ExtraTipp: In meinem Beitrag über die stundenweise Verhinderungspflege habe ich Ihnen alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten und was zu tun ist, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Tagespflege / Nachtpflege in teilstationärer Unterbringung
Die Tages- und Nachtpflege dient zum Einen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Die pflegebedürftige Person kann einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Das gibt den Pflegenden die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen oder auch für andere Auszeiten zu nutzen.
Andererseits kann eine gute Tagespflege den Patienten mit entsprechenden Beschäftigungstherapien fördern.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist ein stationärer Aufenthalt über mehrere Tage oder Wochen in einer Pflegeeinrichtung. Ist zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Patient nicht so hergestellt, dass er zu Hause gepflegt werden kann, so gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Oftmals dient die Kurzzeitpflege auch als Überbrückung bis zur endgültigen Aufnahme in einem Pflegeheim.Mehr zu Anspruch und Leistungen der Kurzzeitpflege lesen Sie in meinem Beitrag Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten.
Außerdem sollten Sie wissen, daß die Kosten für Kost und Logis sowie Investkosten für Kurzzeitpflege über die zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden können.
Leistungen Ambulant betreute Wohngruppen
Was versteht man unter ambulant betreuten Wohngruppen und wer Anspruch auf diese. Mehr dazu in meinem Beitrag Betreute Senioren-WG – die Alternative zum Alleinsein.
Wahlleistung: Persönliches Budget
Auch das Persönliche Budget muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Hier „kauft“ der Pflegebedürftige seine Leistungen mit dem von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Budget selbst ein. Mehr dazu in meinem Beitrag Selbstbestimmt leben mit dem Persönlichen Budget.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Gelder für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ sollen dazu verwendet werden, die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefrei oder zumindest barrierearm umzubauen. Meist sind Bäder nicht seniorengerecht, oder es muss ein Treppenlift eingebaut werden, häufig sind auch die Türen zu schmal oder die Türschwellen unüberwindbar. Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es bereits ab Pflegegrad 1.
Mehr dazu in meinem Beitrag Zuschuß wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Anzeige
Was kostet ein Treppenlift wirklich
Kostenlose Beratung vor Ort.
Bis zu 4.000 €uro Zuschuss!
Hier kostenlos Informationen anfordern
Vollstationäre Unterbringung in Pflegeheim
Wer zuhause nicht mehr gepflegt werden kann, ist meist darauf angewiesen, in ein Pflegeheim umziehen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu einem Höchstbetrag je Pflegegrad die reinen Pflegekosten. Die Hotelkosten (Unterbringungen und Verpflegung) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Eine (meist luxuriösere) Alternative zum Pflegeheim sind die Seniorenresidenzen.
Mehr über die Pflegeheimkosten erfahren Sie in meinem Beitrag Was kostet ein Pflegeheim.
Extra-Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Pflegeheim für Sie passend ist, können Sie im Pflegeheim zur Probe wohnen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen
Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro (Betreuungsgeld) können sowohl für den Pflegebedürftigen Betreuungsleistungen, als auch Entlastungsleistungen (wie z.B. Wohnung putzen) für die pflegenden Angehörigen „eingekauft“ werden.
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel usw. Wem Pflegehilfsmittel zustehen und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie in meinem Beitrag Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
Hilfsmittel
Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen benötigen häufig Hilfsmittel. Auch hier ist es so geregelt, dass für benötigte und von der Krankenkasse genehmigte Hilfsmittel lediglich eine Zuzahlung vom Versicherten geleistet werden muss. Mehr dazu lesen Sie im Hilfsmittelverzeichnis.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse um die Heimkosten zu decken?
Dass die Kosten oftmals schnell die Leistungen der Pflegekasse überschreiten, macht sich gerade bei einer Unterbringung im Pflegeheim bemerkbar. Schnell kommen hier Kosten für ein Pflegeheim von 3.000 bis 4.000 Euro zusammen. Hier ist es von Vorteil, wenn Sie eine private Zusatzversorgung in Form einer Pflegekostenversicherung haben.
Im Normalfall reichen die Pflegeleistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten für die Pflege zu decken. Die meisten Pflegebedürftigen haben eine Pflegelücke. Wie hoch diese sein kann, können Sie sich mit meinem Pflegelückenrechner ausrechnen lassen.
Ab wann werden die Pflegeleistungen bezahlt?
Pflegeleistungen erhalten Sie, wenn der Pflegegrad genehmigt wurde – und zwar rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und noch keine Zusage für den Pflegegrad / die Pflegestufe haben, müssen Sie vorerst die Kosten selbst übernehmen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen des genehmigten Pflegegrades alle Kosten, die ab dem Datum der Antragstellung angefallen sind. Das bedeutet, Sie können Ihre Rechnungen im Nachhinein bei der Pflegekasse einreichen. Wurde der Pflegegrad abgelehnt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Deshalb sollte unbedingt ein Widerspruch zur Ablehnung des Pflegegrades eingelegt werden.
Sämtliche Kosten, die die Pflegeleistungen der Pflegekasse übersteigen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wer die Kosten für die Pflege nicht bezahlen kann, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. orher wird jedoch geprüft, ob Angehörige des Pflegebedürftigen für die Übernahme der Pflegeheimkosten herangezogen werden können. Siehe dazu meinen Beitrag Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.
Welche Kosten übernimmt die Kasse für Pflegekräfte aus Osteuropa?
Wer Pflegehilfskräfte aus Osteuropa zur Pflege von Angehörigen beschäftigt, bekommt für dieses Personal keine Sachleistung. Sie können dann lediglich Ihr Pflegegeld zur Finanzierung der Pflegekräfte mit hinzunehmen. Nur wer zusätzlich zu den osteuropäischen Pflegekräften noch einen Pflegedienst benötigt, kann für diese Dienstleistung dann Sachleistungen beanspruchen. Mehr dazu erfahren Sie in meinem Beitrag Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa.
Weitere Beiträge zum Thema Pflege
- Kritik an der Ausbeutung der 24-Stunden-Betreuungskräfte: Illusion oder Realität?
- Tagespflege: So überbrücken Sie Urlaub und Krankheit Ihrer 24h-Pflegekraft
- Was ist Tagespflege und welche Änderungen kommen
- Finanzierung von Pflege
- Häusliche Pflege: Mangels Beratung verfallen jährlich Leistungen in Milliardenhöhe. Was können Sie tun?
Profitieren Sie von unserem
Newsletter!
Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!
Quelle Bildmaterial: Fotolia #99077523 © Stockfotos-MG
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
2 Antworten auf „So viel steht Ihnen an Pflegeleistungen bzw. Pflegegeld zu“
Um die Merkzeichen eingetragen zu bekommen, müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt eine Höherstufung beantragen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für die Merkzeichen auch erfüllt sein. B (Begleitperson) und H (Hilflos) ist dabei ein große Hürde. Schauen Sie sich dir Voraussetzungen für die Merkzeichen gerne einmal an. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können Sie den Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Nachdem ich Stark sturzgefährtet bin, 50% Schwerbehindert, pflegegrad2 habe und jetzt einen Rollator brauche, möchte ich im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G,B,H beantragen, was muß ich tun? Vielen Dank für ihre Unterstützung Erwin