Pflegeheim ➦ Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Was ist beim Umzug ins Pflegeheim u beachten
Es gibt viele Gründe, in ein Pflegeheim zu gehen. Erfahren Sie die Vor- und Nachteile

Für viele ist der Umzug in ein Pflegeheim die ungewollte Endstation des Lebens. Hat man in jungen Jahren hart gearbeitet und die Familie versorgt, soll dann das Leben in einem Altenheim enden. Abgeschoben und fernab von der Familie, Freunden und Bekannten.

Trotzdem lässt sich ein Umzug ins Heim nicht immer vermeiden. Was können Angehörige tun, um dem Senior den Heimaufenthalt zu erleichtern? Welche Vorteile hat ein gutes Pflegeheim für meinen Angehörigen? Gibt es vernünftige Alternativen?

Definition Pflegeheim

Das Pflegeheim ist eine vollstationäre Unterbringungsart für pflegebedürftige Menschen. Die Heimbewohner werden vom Heimpersonal entsprechend ihrer Erfordernisse gepflegt und gefördert und erhalten eine umfassende Versorgung und Betreuung.


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In der Regel sind es Senioren, die in einem Pflegeheim leben. Mittlerweile wird aber auch das Bewusstsein geschärft, speziell für junge Menschen eine altersgerechte Pflegeform anzubieten. Pflegebedürftige Menschen jungen und mittleren Alters finden gerade zu den älteren Pflegeheimbewohnern keinen sozialen Kontakt.

Pflegeheime gehören zu den Einrichtungen der sogenannten Altenhilfe.

Wann ist ein Umzug ins Seniorenheim sinnvoll?

Ich möchte Ihnen hier mal einen kurzen Überblick über die Heimbelegung geben.

Im Jahr 2019 waren ca. 4.130.000 Menschen pflegebedürftig, davon waren lediglich 820.000 Menschen im Pflegeheim untergebracht, die restlichen Pflegebedürftigen wurden zu Hause von den Angehörigen alleine oder gemeinsam mit einem Pflegedienst gepflegt.

Pflegeheim und Altenheim. Bewohnerstatistik

Quelle: Destatis

In der Regel gehen die wenigsten Menschen gerne in ein Pflegeheim. Die eigenen vier Wände sind ja doch noch am besten. Für viele ist also der Umzug in ein Altenheim eher eine große psychische Last.

Doch wann kommt ein Pflegeheim in Frage? Ein Umzug in ein Seniorenheim sollte bei folgenden Personen in Betracht gezogen werden:

  • Die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Und hier ist nicht unbedingt nur das Essen und Einkaufen relevant, denn Essen auf Rädern ist mittlerweile eine gute Alternative zum Selberkochen. Hier gehört der ganze Alltag dazu. Häufig tritt bei alleinstehenden Personen ohne familiäre Unterstützung auch Verwahrlosung ein.
  • Alleinlebende, sturzgefährdete Menschen. Vielfach sind Senioren stark sturzgefährdet. Ein Hausnotruf kann bei vielen Stürzen lebensrettend sein. Ist der Betroffene jedoch bewußtlos (zum Beispiel aufgrund eines Sturzes oder auch einer Unterzuckerung bei Diabetikern usw.) kann er den lebensrettenden Notruf nicht mehr absetzen.  
  • Alleinlebende, demente Menschen. Demente Menschen die alleine zu Hause leben, sind einem großen Risiko ausgesetzt. Je nach Schwere der Krankheit verlassen Sie unbeaufsichtigt ihre Wohnung und irren verängstigt umher. Oder sie vergessen den Herd abzustellen uvm.
  • Menschen ohne Betreuung durch Familie oder Freunde. Nicht alle Pflegebedürftigen haben Angehörige oder Freunde, die die häusliche Pflege übernehmen. Manchmal wohnen die Kinder viel zu weit weg oder sie können aus beruflichen Gründen keine Pflege übernehmen.
  • Pflegeperson kommt an ihre Grenzen. Aber auch die physische und psychische Belastung der Pflegenden muss berücksichtigt werden. Ist der pflegende Angehörige gesundheitlich nicht mehr in der Lage, die Pflege zu übernehmen, kommt oft nur noch der Wechsel in ein Pflegeheim in Frage.
  • Wenn Intensivpflege notwendig ist. Eine Intensivpflege die zum Teil eine 24-stündige Betreuung benötigt ist häufig nicht mehr im häuslichen Umfeld machbar. Mittlerweile gibt es Pflegedienste, die eine außerklinische Betreuung anbieten. Hier ist abzuwägen, was die bessere Lösung für den Patienten und die Angehörigen ist.
  • Bei Menschen in der letzten Lebensphase. Auch hier muss gut überlegt werden, ob die Palliativpflege zu Hause durchgeführt werden kann oder ob ein Pflegeheim oder ein Sterbehospiz die bessere Variante ist. Viele Angehörige können einfach auch nicht damit umgehen, dass das Elternteil oder der Partner sterben wird.
  • Keine barrierefreie Wohnung. Wenn die Wohnung nicht beindertengerecht umgebaut oder angepasst werden kann.

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Was sollte beim Umzug ins Heim bedacht werden?

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein großer Schritt, der gut überlegt und geplant sein muss. Wenn möglich, sollten Sie nichts überstürzen. Andererseits wird es mittlerweile immer schwerer einen Pflegeheimplatz zu finden.

Daher ist es gut, sich vielleicht in ein oder zwei Heimen auf eine Warteliste setzen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie schneller einen Heimplatz erhalten, wenn ein Notfall eintritt. Lesen Sie dazu auch unsere Checkliste Umzug Pflegeheim – Was ist zu tun. Checkliste: Umzug ins Pflegeheim – was ist zu tun.

Was tun, wenn die pflegebedürftige Person nicht ins Heim will

Was kann ich tun, wenn die Pflege zuhause nicht mehr möglich ist, aber der Angehörige nicht in ein Heim will? Kann ich eine Zwangseinweisung beantragen?

Wir fühlen uns dazu verpflichtet die Angehörigen zuhause zu pflegen, sofern das möglich ist. Das ist auch gut so und für den Angehörigen mit Sicherheit die beste Art gepflegt zu werden, denn nirgendwo ist es schöner als Zuhause. Aber was ist, wenn eine Pflege zu Hause gar nicht mehr möglich ist, die pflegebedürftige Person aber nicht einsichtig ist? Wir möchten hier einfach mal drauf eingehen, was möglich ist und was nicht.

Einweisung ins Pflegeheim ohne triftigen Grund: Kein Mensch kann zu etwas gezwungen werden, auch nicht zu einem Umzug ins Pflegeheim. Würde man eine Zwangseinweisung gegen den Willen einer Person und ohne triftigen Grund vornehmen, wäre das eine freiheitsentziehende Maßnahme (oder auch freiheitsentziehende Unterbringung genannt) nach § 1906 Abs. 1, BGB. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind dann strafbar, wenn sie nicht durch ein Betreuungsgericht genehmigt wurden.

Im Klartext heißt das:
Wer eine Person gegen ihren Willen in ein Pflegeheim einweist,
macht sich strafbar.

Ein triftiger Grund ist auch nicht, dass die Person sturzgefährdet ist oder gar zu verwahrlosen droht. Auch im Pflegeheim kann die Person stürzen und sich verletzen.

Zwangseinweisung mit triftigem Grund: Wie meistens, gibt es auch bei den freiheitsentziehenden Maßnahmen eine Ausnahme. Und zwar dann, wenn die betroffene Person eine Gefahr für sich oder Dritte ist. Nach einem richterlichen Beschluss kann dann über das Psychisch-Krank-Gesetz eine Zwangseinweisung erfolgen.

Allerdings erfolgt die Zwangseinweisung dann nicht in ein Pflegeheim, sondern in eine psychiatrische Klinik.

Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung:

  • Die Unterbringung erfolgt zum Wohl des Betreuten, weil dieser eine Gefahr für sich oder Dritte ist. Hierzu gehören z.B. psychische Krankheiten bzw. seelische oder geistige Behinderungen und Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügen würde.
  • Oder der Betroffene muss sich zur Abwendung eines drohenden erheblichen Schadens ärztlich behandeln lassen und muss deshalb in eine Unterbringung. Mehr Infos dazu im § 1906 Abs. 1.
  • Die Unterbringung kann nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts erfolgen.
  • Fallen die o.g. Voraussetzungen weg, muss der Betreuer die Beendigung der Unterbringung dem Gericht anzeigen.

Entmündigung statt Zwangseinweisung: Entmündigungen gibt es nicht mehr. Bis zum Jahr 1992 war eine Entmündigung noch möglich. Wurde bei den Betroffenen eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt, wurden sie entmündigt und bekamen einen Vormund. Heute werden Menschen nicht mehr entmündigt, sondern bekommen einen gesetzlichen Betreuer. Die Betroffenen sollen Hilfe erhalten und nicht mehr bevormundet werden.

Was kann also dann unternommen werden?

Es sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen geführt werden, vielleicht kann man die Ängste und Bedenken ausräumen.

Wichtig ist, dass bereits früh, mit Verständnis, Respekt und Geduld an die Sache heran gegangen wird. So besteht vielleicht die Möglichkeit, dass eine solche Situation dann später erst gar nicht aufkommt.

Holen Sie sich Hilfe: da sich der Angehörige vermutlich nichts von der eigenen Familie sagen lässt und vermutlich vom eigenen Kind sowieso nicht, hilft es manchmal bereits, wenn der Arzt, Neurologe, Pflegedienst, Sozialdienst etc. mit dem „Heimverweigerer“ spricht. Oft kommt es vor, dass ein Außenstehender besser überzeugen kann und eher angehört wird als ein Nahestehender.

Gründe, warum Ältere nicht ins Heim wollen?

Selbst wenn es sich nur um eine Kurzzeitpflege handelt, also der Pflegebedürftige nach einer bestimmten Zeit wieder nach Hause kommt, haben viele Pflegebedürftige die Befürchtung, dass sie nie wieder nach Hause kommen.

Häufige Gründe, warum Pflegebedürftige nicht in ein Pflegeheim möchten, sind:

  • Veränderung des sozialen Umfelds und des gewohnten Lebensstils. Es ist grundsätzlich eine fremde Umgebung, hier stellt sich die Frage „fühle ich mich dort wohl“?
  • Angst vor dem Verlust der Unabhängigkeit und Autonomie.
  • Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung und Selbstständigkeit. Einen alten Baum versetzt man nicht.
  • Die Befürchtung, die Kontrolle über das eigene Leben und den Alltag aufgeben zu müssen.
  • Angst vor Einsamkeit und Isolation, dass sich Freunde, Bekannte und Familie nicht mehr so um sie kümmern. „Wenn ich erst im Heim bin, kommt ihr mich doch sowieso nicht mehr besuchen“.
  • Angst vor Vernachlässigung und Missbrauch durch das Personal
  • Angst vor schlechter Pflege und mangelnder medizinischer Versorgung
  • Sorgen um die finanzielle Belastung und Kosten des Pflegeheims. Wie lange kann ich mir das leisten? Aber auch Sorgen um den Verlust des persönlichen Eigentums und Erinnerungsstücken.
  • Das Gefühl, dass man ungewollt ist und einfach abgeschoben wird.
  • Einigen Betroffenen gefällt die Gesellschaft in einem Heim unter Umständen auch nicht. „Hier hat‘s nur alte Leute. Ich bin nicht alt, ich bin erst 85!“
  • Schwierigkeiten sich in den Alltag und die Regeln des Pflegeheims einzufügen. Angst vor Bevormundung. Verlust der Privatsphäre.
  • Oder schlicht aus Boshaftigkeit bzw. auch aus traditionellem Denken, getreu dem Motto „wofür habe ich denn Kinder in die Welt gesetzt, wenn ihr mich jetzt in ein Heim abschieben wollt, früher hat man seine Eltern noch Zuhause betreut und gepflegt!“

Hier könnten bestimmt noch etliche Punkte stehen. Welcher Grund sich aber im Einzelfall dahinter verbirgt ist unter Umständen nicht immer klar, weil der Pflegebedürftige diesen nicht äußern oder sich schlicht nicht mit der Thematik auseinandersetzen möchte. Das macht es dann umso schwerer, die Person mit den richtigen Argumenten doch noch zum Umzug ins Pflegeheim zu überzeugen.

Wenn sich der pflegebedürftige Angehörige aber in der Richtung äußert „abschieben“, „ungewollt“, „Generationsverpflichtung“, etc. welche Argumente will man dann anbringen? Es ist doch eher so, dass man es dann schon beinahe nicht mehr „übers Herz“ bringt.

Wenn all das gute Zureden nichts nützt, kann dann eine Zwangseinweisung ins Pflegeheim erfolgen?


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Wie können Sie dem Pflegebedürftigen den Heimaufenthalt erleichtern?

Das Einleben in ein Pflegeheim kann mehrere Monate dauern, vielleicht auch länger. Manche Menschen werden sich auch gar nie wohl fühlen, weil sie sich abgeschoben fühlen und einfach nicht verstehen können, dass sie den Rest ihres Lebens im Heim verbringen sollen. Als Angehöriger kann man versuchen, die Eingewöhnungsphase zu erleichtern.

  • Am Anfang mehrfach alles zeigen und mit dem Pflegebedürftigen alle wichtigen Strecken ablaufen. Dazu gehört der gesamte Wohnbereich, aber auch der Weg zum Kiosk, in den Garten, in den Gemeinschaftsraum usw. Das gibt ein Sicherheitsgefühl.
  • Regelmäßige Besuche erleichtern dem betagten Senior das Eingewöhnen. Kinder und Enkelkinder zu den Besuchen mitnehmen.
  • Mit dem Angehörigen Ausflüge machen, so dass er raus kommt.
  • Hin und wieder mal essen gehen. Das macht Spaß, wenn es nicht immer das gleiche Essen aus der Heimverpflegung ist.
  • Bilder aufstellen und das Zimmer so heimelig wie möglich gestalten
  • Gemeinsam mit dem Angehörigen andere Bewohner ansprechen und Kontakte knüpfen.
  • Das Gefühl geben, nicht alleine zu sein.
  • Telefon einrichten, so dass immer Kontakt mit den Angehörigen aufgenommen werden kann.
  • Nachfragen, ob noch was fehlt oder etwas unklar ist.

Kann man das Pflegeheim wechseln?

Selbstverständlich kann man das Pflegeheim wechseln. Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt werden.

  • Sich in ein Pflegeheim einzugewöhnen, dauert einige Zeit. Gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Deshalb sollte nur gewechselt werden, wenn es unbedingt nötig ist.
  • Sie sind mit dem Seniorenheim, also dem Heimbetreiber, einen Heimvertrag eingegangen. Diesen müssen Sie einhalten. Das bezieht sich auf die Kündigungsfristen usw.
  • Werden die Pflegeheimkosten teilweise oder ganz vom Sozialamt getragen, kann nur nach Rücksprache mit dem Sozialamt die Pflegeeinrichtung gewechselt werden.
  • Der Umzug muss organisiert und geplant werden.

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Wie findet man das richtige Pflegeheim

Das EINE richtige Pflegeheim gibt es nicht. Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse, Lebensvorstellungen und Wünsche. Außerdem ist häufig auch die Finanzierung ein Punkt, der bei der Altenheimauswahl berücksichtigt werden muss.

Um Ihnen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, habe ich eine Checkliste für Sie geschrieben Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim. Hier finden Sie viele Ansätze, die Sie in Ihre Überlegungen mit übernehmen können.

Und wenn Sie sich überhaupt nicht sicher sind, ob das ausgesuchte Heim auch wirklich das Richtige ist, bieten viele Heimbetreiber ein Probewohnen im Pflegeheim an.

Vor- und Nachteile eines Pflegeheims

Es ist natürlich schön, wenn man nicht ins Pflegeheim muss. Aber auch zu Hause ist nicht immer alles Gold was glänzt. Das PRO und CONTRA für eine Pflegeheimunterbringung muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich möchte Ihnen hier einige Vor- und Nachteile aufzeigen, die Ihnen vielleicht die Entscheidung erleichtern.

 icon-plus Vorteile einer Heimunterbringung

  • Qualifizierte Fachbetreuung und Krankenpflege bei Tag und Nacht.
  • Die Angehörigen müssen nicht mehr rund um die Uhr pflegen. Sie können sich wieder mehr im Job einbringen und mehr um sich selbst kümmern.
  • Älteren Menschen fehlt oft der soziale Kontakt zu ihren Mitmenschen. Im Altenheim kann einer Vereinsamung entgegengewirkt werden.
  • Gemeinsame Unternehmungen unter fachlicher Begleitung des Heimpersonals.
  • Ein Altersheim ist behindertengerecht
  • In einem gut geführten Pflegeheim wird Wert auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung Damit kann Mangelernährung entgegengewirkt werden.
  • Gemeinsame Mahlzeiten anstatt alleine essen.
  • Strukturierter Tagesablauf
  • Im Notfall, zum Beispiel bei einem akuten medizinischen Problem oder einem Sturz, ist Hilfe vor Ort. Allein lebende Personen werden oft zu spät gefunden, wenn ein Notfall eingetreten ist.
  • Zeitliche, physische und psychische Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Finanzielle Belastung der Pflegeperson wird entschärft. Wurde der Job wegen der Pflege ganz oder teilweise aufgegeben, ist dies eine große finanzielle Einbuße.
  • Die Sicherheit, dass der Pflegebedürftige gut versorgt ist. Dies vor allem dann, wenn er vorher alleinlebend war und die Angehörigen nicht in der Nähe wohnten.
  • Es gibt Pflegeheime, die speziell auf Menschen mit Demenz ausgelegt sind. Demente Menschen sind in einer solchen Einrichtung häufig besser und sicherer untergebracht, als wenn sie alleine zu Hause wohnen würden. Eine gute Alternative dazu sind auch sogenannte Demenz-WGs.

 icon-minus Nachteile einer Heimunterbringung

  • Zeitmangel des Pflegepersonals. Darunter leidet die pflegerische Betreuung aber auch die persönlich Zuwendung und Aufmerksamkeit für den Einzelnen.
  • Ständig wechselndes Personal. Der Pflegebedürftige muss sich ständig auf eine andere Person einstellen und sich anpassen. Es müssen auch Personen akzeptiert werden, die einem nicht so liegen.
  • Der Umzug in ein Pflegeheim bringt Stress Selbst wenn das meiste von den Angehörigen organisiert wird, ist es eine große Umstellung, wenn das oftmals jahrzehntelange gewohnte Umfeld verlassen werden muss. Alles ist fremd und ungewohnt.
  • Das soziale Umfeld verändert sich. Die Nähe zu Freunden, Bekannten und Familie wird fehlen.
  • Im Altenheim herrscht ein anderer Tagesrhythmus. Gewohnheiten müssen im hohen Alter noch geändert werden.
  • Das Wissen, es ist der letzte Umzug, die Endstation kann sehr bedrückend sein. Gerade durch den Umzug in ein Seniorenheim wird den Betroffenen die Endlichkeit des Lebens ständig vor Augen gehalten. Die Situation, dass ständig jemand aus dem direkten Pflegeheim-Umfeld verstirbt, kann sehr belastend werden.
  • Menschen mit einer Demenz können komplett desorientiert sein und sich nicht mehr zurechtfinden.
  • Unterhaltungsangebote sind nicht immer patientenorientiert. Agilere Menschen fühlen sich dann unterfordert oder nicht ernst genommen.
  • Schnell kann das Gefühl aufkommen, die Freiheit, Unabhängigkeit und Flexibilität an der Eingangstüre des Pflegeheims abgegeben zu haben.
  • Wenn ältere Menschen keine Aufgaben mehr haben, lässt das Gedächtnis oft schneller nach. Sie werden dann auch desinteressierter.
  • Die Heimunterbringung ist meist mit hohen Kosten.
  • Leider gibt es auch weniger gute Pflegeheime und überlastetes Pflegepersonal. Der Pflegefall ist dann nicht vor Gewalt geschützt.
  • Leider gibt es auch Heime, die an unruhige oder aufgewühlte Personen Beruhigungsmedikamente Hier sollten Veränderungen des Pflegebedürftigen gut beobachtet werden.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist KEIN Abschieben

Viele Angehörige haben ein schlechtes Gewissen und machen sich Vorwürfe, ihre Mutter, den Vater oder gar Partner in ein Heim zu geben. Die Unterbringung eines Angehörigen im Pflegeheim ist aber kein Abschieben oder „sich vor der Arbeit drücken wollen“. Oftmals geht es einfach nicht anders.


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Es werden immer zwei Herzen in einer Brust schlagen: Zum einen haben Sie ein schlechtes Gewissen, den Angehörige „abzuschieben“. Zum anderen wissen Sie, dass Sie der gesundheitlichen und/oder finanziellen Belastung der Pflege nicht mehr gewachsen sind. Die gesamte Situation wird Sie erdrücken. Die Gefühlsebene wird schwer belastet.

Wenn die Pflege zur Last wird, ist weder dem Pflegebedürftigen noch dem Pflegenden gedient.

Ich möchte hier auch noch auf das Phänomen Sandwich-Generation aufmerksam machen, das von den pflegenden Angehörigen oft nicht wahrgenommen wird.

Frauen sind mit Abstand der größte Anteil der häuslichen Pflegepersonen. Gerade bei der Pflege der Eltern kommt den heutigen Frauen eine ganz andere Position zu, als früher. Meist sind sie zwischen 40 und 60 Jahre alt und gehören dann zur klassischen Sandwich-Generation, also die Gleichzeitigkeit von Kindererziehung und Pflege der Eltern und dem Ausüben des eigenen Jobs:

  • Gewöhnlich arbeiten Frauen wieder, sobald ihre Kinder aus dem gröbsten raus sind. Trotzdem sind sie in der Kindererziehung stark engagiert. Schule, Musikunterricht, Vereinstätigkeiten, Freizeitgestaltung, Haushaltsführung alles muss organisiert werden.
  • Oftmals sind schon Enkelkinder da, die vielleicht auch noch so ganz nebenher betreut werden müssen, weil deren Mutter arbeiten geht. Dies trifft nicht nur Alleinerziehende. Vielfach reicht ein Gehalt schlicht und ergreifend nicht mehr aus und die Frau muss dazuverdienen.
  • Zum Job, den Kindern und Enkeln kommt jetzt noch die Pflege der Eltern.

Es ist unmöglich, das alles unter einen Hut zu bekommen, ohne dabei selbst unter die Räder zu kommen.

Alternativen zum Pflegeheim

Das Pflegeheim ist meist die Lösung, die am wenigsten von den Pflegebedürftigen gewünscht wird. Als Alternative zum Heim gibt es:

Die häusliche Pflege. In der häuslichen Pflege werden die Pflegebedürftigen von Angehörigen oder Freunden gepflegt. Zur Entlastung der Pflege können Sie sich Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege nehmen. Aber auch das zusätzliche Einbinden eines ambulanten Pflegedienstes macht Sinn, um die Pflegenden zu entlasten und den Pflegebedürftigen optimal zu versorgen.

Auch wenn auf den ersten Blick eine Wohnung nicht behindertengerecht erscheint, kann mit ein paar gut geplanten Änderungen schon viel für die Barrierefreiheit beigetragen werden. Mit einem Umbau von der klassischen Badewanne zur Dusche ist oft schon die größte Hürde genommen. Das lästige und auch gefährliche Treppensteigen kann mit einem Treppenlift komplett beseitigt werden.

24h-Pflegekräfte: Eine gute Alternative zum Altenheim sind 24h-Pflegekräfte aus Osteuropa. Sie helfen im Haushalt mit, übernehmen aber auch leichte Pflegetätigkeiten. Damit wird der Wunsch vieler älterer Menschen berücksichtigt, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können.

Die Angehörigen sind durch die osteuropäischen Pflegekräfte entlastet, können auch ihrer Arbeit nachgehen, wissen aber gleichzeitig, dass der Pflegebedürftige versorgt und nicht alleine ist.

Betreutes Wohnen, Pflege-WG, Demez-WG. Es gibt mittlerweile immer mehr Konzepte für das Wohnen im Alter.

Vorteile des Betreuten Wohnens:

  • Eigentlich zieht der Pflegebedürftige nur in eine andere Wohnung und nicht ins Heim.
  • Betreute Wohnanlagen sind in der Regel immer an ein Pflegeheim angeschlossen, sodass eine ordentliche Pflege gewährleistet werden kann.
  • Es können verschiedene Dienstleistungen rund um die Pflege in Anspruch genommen werden, die der Pflegebedürftige nicht selbst ausführen kann.
  • Die Wohnung kann mit eigenen Möbeln und Accessoires ausgestattet werden und gibt so ein Gefühl von Zuhause und nicht von „ins Pflegeheim abgeschoben sein“,
  • Die Wohnungen sind barrierefrei und altersgerecht.
  • Die Privatsphäre wird gewahrt, da man „seine eigenen 4 Wände“ hat.
  • Der Umzug vom betreuten Wohnen in ein Pflegeheim ist im Bedarfsfall schneller organisiert und der Pflegebedürftige kennt eventuell die Anlage und die Pfleger bereits.

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Wie teuer ist ein Pflegeheimplatz?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Kosten für Grund und Boden. Die Grundstückspreise variieren in Deutschland sehr stark. Kostet in Hamburg der Quadratmeter Bauplatz vielleicht 700 Euro, kann er in Sachsen-Anhalt vielleicht nur 50 Euro kosten.
  • Die Personalkosten. Je mehr Personal zur Verfügung steht und je besser dieses ausgebildet ist, umso höher die Kosten.
  • Die Ausstattung des Pflegeheimes. Dass ein Altenheim mit Sauna, Hallenbad und anderem Schnickschnack teurer ist als ein Standard-Pflegeheim, versteht sich von selbst.
  • Die anteilmäßige Verteilung der Pflegegrade. Bis Ende 2016 waren die Kosten für die Pflegeplätze abhängig von der Pflegestufe. Je höher die Pflegestufe, umso höher die Pflegeheimkosten. Seit 2017 gibt es den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Das bedeutet, jeder Pflegeheimbewohner bezahlt den gleichen Betrag für die Pflegeheimkosten, unabhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekosten werden zu gleichen Teilen umgelegt auf die Bewohner. Das bedeutet aber auch: Je höher der Bewohneranteil mit einem hohen Pflegegrad, umso höher die Pflegekosten die umgelegt werden.

Mein TiPP: Wer steuerpflichtig ist, kann Pflegeheimkosten, welche selbst zu zahlen sind, als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gleiche trifft auch zu, wenn Sie sich als Angehöriger an den Kosten finanziell beteiligen müssen (Elternunterhalt).    

Mein Lese-Tipp: Mehr über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten und Pflegekosten.

Wer begleitet Pflegeheimbewohner zum Arzt?

Auch Menschen, die im Pflegeheim wohnen müssen mal zum Arzt. Die Zahnprothese sitzt nicht mehr richtig, das Hörgerät ist verloren gegangen, die Brille hat nicht mehr die richtige Stärke oder es zwickt im Bauch.

Sie haben Hörprobleme aber der Weg zum Hörakustiker ist zu beschwerlich? Mobile Hörakustiker können einen Hörtest direkt bei Ihnen zu Hause durchführen.

Allein können die Bewohner die anstehenden Termine meist nicht mehr bewältigen. Die Angehörigen sind jedoch oftmals berufstätig, oder leben viele Kilometer weit entfernt. Was nun?

Leider ist auch in Pflegeheimen meist zu wenig Personal im Dienst und die Pflegekräfte haben keine Kapazitäten die Pflegeheimbewohner zu Terminen zu begleiten.

Wir können Ihnen folgende Tipps geben:

  • Muss ein Pflegeheimbewohner zum Arzt begleitet werden, kann das Pflegeheim die dafür entstehenden Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen (siehe Urteil vom 09.07.2012, 6S 773/11 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg). Damit wurde das Gerichtsurteil vom 13.01.2011 (AZ 4 K 3702/10) ausgehebelt. Dort hätte nämlich der Heimbetreiber die Kosten nicht weiterberechnen dürfen.
  • Wenn bei der Feststellung des Pflegegrades die personelle Unterstützung beim Besuch des Arztes oder Therapeuten festgelegt wurde, muss das Pflegeheim eine Begleitperson zur Verfügung stellen und es dürfen dadurch keine zusätzlichen Gebühren entstehen (siehe §84, Absatz 4 Satz 1 SGB XI).
  • Wenn die Pflegeheimbewohner einen Berufsbetreuer haben, wird die Begleitung auch gerne auf diese Personen „abgewälzt“. Es gibt einige Berufsbetreuer, die die Begleitung zum Arzt oder Therapeuten als ihre Aufgabe ansehen, allerdings gehört die Arztbegleitung nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben.
  • Die Betreuer sind jedoch in Rahmen ihres Betreuungsmandates dazu verpflichtet, dass das Recht des Bewohners auf Begleitung zum Arzt/Therapeuten durchgesetzt wird.
  • Sollte die Pflegeeinrichtung diesbezüglich keine Einsicht haben, muss gegebenenfalls die Heimaufsicht und die Landesverbände der Pflegekassen eingeschaltet werden.

Darf ein Altenheim einfach die Preise erhöhen?

Wenn Sie einen Angehörigen ins Pflegeheim geben, schließen Sie einen Pflegevertrag mit dem Heim ab. Der Pflegevertrag enthält auch das monatliche Entgelt, das Sie zu bezahlen haben.

Entstehen der Pflegeeinrichtung höhere Kosten, hat die Einrichtung unter gewissen Voraussetzung die Möglichkeit, diese Kosten an Sie weiterzugeben. Das bedeutet: Das im Pflegevertrag vereinbarte Entgelt ist gültig zum Tag der Vertragsunterzeichnung. Dieses kann aber auch schon zwei Monate später wesentlich höher sein.

Dabei ist jedoch folgendes zu beachten:

Hat das Seniorenheim einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse, muss die Preiserhöhung mit der Pflegekasse verhandelt und durch diese genehmigt werden.

Bei Selbstzahlern muss die Pflegeeinrichtung keine Verhandlungen mit der Pflegeversicherung führen und kann in angemessenem Rahmen das Entgelt erhöhen.

Ist der Pflegeheimbewohner längere Zeit nicht im Pflegeheim (z.B. wegen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt), verringern sich die Kosten für die Heimunterbringung Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegeheimkosten bei Abwesenheit.

Gründe für eine Preiserhöhung im Pflegeheim können sein:

  • Erhöhung der Personalkosten.
  • Höhere Investkosten, z.B. durch Umwandlung von Zweibett- in Einbettzimmer, Anschaffung von Gebäuden usw.
  • Gestiegene Kosten für Lebensmittel, Strom, Wasser.

Mehr dazu finden Sie auch hier.

Mein Tipp: Fragen Sie gleich VOR der Unterzeichnung des Pflegevertrages an, ob eine evtl. Kostenerhöhung in absehbarer Zeit vorgesehen ist. Die Pflegeleitung kann das ganz gut abschätzen und Sie wissen dann, was auf Sie zukommt und ob Sie das noch ohne weiteres stemmen können.

Anfang 2018 haben Pflegeheime teilweise Kostenerhöhungen pro Pflegeplatz und Monat um mehr als 500 Euro angekündigt. Sollten auch Sie eine nicht mehr finanzierbare Entgelterhöhung erhalten haben, sollten Sie prüfen, ob Sie Sozialleistungen in Form von Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen können.


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Darf ein Pflegeheim einem Heimbewohner kündigen?

Endstation Pflegeheim. Die letzte Wohnstätte. Kann das Pflegeheim dem Heimbewohner dann einfach kündigen, ihn quasi vor die Türe setzen?

Ja, in Ausnahmesituationen und wegen schwerwiegender Gründe kann ein Pflegeheim einem Heimbewohner kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss auch begründet sein.

Gründe für eine Kündigung können sein:

  • Ein Zusammenleben ist immer auf Regeln und Kompromisse aufgebaut. So ist das auch in einem Pflegeheim. Es kann natürlich vorkommen, dass ein Pflegeheimbewohner sich überhaupt nicht in die Gepflogenheiten eines Pflegeheims einfinden kann und sich dementsprechend schwertut. Wenn es dann zu nicht vertretbaren Aggressionen und Gewalt gegenüber dem Pflegepersonal oder anderen Heimbewohnern oder gar sexuellen Übergriffen kommt, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.
  • Wenn sich bei einem Heimbewohner die Pflegesituation so verändert, dass er im Pflegeheim aus fachlicher Sicht nicht mehr seiner Erkrankung angemessen gepflegt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn ein Pflegeheim z.B. fachlich, technisch und pflegerisch nicht auf Intensivpflege eingestellt ist. Der Heimbewohner wäre dann einfach nur unzureichend und schlecht betreut, was nicht im Sinne des Patienten wäre.
  • Das Pflegeheim wird geschlossen, entweder für ganz oder für längere Zeit, z.B. für Renovierungsarbeiten.
  • Zu guter Letzt ist natürlich auch noch eine schlechte Zahlungsmoral des Heimbewohners ein Kündigungsgrund. Hier gibt es genaue Regelungen, wann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden darf. Das ist zum einen die Höhe der noch offenen Rechnungen und zum anderen die Überschreitung der Zahlungsfristen.

Die genauen Regelungen finden Sie im § 12 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz)

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Was können Angehörige oder Heimbewohner gegen die Kündigung machen?

Die Kündigung muss schriftlich an den Heimbewohner oder dessen Betreuer erfolgen. Außerdem muss die Kündigung eine Begründung für die Kündigung enthalten. Das ist auch gut so. Denn nun haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung zu prüfen und sogar zurückzuweisen, wenn es sich um keine schwerwiegenden Gründe handelt.

Sicherlich sind viele Kündigungen ordentlich und gerechtfertigt. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen. Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, sollten Sie sich beraten lassen, denn ein Umzug in ein anderes Pflegeheim ist für einen älteren Menschen nun nicht wirklich mehr erstrebenswert. Sie können sich dazu an eine Heimaufsichtsbehörde wenden.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich über unsere kostenlose Pflegeberatung ausführlich beraten zu lassen. Im Notfall kann man Ihnen dort auch bei der Suche nach einem neuen Heimplatz helfen.

Wer trägt die Kosten für einen Pflegeheimplatz?

Für die Übernahme der Pflegeheimkosten gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Bei pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der reinen Pflegekosten.
  • Die restlichen – nicht über die Pflegekasse abgedeckten Pflegekosten – sowie die Kosten für Essen und Logis, Investkosten sowie Ausbildungszulage müssen vom Pflegebedürftigen bezahlt werden.
  • Kann der Pflegebedürftige diese Kosten aus seinen Einnahmen und seinem Vermögen nicht mehr decken, werden vorrangig die unterhaltspflichtigen Verwandten (Ehepartner, Kinder) zur Begleichung der Heimplatzkosten herangezogen.
  • Erst wenn die unterhaltspflichtigen Verwandten die Heimkosten gar nicht oder nur teilweise bezahlen können, übernimmt das Sozialamt die Leistungen (komplett oder anteilig).

Wer also die Heimkosten nicht mehr selbst (oder durch unterhaltspflichtige Angehörige) begleichen kann, muss rechtzeitig Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragen. Das bedeutet: kein Heimbewohner wird einfach so aus dem Pflegeheim geworfen, wenn er die Heimkosten nicht mehr zahlen kann.

Anmerkung: In Nordrhein-Westfalen können finanzschwache Heimbewohner ein Pflegewohngeld beantragen. Das Pflegewohngeld dient dazu, die Investkosten mit abzudecken. Investkosten können relativ hoch sein. Es gibt Pflegeheime, die verlangen am Tag 25 Euro Investkosten. Das sind im Monat immerhin 750 Euro.

Mutter im Pflegeheim – Was passiert mit dem Haus?

Es gibt Pflegeheime, die durchaus noch bezahlbar sind, aber es gibt auch Pflegeheime, bei denen einige tausend Euro monatlich als Eigenbelastung anfallen. Da reicht in den meisten Fällen die Rente nicht mehr aus. Muss nun das Haus der Eltern verkauft werden, um die Pflegeheimkosten bezahlen zu können?

Dazu möchte ich Ihnen folgende Hinweise und Tipps geben:

  • Das Sozialamt kommt nur dann für die Pflegeheimkosten auf, wenn die Betroffenen oder andere Unterhaltspflichtigen nicht für diese Koste aufkommen können.
  • Um die Kosten fürs Pflegeheim bezahlen zu können, muss bis auf ein Schonvermögensbetrag alles an Wertguthaben, Geld, Wertpapiere, Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder Lebensversicherungen veräußert werden. Lesen Sie dazu unbedingt unseren Beitrag Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.
  • Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung müssen nicht verkauft werden, wenn noch ein Lebenspartner/Ehepartner in der Immobilie lebt. Selbst wenn noch die eigenen Kinder im Haus wohnen, ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, dass das Haus dann nicht verkauft werden muss. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Immobilie nicht unangemessen groß ist. Somit zählt ein angemessenes Eigenheim zum Schonvermögen und ist in der Regel auch vor Pfändungen durch das Sozialamt geschützt.
  • Wenn das Sozialamt vorerst für die Kosten aufkommt, ist damit zu rechnen, dass nach dem Ableben der Eltern geprüft wird, inwiefern ein Teil von den Kosten von den Kindern wiedergeholt werden kann.
  • Um nicht das Haus für die Pflegeheimkosten opfern zu müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, entsprechend vorzusorgen. Dazu gehören eine frühzeitige Schenkung an die Kinder. Wichtig ist dabei, dass das Sozialamt nicht mehr auf ein übertragenes Haus zugreifen kann, wenn die Übertragung länger als 10 Jahre zurückliegt. Hierzu sollten Sie sich aber unbedingt mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen. Er kann Sie dazu umfassend beraten.

Intelligente Matratzenauflage alarmiert pflegende Angehörige

Pflegeheim: Kostenübernahme durch das Sozialamt

Zum einen steigen die Kosten für einen Pflegeheimplatz immer weiter an, zum anderen können immer mehr Menschen die Kosten für das Altenheim nicht mehr selbst bezahlen. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger in Pflegeeinrichtungen steigt. Bei manchen Altersheimen sind bis zu 40 % der Heimbewohner auf staatliche Unterstützung angewiesen. Doch wer muss nun welche Kosten bezahlen? Und wann übernimmt das Sozialamt die Kosten für den Pflegeheimplatz?

Wer seinen Pflegeheimplatz nicht selbst bezahlen kann, hat die Möglichkeit, die sogenannte Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen.

Bei Sozialhilfe-Heimbewohnern läuft in der Regel das Bezahlen der Pflegeheimkosten folgendermaßen:

  • Die Einnahmen (Rente, Mieteinnahmen usw.) des Hilfebedürftigen gehen an das Sozialamt.
  • Das Sozialamt nimmt diese Einnahmen zur Teilfinanzierung der Pflegeheimkosten.
  • Die restlichen, ungedeckten Pflegeheimkosten, übernimmt dann das Sozialamt.

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Sozialhilfe übernimmt die Pflegeheimkosten nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
  • Sie können Sozialhilfe erst ab dem Tag erhalten, zu dem Sie dem Sozialamt die Notwendigkeit mitgeteilt haben. Wenn also eine Heimeinweisung bevorsteht, und Sie wissen, dass das vorhandene Vermögen bzw. die Einnahmen nicht ausreichen, sollten Sie gleichzeitig auch zum Sozialamt gehen. Mehr dazu siehe hier: Mein Lese-Tipp: Hilfe zur Pflege – Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten?

Taschengeld für Sozialhilfe-Heimbewohner

Wer das Pflegeheim nicht vollkommen selbst bezahlen kann, wird vom Sozialamt unterstützt. Das bedeutet, dass der Heimbewohner quasi seine gesamten Einnahmen selbst beisteuern muss. Der noch fehlende Betrag für die Pflegeheimkosten wird bei Sozialhilfeempfängern dann vom Sozialamt getragen.

Doch alle Menschen – und auch Menschen in Pflegeeinrichtungen – haben noch persönliche Wünsche und Ansprüche. Wer über genügend Eigenkapital verfügt, kann sich diese Wünsch selbst finanzieren.

Sozialhilfeempfänger hingegen dürfen (bis auf ein paar Euro) kein eigenes Vermögen haben. Sozialhilfe-Heimbewohner erhalten deshalb vom Sozialamt einen Barbetrag (das sogenannte Taschengeld) zur freien Verfügung. Mit diesem Taschengeld kann dann der Friseur oder die Zahnpasta bezahlt werden, oder auch spezielle Getränke usw. Die Höhe des Barbetrages ist gesetzlich geregelt im § 27b SGB XII.

Mein Tipp: Es fallen immer wieder auch Kosten für Bekleidung an. Dafür können Sie einen separaten Antrag auf Bekleidungsbeihilfe stellen. Das heißt, diese Kosten müssen nicht vom Barbetrag / Taschengeld bezahlt werden.

Jeder Sozialhilfe-Heimbewohner kann sich den Barbetrag zur freien Verfügung auszahlen lassen und kann sich somit für diesen Betrag das kaufen, was er möchte. Bei Menschen, die einen Betreuer haben, kann es sein, dass dem Betreuer die Verwaltung des Barbetrages übertragen wird. In der Regel trifft das Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, den Barbetrag selbst zu verwalten. Es kommt aber durchaus vor, dass auch die Pflegeeinrichtung die Verwaltung des Barbetrages übernimmt.  

Bitte beachten Sie: Die Pflegeeinrichtung darf für die Verwaltung des Barbetrages kein Geld verlangen!

Dürfen Sozialhilfeempfänger das Pflegeheim aussuchen?

In ein Pflegeheim umzuziehen, ist für die meisten schon eine sehr schwere Entscheidung. Für Sozialhilfeempfänger ist dieser Schritt meist noch etwas schwerer. Denn sie haben Angst, einfach in irgendeinem Heim untergebracht zu werden. Ein Heim, das ihnen nicht zusagt und in dem sie sich nicht wohl fühlen. Oder eine Einrichtung, die viel zu weit weg von den Angehörigen ist. Müssen Sozialhilfeempfänger nun das Altenheim akzeptieren, das ihnen vom Sozialamt zugewiesen wird?

Auch pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger haben ein Wunschrecht. Das bedeutet: Gemäß § 9 SGB XII (Sozialgesetzbuch) sollen die Wünsche des Sozialhilfeempfängers berücksichtigt werden, soweit sie angemessen sind. Unverhältnismäßigen Mehrkosten muss der Sozialhilfeträger nicht zustimmen. Es wird hier leider immer ein Streitpunkt bleiben, was verhältnismäßig ist und was nicht. Was natürlich klar ist: Die Kosten für eine teure Seniorenresidenz mit allem Schnick-Schnack wird das Sozialamt natürlich nicht übernehmen.

Wurde Ihnen vom Sozialamt das ausgesuchte Altenheim verweigert, muss das Amt diese Entscheidung schriftlich begründen. Auf Basis dieser schriftlichen Entscheidung können Sie dann Widerspruch einlegen. Detailliertere Informationen finden Sie auch hier.


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Müssen Kinder die Altenheimkosten ihrer Eltern bezahlen?

Wer zahlt das Altenheim, wenn die Rente nicht reicht? Wenn die Eltern die Unterbringung im Pflegeheim nicht selbst bezahlen können, besteht die Möglichkeit, dass dann die Kinder für die Kosten aufkommen müssen. Man spricht hier vom Elternunterhalt.

Ob die Kinder zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten herangezogen werden und in welcher Höhe, wird vom Sozialamt geprüft und berechnet. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bescheid, die sogenannte Überleitungsanzeige.

Wichtig ist, dass Sie später unbedingt prüfen lassen, ob der vom Sozialamt festgesetzte, zu zahlende Betrag, richtig ist. Denn Sie haben ein Schonvermögen, das bei jedem mehr oder weniger individuell ist. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag: Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.

Pflegeheim im Ausland

Die deutschen Pflegeheime sind für viele Menschen oft nicht mehr bezahlbar. Das ist auch ein Grund, warum viele Angehörige die Pflege selbst übernehmen und den Pflegebedürftigen nicht ins Pflegeheim geben. Ein weiteres Argument ist auch, dass die Pflegekräfte in deutschen Pflegeeinrichtungen immer weniger Zeit für die Pflege haben und kaum noch Zeit für ein privates Gespräch mit dem Heimbewohner bleibt.

Immer öfter hört man von Pflegeheimen im Ausland, die bezahlbar sein sollen und die Heimbewohner liebevoll gepflegt werden sollen. Mittlerweile gibt es ganz exotische Alternativen wie ein Pflegeplatz in Thailand.

Im Allgemeinen sind aber hier eher Pflegeheime im osteuropäischen Ausland gemeint wie zum Beispiel Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien usw. Unsere osteuropäischen Nachbarländer sind sogar dazu übergegangen, die Pflegeheime sehr grenznah zu Deutschland zu bauen.

Wie ist die Pflegequalität in ausländischen Seniorenheimen?

Ich persönlich habe mir noch nie ein ausländisches Pflegeheim angeschaut. Deshalb kann ich mir auch kein Urteil darüber erlauben. Fakt ist aber: Es gibt überall gute und bessere Heime, aber auch ganz schlechte. So wird es Ihnen im Ausland auch ergehen.

Außerdem hat jeder Mensch unterschiedliche Vorstellungen, Ansprüche und Wünsche. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Angehörigen in ein ausländisches Seniorenheim zu geben, dann müssen Sie einfach vergleichen und sich die Heime gut anschauen. Das gilt aber auch für deutsche Heime.

Mein TiPP: Prüfen Sie anhand der Checkliste Pflegeheim, welches ausländische Pflegeheim für Sie passend ist. Achten Sie darauf, dass die Verständigung in deutscher Sprache gewährleistet ist.

Für wen ist ein ausländisches Pflegeheim geeignet?

Der Umzug in ein Pflegeheim an sich ist ja schon eine große Belastung. Dann aber noch ein Umzug in ein anderes Land, das muss gut überlegt werden und das muss jeder für sich entscheiden, ob er das möchte und ob das für ihn eine gute Alternative ist.

Für Heimatvertriebene oder Aussiedler mit osteuropäischen Wurzeln ist es sicherlich leichter, wieder zurück in die Heimat zu gehen. Sie kennen die Kultur und sind mit dem Land und seinen Gepflogenheiten viel mehr vertraut.


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Ein wichtiger Aspekt für ein osteuropäisches Pflegeheim ist natürlich für viele, dass es in der Regel viel weniger kostet als ein deutsches Pflegeheim.

Was kostet ein Pflegeheimplatz in einem ausländischen Heim?

Wenn Sie daran interessiert sind, einen Angehörigen in ein osteuropäisches Pflegeheim zu geben, müssen Sie die Preise vergleichen. Aber nicht nur die Preise für die Pflege allein sind ausschlaggebend, sondern auch die Sonderleistungen. Anscheinend sind bei ausländischen Altenheime mehr Sonderleistungen im Preis inbegriffen als in Deutschland.

Welche Pflegeleistungen werden im Ausland von der Pflegekasse bezahlt?

Im EU-weiten Ausland erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich Pflegegeld, aber KEINE Pflegesachleistungen und auch keine Leistungen für das Pflegeheim. Bei einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung kommt es auf den Vertrag an, ob die Pflegezusatzversicherung Kosten für ausländische Pflegeheime übernimmt.

Innerhalb der EU sind Sie auch krankenversichert, allerdings nach dem ausländischen Recht der Krankenversicherung.

Pflegeheimvertrag

Wer in ein Pflegeheim einzieht, muss einen Wohn- und Betreuungsvertrag, auch Pflegeheimvertrag genannt, unterschreiben. In diesem Vertrag sind alle Kosten und Leistungen aufgeführt und vereinbart. Unter anderem gehören in einen Pflegeheimvertrag:

  • Tag der Aufnahme
  • Art des Zimmers (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Heimentgelt
  • Was ist bei den Zimmerkosten enthalten wie z.B. Wasser, Strom, Reinigung des Zimmers, Waschen der Wäsche usw.
  • Verpflegung (Essen und Getränke)
  • Zusatzleistungen, welche selbst zu bezahlen sind
  • Bankverbindungen und Zahlungsvereinbarungen
  • Heimentgelt bei Abwesenheit
  • Haftung für Schäden
  • Dürfen Tiere im Heim gehalten werden
  • Kündigung
  • Regelung im Todesfall
  • Sonstige Vereinbarungen

Bei vielen Pflegeheimen ist es immer noch erforderlich, dass eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Der Wohn- und Betreuungsvertrag sollte unbedingt vom Pflegebedürftigen selbst unterschrieben werden, wenn er dazu noch in der Lage ist. Das hat folgende Gründe:

  • Wenn Sie als Bevollmächtigter / betreuender Angehöriger unterschreiben, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass im Vertrag als Zusatz bei der Unterschrift steht: „In Vertretung“ oder „als Bevollmächtigter“. Steht dieser Zusatz nicht im Vertrag, sind Sie automatisch der Vertragspartner. Das hat den Nachteil, dass Sie für sämtliche Kosten aufkommen müssen, die der Heimbewohner nicht mehr selbst bezahlen kann.
  • Manche Heimbewohner behaupten gerne, dass sie unfreiwillig ins Heim abgeschoben Hat der Heimbewohner selbst unterschrieben, gibt es keinen Grund für eine derartige Behauptung.

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Welche Betreuungsformen gibt es in vollstationären Pflegeeinrichtungen?

Pflegeheime bieten nicht nur das klassische Pflegekonzept eines Altenheims/Pflegeheims an, wie man es kennt. Je nach Größe und Auslegung bieten deshalb vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch:

  • Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege wird entweder für eine fachlich qualifizierte Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Kurzzeitpflege ist aber auch geeignet, wenn die Pflegeperson einmal Urlaub von der Pflege macht oder anderweitig verhindert ist. Der Pflegebedürftige wird dann vollstationär im Pflegeheim betreut.
  • Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann nicht nur zu Hause stattfinden, sondern auch im Pflegeheim.
  • Tagespflege / Nachtpflege. Viele Pflegeheime bieten zusätzlich eine ambulante Tages- und Nachtpflege an. In der ambulanten Tagespflege werden – meist demente Menschen – tagsüber betreut und beschäftigt. Die Nachtpflege ist ideal für Menschen mit Demenz, die zu nächtlicher Unruhe neigen. Wird die Nachtpflege in Anspruch genommen, kann die Pflegeperson selber wenigstens an ein paar Tagen in der Woche durchschlafen und ist dann wieder gestärkt für die Pflege. Leider wird die Nachtpflege noch relativ selten angeboten.
  • Palliativpflege – Sterbehospiz. Einige Pflegeheime bieten eine spezielle Palliativpflege oder sogar eine ganze Palliativpflegestation an. Hier sollten sterbende Menschen von Pflegekräften mit speziellen Zusatzausbildungen betreut werden. Eine gute Palliativpflege erleichtert den Patienten das Sterben, betreut aber auch gleichzeitig die Angehörigen.
  • Betreutes Wohnen. Beim Betreuten Wohnen hat jeder Bewohner eine kleine, eigene Wohnung in der er für sich alleine oder dem Partner wohnt. Allerdings können Leistungen wie zum Beispiel ein Putzdienst, Pflegedienst oder Hausnotruf usw. zugebucht werden. Das Betreute Wohnen setzt voraus, dass noch eine gewisse Selbstständigkeit vorhanden ist.

Beschwerde über ein Pflegeheim / Heimaufsicht

Es ist nicht immer alles Gold was glänzt und manchmal gibt es dann auch Probleme. Sei es, dass das Essen ungenießbar ist oder die Freundlichkeit des Pflegepersonals zu wünschen übrig läßt. Die Liste der Beschwerdegründe kann unendlich lang sein. Aber was tun, wenn die Situation eskaliert und mit guten Worten nicht mehr durchzukommen ist? Den Angehörigen einfach schnappen und in ein anderes Pflegeheim zu bringen, ist nicht so ganz einfach. Hier einige Tipps, wo Sie sich beschweren können:

  • Bringen Sie Ihre Beschwerde ruhig und sachlich vor. Wenden Sie sich dabei zuerst an den dafür vorgesehenen Ansprechpartner und halten Sie damit die Hierarchie ein. Wenn Sie finden, dass Schwester Frieda einen unverschämten Ton am Leib hat, dann sollten Sie das ihr persönlich sagen und sie ruhig darum bitten, einen anderen Ton anzuschlagen.
  • Wenn alles nichts nützt, gehen Sie mit Ihrer Beschwerde jeweils eine Hierarchie höher. Das wären dann das Pflegepersonal (Betreuungskraft) → die Bereichsleitung → die Pflegedienstleitung →  und zuletzt die Heimleitung.
  • Wenn Ihr Anliegen auch hier auf taube Ohren stößt, können Sie die Heimaufsicht ansprechen und um Hilfe bitten. Die Adresse der zuständigen Heimaufsicht für Ihren Wohnort erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung, dem Landratsamt oder im Internet.

FAQ – Häufige Fragen zum Pflegeheim

Wie viel kostet ein Pflegeheim im Monat?

Die monatlichen Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim liegen durchschnittlich bei etwa 3.500 Euro. Allerdings können die tatsächlichen Kosten auch über 4.000 Euro hinausgehen oder, in den neuen Bundesländern, darunter liegen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegeheim und einem Altenheim?

Ein Pflegeheim ist auf die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen spezialisiert, während ein Altenheim sich eher auf soziale Betreuung und Integration älterer Menschen konzentriert. Pflegeheime bieten intensive medizinische Versorgung, während Altenheime weniger intensive Pflegeleistungen anbieten. Es gibt regionale Unterschiede in der Verwendung der Begriffe.

Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Pflegeheim?

Der Eigenanteil für ein Pflegeheim hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Einkommen, dem Pflegegrad und der Region, in der sich das Pflegeheim befindet. Es ist schwierig, einen genauen Betrag anzugeben, da die Kosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren können. In der Regel müssen Pflegebedürftige einen Teil der Kosten selbst tragen, während die Pflegekasse und unter Umständen auch das Sozialamt einen Teil übernehmen. Es ist ratsam, sich direkt bei der Pflegeeinrichtung oder bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Kosten und den individuellen Eigenanteil zu informieren.

Wer übernimmt die Pflegeheim-Kosten?

Die Kosten für ein Pflegeheim werden in der Regel von verschiedenen Stellen getragen. Zunächst einmal ist der Pflegebedürftige selbst zur Finanzierung verpflichtet und muss einen Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie einem pflegebedingten Anteil zusammen.

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten entsprechend des Pflegegrades. Falls das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt die restlichen Kosten übernehmen, abhängig von den individuellen finanziellen Verhältnissen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Kostenübernahme von individuellen Faktoren wie dem Einkommen, Vermögen, dem Pflegegrad und dem Aufenthaltsort abhängig ist. Es empfiehlt sich, sich bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt über die genauen Regelungen und Ansprüche zu informieren.

Was passiert, wenn man sein Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?

Wenn eine Person die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Übernahme der Kosten durch das Sozialamt möglich ist. Dafür werden die finanziellen Verhältnisse der Person überprüft. Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt die restlichen Kosten übernehmen. Eine andere Option ist die Beantragung von Leistungen der Sozialhilfe, um die Pflegeheimkosten abzudecken.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #47968951 © twystydigi

5 Antworten auf „Pflegeheim ➦ Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist“

Wenn die Rente der Frau nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu decken, kann die Frau beim Sozialamt entsprechende Leistungen beantragen. Leider passiert das immer wieder, dass das Sozialamt dann auch für den Ehepartner mit aufkommen muss, da die Rente beispielsweise nicht ausreicht.

Der Mann meiner Freundin muss ins Heim. Beide sind Rentner, haben in etwa gleich hohe, aber kleine Rente. So kommen sie gerade über die Runden. Hohe Miete etc. Was ist, wenn die Rente des Mannes jetzt wegfällt. So reicht die Rente der Frau nicht für sie um leben zu können, Sozialhilfe muss für die Heimkosten beantragt werden. Wenn dann auch noch das Sozialamt Forderungen an die Rente der Frau stellt! Dann ist auch sie ein Sozialfall.

Die Rente des Mannes reicht nicht zum Bezahlen des Eigenanteils und den zusätzlichen Kosten für Medikamente, Physio- und Ergotherapie, Kleidung und Hygieneartikel.
Ich (Ehefrau) zahle diese Ausgaben von meiner Rente. Ich wohne noch in unserer Wohnung, zahle alle Kosten die dafür anfallen, ich muss aber auch Lebenshaltungskosten, Versicherungen und persönliche Ausgaben (Medikamente, Massage, Friseur usw.) bezahlen. Mein Leben, nach 48 Arbeitsjahren spielt sich am Existenzminimum ab!

So pauschal ist das leider nicht zu beantworten. Beim Ehegattenunterhalt werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Miete. Es bleibt dem Ehepartner, der im eigenen Zuhause bleibt dann ein gewisser Betrag, sodass er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Es ist in den Beiträgen nicht ersichtlich welchen Betrag der Rente des Mannes für die Ehefrau bleiben muss wenn sie auch eine kleine Rente hat und Miete ec. bezahlen muss

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