
Was tun, wenn Ihr Bad nicht behindertengerecht ausgestattet ist? Sie kommen mit dem Rollstuhl nicht an das Waschbecken oder die Dusche ist nicht befahrbar? Die Toilette ist zu niedrig? Der Boden zu rutschig? Die Liste könnte noch ein ganzes Stück fortgesetzt werden. Fakt ist jedoch: Für einen Menschen mit Handicap ist es unumgänglich, ein Bad so auszustatten, dass er so viel wie möglich selbst erledigen kann.
Der Umbau für ein barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bad kann teuer werden. Muss die Dusche vergrößert und befahrbar ausgelegt oder gar die Badewanne ausgebaut werden, so wird es unumgänglich sein, die Fliesen neu zu verlegen. Oftmals müssen Armaturen neu verlegt werden.
Nicht selten müssen die Türen verbreitert und die Übergänge schwellenlos gestaltet werden. Wer diese Arbeiten nicht privat vom Familien- oder Freundeskreis erledigen lassen kann, wird nicht umhin kommen, nicht nur einen Schreiner sondern auch eine Fliesenlegerfirma und einen Sanitärfachmann zu beauftragen.
Wer hilft bei der Planung von behindertengerechten Wohnräumen?
Ein altersgerechter oder behindertengerechter Umbau des Sanitärbereiches muss gut durchdacht werden. Ein guter Architekt oder Wohnberatungsstellen können Wunder wirken, haben sie doch tagtäglich mit der Materie zu tun. Pflegestützpunkte beraten sogar kostenlos über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Gute Anregungen und Planungsvorschläge finden sich auch im Internet und sind zur ersten Ideenfindung bestens geeignet. Auch ohne Pflegebedürftigkeit sind behindertengerechte Wohnungen nicht nur sinnvoll, sondern auch sehr komfortabel. Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung müssen allerdings vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden. Siehe unseren Beitrag Mietwohnung barrierefrei umbauen – Welche Rechte haben Mieter.
Mit zur Planung gehören auch die finanziellen Aspekte. Ein Badumbau kann teuer werden, deshalb sollte man sich informieren, welche Zuschüsse für den Badumbau es gibt und wo diese Zuschüsse für einen behindertengerechten Wohnungsumbau beantragt werden können.
Was ist bei der Planung eines behindertengerechten Bades zu beachten?
Es gibt verschiedene Arten, sein Bad den persönlichen Erfordernissen für eine häusliche Pflege anzupassen. Die Definitionen sind altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes, rollstuhlgerechtes aber auch barrierefreies oder barrierearmes Wohnen. Lediglich der Begriff barrierefrei ist gesetzlich definiert und unterliegt strengen DIN-Anforderungen.
Gerade ältere Menschen tun sich mit einem Badumbau schwer. Es müssen Angebote eingeholt und die Arbeiten koordiniert werden. Und oftmals dauert ein Badumbau sehr lange. Mittlerweile gibt es Badumbau-Firmen, die für Sie die Zuschüsse beantragen und hinterher auch mit der Pflegekasse abrechnen.
Planen Sie gemeinsam mit den notwendigen Baufirmen den sinnvollen Umbau Ihres Bades. Nutzen Sie alle Zuschüsse optimal aus. Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Ihr Bad umgebaut werden soll, haben Sie folgende Möglichkeiten, Zuschüsse und Kostenübernahmen zu beantragen:
Welche Zuschüsse gibt es bei der Wohnraummodernisierung für behindertengerechte Wohnungs-Umbauten?
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse, von der Krankenkasse zum Beispiel für die Hilfsmittel (Haltegriffe, Duschsitze/Toilettensitze usw.), der Rentenversicherung, über Förderprogramme vom Staat durch die KfW-Bank, durch günstige Kreditzinsen und die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Außergewöhnliche Belastung.
Mein Lese-Tipp: So werden Hilfsmittel beantragt.
Wer arbeitslos ist, bekommt unter Umständen auch einen Teil der Kosten für die Wohnraummodernisierung über die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt erstattet. Wichtig ist zu wissen, dass es auch Zuschüsse gibt, die ohne Pflegegrad beantragt werden können.
Zuschuss über die Pflegekasse für den Badumbau
Wenn Sie einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Die restlichen Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme. Siehe dazu auch dieses Video.
Vorgehensweise zum Beantragen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:
- Schicken Sie den Kostenvoranschlag (evtl. zur besseren Veranschaulichung auch Bilder vom vorhandenen Bad) an die Pflegekasse. Diese entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
- Sobald der Badumbau beendet ist, können Sie die Handwerkerrechnungen einreichen und Sie erhalten Ihren Zuschuss.
- Da es sich um einen Zuschuss handelt, brauchen Sie die Genehmigung der Pflegekasse nicht zwingend vor Beginn des Umbaus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch, vor Beginn der Umbauarbeiten den Zuschuss zu beantragen. Sollte nämlich die Pflegeversicherung den Zuschuss ablehnen, können Sie jetzt noch umdisponieren, indem Sie sich vielleicht günstigere Fliesen oder eine andere Dusche aussuchen.
Nützliche Alltagshilfen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss
Achtung: Hilfsmittel sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:
Bei Ihrem Kostenvoranschlag ist vielleicht auch ein Duschsitz, ein Haltegriff in der Dusche oder für die Badewanne oder eine Toilettenerhöhung inbegriffen. Diese Posten sollten Sie jedoch separat halten, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt und diese von der Krankenkasse separat erstattet werden. In diesem Beitrag finden Sie Näheres zum Antrag für einen behindertengerechten Wohnungsumbau.
Erstattung für Hilfsmittel über die Krankenkasse
Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Dusch- oder Badewannensitze, Badehilfen, Badewannenlifter, Badewannengriffe und Badewanneneinstiegshilfen, Aufrichtehilfen, Toilettensitze usw. als Hilfsmittel erstattet zu bekommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie in Ihrem Sanitätshaus direkt vor Ort oder einfach und bequem über das Internet. Lassen Sie sich beraten, was für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt.
Vorgehensweise zum Beantragen von Hilfsmitteln:
- Lassen Sie sich ebenfalls einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten geben oder zumindest eine Auflistung mit genauer Bezeichnung der einzelnen Hilfsmittel.
- Mit dieser Auflistung müssen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmittel beantragen.
- Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
- Nach Genehmigung können Sie das Hilfsmittel bei Ihrem Sanitätshaus bestellen.
Da es von Hilfsmittel zu Hilfsmittel unterschiedlich sein kann, ob es vor dem Beginn der Badumbauarbeiten beantragt werden muss oder nicht, ist es auch hier wieder sinnvoll, alles vor Baubeginn und Auftragsvergabe zu besorgen.
Mein Lese-Tipp: Badplanung – 10 Schritte zur behindertengerechten Badrenovierung.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von barrierefreien Umbaumaßnahmen
Auch wenn Sie als behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag haben, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.
Zuschüsse über die KfW-Bank für behindertengerechten Wohnungsumbau
Wir haben in Deutschland zu wenig altersgerechte/behindertengerechte Wohnungen. Deshalb gibt es staatliche Förderprogramme für altersgerechte Wohnraumsanierungen über die KfW-Bank. Voraussetzungen für die Zuschüsse und die Höhe kann Ihnen die KfW-Bank geben.
Günstige Kreditzinsen von der KfW-Bank
Die KfW-Bank unterstützt jedoch nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit günstigen Baufinanzierungszinsen. Höhe der Zinsen und Voraussetzungen, um ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen, erfahren Sie über Ihre Hausbank
Hilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen über Ämter und Versicherungen
Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders auch abhängig vom Einkommen, können Zuschüsse und Darlehen über das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt beantragt werden. Die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen können Sie bei den einzelnen Ämtern erfahren. Zum Beispiel treten die Hilfen vom Sozialamt erst in Kraft, wenn sämtliche Zuschüsse über die Pflege- bzw. Krankenversicherung ausgeschöpft sind.
Auch einige Gemeindeverwaltungen geben Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach.
Förderungen durch Stiftungen
Bedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Stiftungsgelder in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel hier: Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten)
Förderungen auf Landesebene
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche, eigene Förderprogramme. Diese können Sie aus der Förderdatenbank entnehmen.
Mögliche behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Bad
Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahmen in einem Bad sind meist die Dusche, die Badewanne und die Toilette, die bewegungseingeschränkte Menschen unproblematisch und gefahrlos benutzen müssen.
Sitzbadewanne anstatt Liegebadewanne
Die Badewanne ist für gehandicapte Personen jeden Alters eine große Gefahrenquelle. Beim Übersteigen des Badewannenrandes kann es schnell zu einem Sturz kommen, der schwere Folgen und weitere körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen kann. Deshalb ist für viele Menschen ein Vollbad schon fast nicht mehr möglich.
Mit der Sitzbadewanne ist es möglich, barrierearm in die Wanne ein- und auszusteigen, ohne über einen hohen Badewannenrand steigen zu müssen. In das Badewasser kann wie gewohnt der Lieblings-Badezusatz gegeben werden und damit wird das Badevergnügen entweder entspannend oder anregend oder auch schmerzlindernd – je nach Badezusatz.
Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro möglich. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an.
Bezugsquelle: Sitzbadewanne mit Einstiegstüre
Badewannen mit nachträglich eingebauter Badewannentüre
Wer gerne seine Badewanne beibehalten möchte, aber den Badewannenrand nicht übersteigen kann, für den ist der nachträgliche Einbau einer zu 100 % wasserdichten Badewannentüre in die bestehende Badewanne eine gute Lösung. Auch hier gibt es nur noch einen geringen Absatz der überwunden werden muß. Wie gewohnt kann bei dieser Variante auch weiterhin ein Badewannenlift benutzt werden. Wird nur die Badewannentüre nachträglich eingebaut, muß nicht die ganze Wanne ausgetauscht und auch keine Fliesen erneuert werden.
Der Einbau der Badewannentüre erfolgt unproblematisch innerhalb von wenigen Stunden, so dass Sie bereits am darauffolgenden Tag wieder baden können.
Auch hier ist ein Zuschuss von der Pflegekasse möglich.
Bezugsquelle: Nachträglicher Einbau Badewannentüre in die bestehende Badewanne.
Umbau Wanne zur Dusche
Eine weitere Alternative, das Bad sicher und behindertengerecht zu gestalten, ist der Einbau einer bodengleichen Dusche. Meist muss dafür die Badewanne ausgebaut werden. Mit dem neuen System „Umbau Wanne zu Dusche“ wird die Badewanne ausgebaut und eine großzügige, behindertengerechte Dusche eingebaut. Dafür wird in der Regel lediglich 1 Arbeitstag benötigt.
Bei diesem speziellen System müssen keine Fliesen erneuert werden, der Umbau erfolgt nur mit wenig Schmutz und auch hier kann bereits nach 24 Stunden Wartezeit schon geduscht werden. Alle Altmaterialien werden dabei entsorgt.
Die Pflegekasse bezuschusst diese Umbaumaßnahme mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 mit bis zu 4.000 Euro. Bitte stellen Sie vor dem Umbau den Antrag bei Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Erstattung genehmigen.
Bezugsquelle: Umbau Wanne zur Dusche
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #70149964 © Thomas Reimer
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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39 Antworten auf „Behindertengerechter Badumbau: Zuschüsse optimal ausnutzen“
Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe kostet der Umbau 3.000 € die Pflegekasse übernimmt allerdings „nur“ ca. 2.100 €. Das kann mehrere Gründe haben:
1. Sie haben bereits für eine andere Maßnahme einen Zuschuss erhalten, der Restbetrag beläuft sich eben auf diese knapp 2.100 € die Ihnen bewilligt wurden.
2. Auf der Rechnung sind Positionen aufgeführt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem notwendigen Umbau stehen. Beispielsweise Austausch defekter fliesen im Eingangsbereich.
3. Es sind Positionen auf der Rechnung die nicht dem „Standard“ entsprechen, beispielsweise sie haben höherwertiger Armaturen bekommen oder statt einem Duschvorhang eine Glaswand etc.
Ich habe Pflegestufe 2 und bin zu 70% schwerbehindert. Am 1.9.23 ziehe ich ins betreute Wohnen. Da ich auf Grund meines gesundheitlichen Zustandes eine Dusche brauche habe ich einen Kostenvoranschlag von der beauftragten Firma an meine Pflegekasse eingereicht. Sie beträgt knapp 3000Euro. Jetzt bekam ich von der ausführenden Firma eine Rechnung zugeschickt das ich 892 Euro zuzahlen soll.
In manchen Fällen lassen die Gegebenheiten vor Ort es nicht zu, dass die Dusche ebenerdig eingebaut werden kann. Das kann beispielsweise an dem Boden liegen, die Rohre lassen sich nicht tief genug im Boden versenken. Aber auch das Budget kann eine Rolle spielen, selbst wenn der Boden es zulässt ist es meistens doch teurer. Wenn Arbeiten nicht richtig ausgeführt wurden und Sie damit nicht zufrieden sind, sollten Sie das unbedingt bei der Umbaufirma reklamieren.
wenn eine Abtrittserklärung ohne Wissen vorliegt und die Firma keine ebenerdige ..und behindertengerechte Dusche eingebaut hat und wir nichtzufieden sind, muss die Pflegekasse trotzdem die 4000 Euro an die Firma bezahlen.So wurde es uns gesagt.
Hallo,
der Zuschuss steht jedem mit Pflegegrad zu. In Ihrem Fall, sofern das möglich ist würde ich abwarten, ob ein Pflegegrad herauskommt und ob der Umbau hinterher auch bewilligt wird. Nicht jeder Umbau wird bezuschusst. Der Umbau muss auch zur individuellen Pflegesituation passen. Sofern alles passt und die Kasse den Zuschuss bewilligt, kann auch der Umbau für das Bad bezuschusst werden.
Der Mieter meiner Eigentumswohnung benötigt einen Badumbau von Wanne auf Dusche und hat bereits einen Pflegegrad beantragt, aber noch nicht durch. Ich wäre bereit den Umbau zu bezahlen. Sehe das als gute zukünftige Investition und Modernisierung. Bekomme ich dann die 4.000 € von der Pflegekasse?
Hallo,
der Zuschuss kann je Maßnahme genutzt werden. Hierzu muss aber gesagt werden, dass die Definition je Maßnahme etwas irreführend ist. Maßnahme bedeutet in dem Fall quasi je „Pflegesituation“. Wenn Sie den Zuschuss nutzen für beispielsweise den Badumbau und Ihre persönliche Pflegesituation verschlechtert sich, kann unter Umstände erneut ein Antrag für z.B. einen Treppenlift bewilligt werden. Der Zuschuss kann aber auch „gesplittet“ werden, das heißt, wenn Sie den Handlauf für 800 € bezuschusst bekommen, können Sie die restlichen bis zu 3.200 € für eine andere Maßnahme, die Ihre Pflegesituation erleichtert verwenden.
Ist der Zuschuss von 4000 Euro das maximal Mögliche oder können darüber hinaus weite Maßnahmen, z.B. ein Handlauf am Treppenaufgang (800,– Euro) oder ein Treppenlift bezuschusst werden bei Pflegegrad 2-5?
Hallo,
ich habe Pflegegrad 3 und die Pflegekasse hat mir die Wohnraumumbaumaßnahme, Badewanne zur Dusche, nach einem Kostenvoranschlag genehmigt. Der Kostenvoranschlag liegt weit über den 4.000,00 €.
Einige Freunde haben sich angeboten, mir die Arbeiten zu machen zu einem viel günstigerem Handwerkerpreis. Frage: zahlt die Pflegekasse auch deren Lohn auch wenn sie keine Rechnung ausstellen können? Freundschaftsdienst?? Reichen Kassenbon-Rechnungen für das Material oder muss die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt werden??
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und den Zuschuss von 4.000 Euro möchten, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, wäre es gut, wenn Sie einen beantragen und erst danach die behindertengerechte Badsanierung beauftragen.
Sie können sich auch bei der KfW-Bank erkundigen, welche Zuschüsse Sie erhalten. Außerdem gibt es ländereigene Förderprogramme.
Möglichkeiten für Umbau Wanne zur Dusche.
Hallo, ich habe Muskeldystrophie Becker Lieber und eine Behinderung von GDB 90 mit Merkzeichen AG. Ich muss jetzt mein Bad sanieren lassen. An wem muss ich mich da wenden? MfG Funk
Bitte klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob diese zumindest die Materialkosten übernimmt. Lassen Sie sich die Antwort der Pflegekasse schriftlich geben.
Be der KfW-Bank z.B. gibt es auch Programme für behindertengerechten Neubau. Egal wo Sie Zuschüsse beantragen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im Voraus zu erkundigen, was Sie in Ihrem persönlichen Falle an Zuschüsse bekommen. Denn über Zustimmung oder Ablehnung entscheiden die Kostenträger.
Gibt es den Zuschuss auch wenn ich neu baue und gleich ein behindertengerechtes Bad einplane?
Bezahlt die Krankenkasse auch, wenn Bekannte das Bad machen und keine Firma.
Mit freundlichen Grüßen R. Florack
Ob ein Zuschuss genehmigt wird, ist immer von der Pflegekasse abhängig. Normalerweise ist es so, dass die 4.000 € PRO Maßnahme bezahlt werden.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu stellen. Sie sollten der Kasse jedoch gut begründen, WARUM Sie zu Ihrer Tochter ziehen und WARUM dort ein Umbau des Bads erfolgen muss.
Sollte die Pflegekasse den Antrag ablehnen, können Sie einen Widerspruch einlegen.
Schönen guten Tag, bekomme ich auch zweimal das Bad bezahlt? Kann in meinem Haus alleine nicht mehr wohnen. Muss zu meiner Tochter ziehen und ein neues Bad machen. Ist es möglich, dass ich nochmal die 4000 Euro bekomme.
Wir suchen schon eine ganze Weile nach einer passenden Firma.
Nun wurden wir schon zweimal gefragt ob es sich bei den 4000 € Zuschuss zum Badumbau um den Brutto oder Nettobetrag handelt?
Danke
Hallo, habe da mal eine Frage, habe seit ersten Mai pflegegrad zwei, Bad muss umgebaut werden, Wanne raus und eine dusche rein, so wie es aussieht, komme ich nicht mit den 4000 Euro hin. Hätte da nette Leute in der Familie die mir dabei helfen würden, einige arbeiten zu übernehmen. Da sie aber keine Rechnungen schreiben können, sagt die Pflegeversicherung, könnten sie diese Kosten nicht übernehmen, nur dass was ich belegen könnte, würden sie zahlen. Ist das richtig so ?
Hallo Herr Beier,
unsere Oma kam nach der Reha nach Hause und sollte in Ihrer eigenen Wohnung gepflegt werden.Sie hat Pflegestufe und der Badumbau wurde bewilligt. Die Handwerker haben bereits angefangen, die Objekte wurden jedoch noch nicht geliefert. Jetzt hat sich der Zustand unserer Oma ganz plötzlich verschlechtert und wir rechnen mit dem Schlimmsten. Falls sie verstirbt , bleiben wir dann auf den kompletten Kosten sitzen, da ja der Umbau bereits begonnen wurde aber noch nicht beendet ist ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Thomas
Die meisten Fördermöglichkeiten habe ich bereits in meinem Beitrag aufgeführt.
Folgende Ansprechpartner können Ihnen auch weiterhelfen.
1. Ihre Pflegekasse muss Sie beraten.
2. Sie haben die Möglichkeit, sich noch an eine Wohnberatung zu wenden. Oftmals sind diese kostenpflichtig.
3. Auch Pflegestützpunkte können zu barrierefreiem Umbau beraten. Diese sind kostenlos.
4. Außerdem können Sie sich bei einer Pflegeberatung ebenfalls informieren. Ich arbeite mit einer Pflegeberatung zusammen, die kostenlos beraten darf.
Hallo ich habe Fragen zum Anbau eines Behindertenbades. Meine Partnerin hat eine chronische Entzündung des Zentralnervensystems,eine genaue Diagnose steht noch aus, die ihre Beweglichkeit immer weiter einschränkt. So ist sie mehr und mehr auf meine Hilfe angewiesen. Ferner wird sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Ich habe ein Haus welches aus den 1900 ist und ein Badumbau im Haus sehr schwierig wird. Welche Förderungen und Bedingungen sind nötig und möglich? MfG Reifferscheid
Nachdem mein Freund durch einen Autounfall pflegebedürftig wurde, musste ich auch unser Bad sanieren. Ich konnte relativ unkompliziert einen Kostenvoranschlag an die Pflegeversicherung schicken. Jedoch war es, wie sie schon beschreiben, kompliziert die Hilfsmittel zu identifizieren und separat abzurechnen.
Ich möchte das Bad meiner Großeltern sanieren. Dort werde ich dafür sorgen, dass das Bad barrierefrei wird. Sehr gut, dass man die Kosten für Badehilfen usw. erstattet bekommen kann.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erklären Sie Ihre Situation. Vielleicht kann die Begutachtung vor der Reha erfolgen, damit Sie in der Zeit während der Reha umbauen können. Die Genehmigung hängt aber definitiv von der Krankenkasse ab.
Hallo,
meine Großmutter hat sich das Bein gebrochen. Sie wartet nun in einer Pflegeeinrichtung auf einen Platz in einer stationären Reha. In der Zeit, in der Sie in der Reha ist, möchten wir das Bad umbauen lassen. Der MDK möchte allerdings erst begutachten, wenn sie wieder zu Hause ist… Sollte sie doch noch vor der Reah begutachtet werden und einen vorübergehenden Pflegegrad erhalten, ist die Beantragung der Zuschüsse trotzdem möglich? Oder geht das mit einem „vorübergehendem“ Pflegegrad nicht? Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Lehmann
Bekomme ich die 4000 € von der Pflegekasse für einen Bandneubau?
Hallo, wir haben unsere Großmutter bei uns aufgenommen. Leider hat Sie schneller Körperlich abgebaut wie gedacht. Nun muss ich in meinem Haus in der 1 Etage extra ein Badezimmer bauen damit sie auf´s Klo gehen kann und wir Sie auch mal duschen können. Das eigentliche Bad befindet sich im Erdgeschoss ist aber durch einen schmalen Flur nicht mit Rollstuhl zu erreichen.
Sie ist bei der Barmer dort haben wir den Antrag und die Angebote für den Bau hingeschickt. Nun kam die Genehmigung zurück und es wird uns bis zu 4000€ genehmigt. Was soll ich den damit anfangen? Bis zu kann auch nur 1€ sein! Bei der Barmer werd ich telefonisch nur mit der Info bis zu 4000€ abgewimmelt. Ich muss für die gesamt Summe sowieso zur Bank, aber möchte natürlich wegen der Kosten direkt die Rückzahlung der Pflegekasse in den Kredit tun, mit einem bis zu kann die Bank aber auch nicht Arbeiten.
Hat einer vielleicht mit der Barmer erfahrungen und kann mir sagen wie die so Ticken? Dadurch das wir einen Raum komplett neu in ein Bad umbauen müssen belaufen sich die Kosten momentan auf 9980€. Stimmt es das gewisse Sachen nicht oder nur Teilweise übernommen werden auch wenn man keinen Umbau von alten Bad in neues Bad macht sondern einen Neubau?
Danke für die Hilfe und die Infos.
Wenn Sie zum Beispiel die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen möchten, müssen Sie das mit der Pflegekasse absprechen. Begründen Sie Ihre Entscheidung sehr gut, warum es wichtig ist, dass diese Umbaumaßnahme durchgeführt wird. Ob die Umbaumaßnahme genehmigt wird, hängt letztendlich von der Pflegeversicherung ab. Ich würde es aber auf alle Fälle versuchen.
Sie können auch einen Pflegestützpunkt zur Hilfe nehmen, der Ihnen bei der Formulierung des Antrags hilft.
Unser Sohn ist behindert und 2,4 Jahre alt. Er kann noch nicht selbstständig laufen und muss geführt werden. Die Pflegestufe wurde genehmigt. Da wir uns noch beim Umbau unseres Hauses befinden wollen wir den Hofzugang wenn möglich barrierefrei gestalten. Das heisst der jetzige Anbau soll neu aufgebaut werden und als Eingang dienen. Ein Anbau von ca. 3×3 m soll entstehen.
Hätte wir eine Chance auf Zuschüsse ?
Die Pflegekasse muß zuerst den Umbau genehmigen.
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand den Unterstützungsbetrag hätte zurückbezahlen müssen.
Es gibt auch Fälle, wo 1 Woche nach Umbau der Pflegebedürftige verstarb. Auch da muss niemand den Betrag zurückbezahlen.
Hallo zusammen, meine Mutter ist im Moment in einer Seniorenresidenz untergebracht mit angeschlossenem Pflegedienst. Sie hat Pflegestufe 1 mit Demenz. Wir überlegen, sie wieder nach Hause in ihr eigenes Haus zu holen und sie dann mit Hilfe einer polnische Pflegekraft dort zu pflegen. Dazu müsste aber das Bad umgebaut werden. Was ist aber, wenn wir nach kurzer Zeit feststellen, dass es nicht funktioniert und sie doch wieder in eine stationäre Pflege muss. Kann es passieren, dass die Pflegekasse den Zuschuss wieder zurückfordert, weil die Umbaumaßnahme nicht genutzt wird?
Sie müssen den Kosten vor Umbaubeginn genehmigen lassen. Klären Sie deshalb VORHER mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt.
Hallo zusammen, ich möchte auch eine Frage stellen.
Hier steht dass nach Beendigung des Umbaus die Handwerkerrechnung eingereicht werden kann um den Zuschuss zu erhalten. Wie sieht es denn aus wenn man den Umbau eigenständig durchgeführt hat? Übernehmen die das dann auch wenn man einfach die Materialkosten durch Kassenbons nachweisen kann?
Danke euch. LG
Sie können mit Ihrer Krankenkasse jederzeit Kontakt aufnehmen und fragen, inwiefern Ihnen Zuschüsse zustehen.
Um Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten (darunter fällt ein Badumbau) brauchen Sie eine Pflegestufe.
Ich kenne Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht, aber bei Schwerbehinderung 100 %, Merkzeichen G, Dialyse usw. sollten Sie klären, ob Sie nicht eine Pflegestufe bekommen. Die Pflegestützpunkte können Ihnen hierzu Auskunft geben.
Weitere Zuschüsse sind in diesem Beitrag enthalten.
Hoffe, ich kann hier auch eine Frage stellen.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und 100% mit Kennzeichen G.
Letzen Monat habe ich noch einen Shunt gelegt bekommen und werde in absehbarer Zeit Dialysepatient.
Möchte gerne bevor ich nun an die Dialyse komme, meine Dusche umbauen. Noch habe ich eine Duschwanne von 35 cm Höhe. Diese Höhe ist aufgrund meines Gesundheitszustand gefährlich. Kompl. flach kann man sie nicht machen…aber bis auf 5cm Höhe ja. Besteht für mich überhaupt eine Möglichkeit im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ich einen Zuschuss bekommen kann? Der Umbau der Dusche kostet ca. 7500,00 Euro, da auch einiges an Zulauf u.s.w. geändert werden muss.
An Heinz Förster:
Der MDK hat sie „belogen“.
Eine reine „Bettpflege“ ist möglich. Duschen nicht „erforderlich“.
Man wollte ihnen einfach kein Geld geben, punkt.
Hätten sie sich lieber an ihre Krankenkasse gewand.
Der MDK ist sehr „hart“ und „unfair“ und hat sie in diesem Fall einfach ein wenig belogen. Natürlich steht ihnen solch ein recht günstiger Umbau zu, eben so die Bezuschussung.
Da sie aber beim MDK waren und jener die letzte Instanz ist, müssen sie nun klagen. Der Ablehnungsgrund ist einfach die Lebenserwartung ihrer Schwiegermutter.
Mit 100 wirdman nicht lange die bezuschusste Umbaute nutzen können.
Ich empfehle ihnen schlicht zum Hausarzt zu gehen und ihm zu erklären, dass sie eine Empfehlung brauchen für den Badumbau, da eine reine „Bettwäsche“ aus hygienischen Gründen nicht umsetzbar ist.
Mit dieser Empfehlung legen sie Einspruch gegen das „Urteil“ des MDK ein.
Sollte weiterhin eine Weigerung erfolgen, weden sie sich an einen Fachanwalt.
Noch besser wäre, wenn sie sich umgehend beim SOVD anmelden.
Die dortigen Anwälte kosten sie pro Jahr knappe 80€ (Stand 2012) und für ein komplettes Anwaltsteam aus allen(!) Bereichen kommen pro Fall nur so viel Kosten auf wie sonst für einen einzigen Anwalt.
Um den Umbau bezuschusst zu bekommen, muß eine Pflegestufe vorliegen. Wenn diese vorliegt, ist es mir allerdings unverständlich, warum die Kostenübernahme abgelehnt wird. Wir hatten diesen Fall ganz speziell in unserer eigenen Familie und die Bezuschussung wurde anstandslos genehmigt. Leider haben wir immer wieder schon mitbekommen, daß der „Genehmigungswille“ von Krankenkassen zu Krankenkasse ganz unterschiedlich ist. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Pflegestützpunkt, dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit oder gar einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Anlaufstellen die weiterhelfen können, habe ich in meinem Beitrag Plötzlich Pflegefall – Checkliste: Was ist zu tun und wer hilft weiter zusammengefaßt.
Wir haben meine Schwiegermutter von 100 Jahren in unserem Hause. Die Pflege erfolgt durch die Familie. Da ein Baden in der Badewanne nicht möglich ist, haben wir beschlossen unser Bad behinderten gerecht umzubauen d.h. die Badewanne wird rausgerissen und eine begehbare Dusche eingebaut.
Heute war der Medizinische Dienst diesbezüglich da. Nun mußte ich erfahren, dass es bei der Pflege nicht um das Duschen geht. Die Versorgung kann auch im Bett erfolgen. Was soll dann, die so groß aufgemachte Aktion der Erhöhung auf 4.000 € für bauliche Maßnahme, wenn mit solchen Hintertürchen gleichzeitig eine Ablehnung erfolgt? Können Sie mir weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Förster