Betreutes Wohnen für Senioren

Betreutes Wohnen. Eine Wohnform im Alter mit Betreuung
Ein Betreutes Wohnen ist eine alternative Wohnform für ältere Menschen, die noch nicht ins Pflegeheim müssen.

Mit zunehmendem Alter kann die Frage aufkommen, ob die momentane Wohnform noch die richtige für einen ist. So überlegen sich viele Senioren, ob ein Betreutes Wohnen für sie besser wäre als in den eigenen vier Wänden zu leben. Doch diese Überlegung muss gut durchdacht sein.

Mit diesem Ratgeber möchte ich Ihnen ein Werkzeug an die Hand geben, um Ihnen zum einen die Entscheidung für oder gegen das Betreute Wohnen zu erleichtern und auch Checklisten mitgeben, die Ihnen aufzeigen, auf was Sie achten sollten.

Was ist Betreutes Wohnen?

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Beim Betreuten Wohnen oder auch Wohnen mit Service genannt, werden in einer Seniorenwohnanlage älteren Menschen Wohnungen mit unterschiedlichen zubuchbaren Serviceleistungen zur Verfügung gestellt. In der Regel findet die pflegerische Betreuung/Altenpflege über einen ambulanten Pflegedienst statt.

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Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, entsprechend seiner Notwendigkeit und seiner finanziellen Möglichkeit Leistungen wie Essen auf Rädern, Reinigungsservice usw. frei zuzubuchen. Die Bewohner des SeniorenwohnenPlus sollen einerseits noch so viel wie möglich selber machen, andererseits aber die Sicherheit haben, im Notfall gut versorgt zu sein. Die Definition „Betreutes Wohnen“ ist leider nicht rechtlich geschützt.

Die Wohnanlagen im Betreuten Wohnen sind unterschiedlich betreut. Deshalb müssen Sie im Vorfeld wissen, worauf Sie Wert legen, so dass Sie weniger interessante Einrichtungen gleich aussortieren können. Hier einige Möglichkeiten von unterschiedlichen Betreuungsvarianten:

Wohnanlagen mit

  • integriertem Pflegeheim / ohne Pflegeheim
  • Betreuung durch Sozialstation, Betreuungskraft oder mobilen Pflegedienst
  • integriertem Hausmeisterservice
  • extern zubuchbaren Serviceangeboten wie zum Beispiel Essen auf Rädern, Friseur, Einkaufsservice, Reinigungsdienst usw.

Zu glauben, jedes Betreute Wohnen wäre gleich und man müsste die einzelnen Angebote nicht vergleichen, wäre ein großer Fehler. Allein an den oben aufgeführten Punkten sehen Sie, dass es sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Konzepten und angebotenen Dienstleistungen gibt.

Prinzipiell wird natürlich unterschieden zwischen mieten und kaufen.

Welche Pflegeleistungen gibt es beim Betreuten Wohnen?

Wenn pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad in einem Betreuten Wohnen leben, erhalten sie die gleichen Pflegeleistungen wie Menschen die zu Hause gepflegt werden. Das bedeutet, dass Sie alle Leistungen der Pflegekasse wie zum Beispiel:

erhalten.

Egal ob Sie zu Hause oder im Betreuten Wohnen leben, die Pflegeleistungen und auch die Höhe der Leistungen sind immer gleich. Sobald Sie jedoch in ein Pflegeheim wechseln, weil die Pflege im Betreuten Wohnen/behindertengerechten Wohnen nicht mehr ausreicht, dann erhalten Sie die o.g. Leistungen (außer den Hilfsmitteln) nicht mehr.

Betreutes Wohnen: Wohnung Mieten oder Kaufen?

Die Entscheidung, ob Sie eine Wohnung kaufen oder mieten, kann Ihnen letztendlich niemand abnehmen. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Mit einer gemieteten Seniorenimmobilie sind Sie flexibler. Eine Immobilie bei Niedrigzinsen zu kaufen, macht andererseits natürlich auch Sinn.

Doch nicht in jeder Wohnanlage können Sie ohne weiteres eine Wohnung kaufen, weil diese vielleicht von einer Investorengruppe betrieben und die Wohnungen nur vermietet werden.


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Was Sie bei Mietwohnungen des Betreuten Wohnens bedenken sollten:

Mit einer Mietwohnung sind Sie zweifelsohne flexibler. Gerade wenn Sie später vielleicht doch noch in ein Altenheim wechseln müssen, weil die Pflege in der betreuten Wohneinrichtung nicht mehr gewährleistet ist, dann benötigen Sie vielleicht das Geld, das Sie beim Kauf der Wohnung investiert haben, um Ihre Pflegeheimkosten zu bezahlen. Mehr über die Kosten eines Pflegeheims erfahren Sie in meinem Beitrag “Was kostet ein Pflegeheim”.

Achten Sie bei einer Mietwohnung darauf, dass Ihnen der Betreiber oder Wohnungseigentümer nicht wegen Eigenbedarfs kündigen kann, sonst steht Ihnen im Alter unter Umständen noch ein weiterer Umzug ins Haus.

Bei Mietwohnungen müssen Sie vermutlich noch eine Kaution hinterlegen. Wurde die Wohnung über einen Makler vermittelt, entstehen Ihnen auch noch Maklergebühren.

Was Sie beim Kauf einer Seniorenwohnung beachten sollten:

Nicht immer lassen sich die Wohnungen gewinnbringend und schnell verkaufen. Es gibt durchaus Fälle, bei denen die Wohnungen nach ein paar Jahren zwischen 15 und 20 % weniger Ertrag brachten. Andererseits gibt es auch Wohnungen, die nach ein paar Jahren mit einer guten Rendite verkauft werden konnten.

Andererseits sind die Mieten für die relativ kleinen Wohnungen häufig sehr hoch. Sie müssen deshalb gut abwägen, ob Sie eine Mietwohnung möchten oder doch lieber eine Wohnung kaufen.

Wenn Sie eine altersgerechte Wohnung kaufen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Zuschüsse und günstige Darlehen zum Beispiel von der KfW-Bank erhalten. Lesen Sie dazu meinen Beitrag “Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau“.

Rechnen Sie auch noch beim Kauf der Immobilie die Maklergebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten usw. mit ein.

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Standardleistungen und Wahlleistungen

Die Träger des Betreuten Wohnens (Wohnen plus) bieten nicht nur die Wohnung an, sondern auch Zusatzleistungen für die Betreuung. Diese gliedern sich auf in Standardleistungen und Wahlleistungen. Die Standardleistungen sind im Mietpreis/Kaufpreis der Wohnung in der Regel enthalten. Die Wahlleistungen können zugekauft werden.

Da es auch hier keine Standardisierung gibt, müssen Sie in jedem Fall prüfen, welche Leistungen bei der von Ihnen ausgesuchten Wohnung enthalten sind und welche Sie separat bezahlen müssen. Lassen Sie sich hier unbedingt eine Preisliste und ein Angebot geben.

Der Leistungskatalog an zubuchbaren Diensten ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Hier einige Serviceleistungen, die im Betreuten Wohnen angeboten werden können. Ob diese zu den Standardleistungen oder den Wahlleistungen zählen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, weshalb ich jetzt hier auch keine Klassifizierung vornehme.

  • 24-Stunden-Hausnotruf
  • Hausmeisterservice, Winterdienst, Straßenreinigung
  • Reinigung von Wohnung und Wäsche
  • Restaurant, Cafe, Vollpension
  • Organisation von Menü-Bringdiensten und Essen auf Rädern
  • Betreuungsperson mit fest eingerichteten Sprechzeiten und/oder Rezeption
  • Ansprechpartner für Organisation von Hilfeleistungen, Beschaffung von Medikamenten und externen Dienstleistern, ärztliche Hilfe usw.
  • Hilfe und Betreuung von privaten Verwaltungsaufgaben wie Schriftverkehr mit Behörden, Ämtern, Versicherungen usw.
  • Begleit- und Fahrservice zu Behörden, Arztbesuchen, Theaterveranstaltungen usw.
  • Erledigung von Botengängen und Einkäufen
  • Zur Verfügungsstellung von Gemeinschaftsräumen, Freizeiträumen, Sporträumen, Schwimmbad, Bibliothek usw.
  • Organisation von Freizeitaktivitäten wie gemeinsame Ausflüge, Spielenachmittage
  • Zur Verfügungsstellung von Gästezimmern für Besucher
  • Seelsorgerische oder therapeutische Betreuung
  • Erste-Hilfe-Leistungen bei medizinischen Notfällen
  • Ambulante Pflege, Grund- und Behandlungspflege
  • Tagesbetreuung/Tagespflege oder Nachtpflege für pflegebedürftige Menschen

Welche Vorteile hat das Betreute Wohnen für Senioren?

Das Beschützte Wohnen bietet Vor- und Nachteile. Sie sollten auf alle Fälle gut abwägen, ob diese Wohnform für Sie in Frage kommt, denn gerade im fortgeschrittenen Alter möchte man ja nicht mehr zu oft umziehen müssen. Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • Die Mitbewohner der Hausgemeinschaft gehören der Generation 65+ an. Dadurch können gleiche Interessen unter den Mitbewohnern vorhanden sein.
  • Oftmals werden Animationen und Freizeitprogramme angeboten, so dass auch alleinstehende Personen wieder Anschluss und Unterhaltung finden.
  • Die Gefahr der Vereinsamung von älteren – oft auch alleinstehenden – Personen wird minimiert.
  • In der Regel sind die Wohnanlagen relativ ruhig, da keine kleinen Kinder in der Anlage leben.
  • Die Wohnungen sollten barrierearm oder barrierefrei gestaltet sein, was besonders bei pflegebedürftigen oder bewegungseingeschränkten Menschen wichtig ist. Die Wohnräume sind über Aufzüge erreichbar.
  • Viele Wohnanlagen verfügen über einen hausinternen Pflegedienst, eine Sozialstation oder einen Hausnotruf. Damit kann Pflegebedürftigen im Notfall schnell Hilfe geleistet werden.
  • Die Verpflegung kann komplett oder teilweise zugebucht werden, so dass nicht mehr selbst gekocht werden muss. Wenn Senioren regelmäßig Essen erhalten und nicht selbst kochen müssen, schützt dies oft schon vor Mangelernährungen, die gerade im Alter gefährlich sein können.
  • Auch andere Arbeiten rund ums Haus entfallen, wenn die Wohnanlagen über Hausmeisterdienste verfügen.

ExtraTipp: Wenn Sie pflegebedürftig sind und in das behindertengerechte Wohnen umziehen müssen, weil Ihre eigene Wohnung nicht mehr behindertengerecht ist, können Sie auch dazu den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Genaueres dazu erfahren Sie in meinem Beitrag: “Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit”.


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Welche Nachteile hat das Betreute Wohnen?

  • Wer in ein Beschütztes Wohnen zieht, hat natürlich einen Umzug vor sich und damit verbunden das Verlassen der eigenen vier Wände und die Umstellung auf die neue Wohnsituation. Oft ist die Wohnung dann viel kleiner.
  • Es leben nur noch ältere Menschen im direkten, persönlichen Umfeld. Der Austausch mit jüngeren Nachbarn fehlt.
  • Die betreuten Wohnanlagen sind wesentlich teurer als nicht betreute Wohnungen, da die Serviceleistungen pauschal mitbezahlt werden müssen, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
  • Über das Betreute Wohnen kann zwar ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden, wird die Pflegebedürftigkeit jedoch mehr, ist ein weiterer Umzug in ein Pflegeheim oft nicht zu vermeiden. Eine Checkliste für einen bevorstehenden Umzug ins Pflegeheim oder Betreute Wohnen erhalten Sie übrigens hier: Checkliste: Umzug ins Pflegeheim – was ist zu tun und was muss in den Koffer.
  • Die Begrifflichkeit „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich geschützt und somit gibt es keine Normen oder Mindestanforderungen an die Wohnungen und die Serviceleistungen. Demzufolge gibt es auch keine Behörde, die die Standards prüfen würde. Das hat zur Folge, dass Interessenten keine Mindeststandards erwarten können sondern die Einrichtungen untereinander explizit vergleichen müssen, was oft sehr schwierig ist.
  • Das Betreute Wohnen unterliegt nicht dem Heimgesetz und somit auch nicht der Kontrolle der Heimaufsicht oder einer anderen Kontrollinstanz.
  • Während Pflegeheime immer wieder einer Prüfung unterzogen werden, ist dies beim Service-Wohnen nicht der Fall. Jeder muss prüfen, ob die Einrichtung das hält, was sie im Vorfeld versprochen hatte.
  • Wer vor dem Umzug in eine betreute Wohneinrichtung alleine in einem Haus lebte, tut sich vielleicht schwer, plötzlich in einer Gemeinschaft zu leben.

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Für wen ist das Betreute Wohnen geeignet?

Für die meisten älteren Menschen wird der Wechsel in ein vollbetreutes Wohnen – oder auch Servicewohnen genannt – eine große Umstellung sein. Geeignet ist es in erster Linie für Senioren die sich noch in eine andere Wohnform einfügen und anpassen können, die sogar Spaß daran haben, neue Bekanntschaften zu schließen, auch im Alter noch Wert auf Geselligkeit legen und sich nicht scheuen, sich in die Gemeinschaft einzubringen. Wer jedoch stark auf die Hilfe anderer angewiesen oder gar schwerstpflegebedürftig ist, sollte sich gut überlegen, ob er den Schritt ins Betreute Seniorenwohnen wagt.

Und was Sie noch beachten sollten: Nun könnte man ja sagen, es ist egal ob man in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder im Betreuten Wohnen für ältere Menschen. Das ist aber falsch. Es beginnt schon damit, dass in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungen einen komplett abgeschlossen Wohnbereich bilden, wohingegen beim Seniorenwohnen zwar jeder Bewohner seine eigene Wohnung hat, aber dennoch in der Regel sehr viele Schnittstellen gegeben sind. Gewollte Schnittstellen, an denen sich die Bewohner treffen, zum Beispiel beim gemeinsamen Mittagessen, bei Ausflügen, bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Gruppenveranstaltungen, beim Treffen im hauseigenen Cafe usw.

In einem regulären Mehrfamilienhaus haben Sie mehr Anonymität aber auch meist weniger „gleichaltrige“ Ansprechpartner.

Auch beim Aussuchen einer Wohnanlage mit Betreutem Wohnen gilt der Grundsatz. Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bessres findet.

Welche Alternativen gibt es zum Betreuten Wohnen für Senioren?

Wenn Sie im täglichen Leben Hilfe benötigen oder gar auf Pflege angewiesen sind, haben Sie im Alter – neben dem Betreuten Wohnen – folgende Möglichkeiten:

  • Häusliche Pflege: Sie werden durch einen Angehörigen, Freund oder Bekannten im häuslichen Umfeld gepflegt. Für die Pflege kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden, der zum Beispiel das Duschen übernimmt. Die häusliche Pflege ist die häufigste Form des Wohnens im Alter. Alles Wissenswerte habe ich Ihnen in meinem Beitrag “Häusliche Pflege” zusammengestellt.
  • Das ambulant betreute Wohnen: Zwischen dem Betreuten Wohnen und dem ambulant betreuten Wohnen gibt es einen großen Unterschied. Unter ambulant betreutem Wohnen – auch Betreutes Wohnen zu Hause genannt – versteht man, dass ältere Menschen zu Hause durch Dienstleister betreut werden. Die Koordination der Betreuung erfolgt z.B. über einen Pflegedienst, eine Beratungsstation oder einem Betreuungsverein. Hier können wahlweise und nach Bedarf Dienste zugekauft werden, wie zum Beispiel Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa usw.
  • Häusliche Pflege mit 24-Stunden-Betreuungskraft: Egal ob mit Pflegegrad oder ohne, entschließen sich immer mehr Senioren auch für die Betreuung durch eine polnische Haushaltshilfe. Die osteuropäischen Pflegehelfer erledigen die Arbeiten im Haushalt, übernehmen auch leichte pflegerische Tätigkeiten oder begleiten die Senioren beim Einkaufen und unternehmen mit ihnen Freizeitaktivitäten. Der Vorteil ist, dass mit Hilfe dieser Haushaltshilfen ein Umzug in ein Pflegeheim verzögert werden kann. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Checkliste – Pflegehilfen aus Osteuropa.
  • Betreute Senioren-WG: Auch eine Betreute Senioren-Wohngemeinschaft ist möglich. Die Betreuung erfolgt auch hier wieder über einen ambulanten Pflegedienst. Die Schwierigkeit bei vielen älteren Menschen ist jedoch, dass sie sich im Alter nicht mehr an das Wohnen mit fremden Menschen in der gleichen Häuslichkeit gewöhnen können.
  • Pflege im Altenheim/Pflegeheim: Wenn niemand da ist, der die Pflege übernehmen kann oder die Pflege gar so aufwändig ist, dass sie zu Hause nicht mehr durchgeführt werden kann, ist in der Regel die letzte Alternative ein Pflegeheim. Ab dem Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse anteilig an den Pflegekosten im Altersheim.

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Anpassung der Wohnung anstatt Betreutes Wohnen

Wenn Sie im häuslichen Umfeld wohnen bleiben möchten, können Sie die Räumlichkeiten auch entsprechend Ihren Bedürfnissen altersgerecht anpassen, so dass vielleicht kein Umzug in ein altersbetreutes Wohnen stattfinden muss. Hier einige günstige Vorschläge, um Ihre Wohnung behindertengerechter zu gestalten:

  • Einbau einer Badewannentüre in die vorhandene Wanne: In eine Badewanne kann zum Beispiel nachträglich eine Türe eingebaut werden, was das Einsteigen in die Badewanne wesentlich erleichtert, weil nicht mehr über den hohen Badewannenrand gestiegen werden muss. Durch die Badewannentüre wird auch die Sturzgefahr minimiert.
  • Umbau Wanne zur Dusche: Badewanne durch eine Dusche ersetzen. Der Umbau Wanne zu Dusche kann heutzutage problemlos innerhalb von 1 Tag durchgeführt werden, ohne dass Fliesen entfernt werden müssen. Anstatt der Badewanne erhalten Sie dann eine bodengleiche, begehbare Dusche die auch mit einem Rollstuhl befahren werden kann.
  • Sitzbadewanne mit Einstiegstüre: Eine Sitzbadewanne mit Einstiegstüre bietet bewegungseingeschränkten Menschen mit dem barrierearmen Wanneneinstieg auch weiterhin die Möglichkeit, trotz Handicap noch länger die Annehmlichkeiten eines Vollbades genießen zu können.
  • Treppenlift: Auch der Einbau eines Treppenliftes kann dazu beitragen, das häusliche Umfeld barrierearm zu gestalten und damit den Umzug in ein Betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim zu vermeiden oder doch möglichst lange hinauszuzögern. Treppenlifte können gefährliche Stürze auf der Treppe vermeiden und bewegungseingeschränkte Menschen sicher von einer Etage in die andere bringen. Treppenlifte gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, so dass für nahezu jeden die passende Liftform dabei ist.

Die Umbaumaßnahmen können zum Teil über den Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder über andere Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau finanziert werden.

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Welche Voraussetzungen müssen Senioren für das Betreute Wohnen erfüllen?

Das Betreute Seniorenwohnen ist eine Wohnform, bei der auf Wunsch betreuerische oder pflegerische Leistungen zugebucht werden können. Voraussetzungen um im Betreuten Wohnen aufgenommen zu werden, gibt es nicht wirklich. Sind Sie jedoch bereits schwer pflegebedürftig, sollten Sie wirklich gut prüfen, ob diese Betreuungsform noch das Richtige ist.

Das Betreute Wohnen ist nicht von einer Pflegebedürftigkeit oder einem Pflegegrad abhängig. Oftmals entschließen sich Senioren der Generation 65 plus schon dann als „Vorsorgemaßnahme“ für das Betreute Wohnen, wenn sie noch fit und agil sind. Die barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen bieten ab einem gewissen Alter doch mehr Vorzüge als dies die eigene Wohnung vielleicht leisten kann.

Wer ohne Pflegegrad im Betreuten Wohnen lebt, hat selbstverständlich keinerlei Ansprüche auf Pflegeleistungen der Pflegekasse.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Ist Betreutes Wohnen bei Demenz empfehlenswert?

Das Betreute Wohnen ist eher auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ausgelegt, weshalb die Wohnungen auch so weit wie möglich barrierereduziert sein sollten. Menschen mit Demenz oder Alzheimer benötigen vorrangig jedoch Betreuung und auch Aufsicht. Dies ist in klassischen betreuten Wohnanlagen nicht gegeben. Mittlerweile gibt es spezielles altenbetreutes Wohnen für Menschen mit Demenz und Alzheimer, die entsprechende Betreuungsangebote für Demenz anbieten.

Für alleinlebende Menschen mit Demenz wäre vielleicht eine ambulant betreute Demenz-WG die bessere Alternative.

Kann Betreutes Wohnen mit Tagespflege kombiniert werden?

Da viele Wohnanlagen des Betreuten Wohnens mit einem mobilen Pflegedienst oder einem Pflegeheim gekoppelt sind, wird häufig auch Tagespflege angeboten. Da die Wohnform Betreutes Wohnen im Alter für die Pflegekasse mehr oder weniger gleich gesetzt ist mit dem Wohnen im privaten Umfeld, ist es durchaus möglich, dass Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in einer betreuten Wohnanlage auch Tagespflege in Anspruch nehmen können. Mehr über die Tagespflege lesen Sie hier Tagespflege und Nachtpflege – Entlastung für die Pflegenden.

Bevor Sie in ein Service-Wohnen umziehen, sollten Sie sich also erkundigen, ob Ihr favorisierter Anbieter die Tagespflege im Programm hat.

Voraussetzung zur Inanspruchnahme und Kostenübernahme der Tagespflege ist ein Pflegegrad 2 bis 5.

ExtraTipp 1: Selbst wenn das von Ihnen ausgesuchte Betreute Wohnen keine Tagespflege anbietet, können Sie auch die Tagespflege-Einrichtung eines externen Anbieters nutzen. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten an, die Betroffenen morgens zu holen und abends wieder nach Hause zu bringen.

ExtraTipp 2: Leben Sie mit Ihrem dementen Partner im Betreuten Wohnen? Wenn Ihr Partner zu nächtlicher Unruhe neigt, können Sie auch eine Nachtpflege in Anspruch nehmen, damit Sie selbst einmal durchschlafen können.


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Was ist, wenn im Betreuten Seniorenwohnen Kurzzeitpflege nötig wird?

Ein Sturz, eine schwere Krankheit oder eine Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt haben oftmals eine intensive Betreuung zur Folge. Ist dem Betreuten Wohnen ein Pflegeheim mit Kurzzeitbetreuung angeschlossen, können Sie für die Kurzzeitpflege in das einrichtungsinterne Pflegeheim wechseln. Ansonsten können Sie aber auch jede andere Kurzzeitpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Hier ist es gut, wenn Sie in einer Wohnanlage leben, die die ganze Organisation für Sie mit übernimmt. Mehr über Kurzzeitpflege erfahren Sie hier:

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden bei Pflegebedürftigen von der Pflegekasse übernommen. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie die Investkosten müssen Sie selbst tragen. Diese kommen also noch zusätzlich zu Ihren Kosten für das Betreute Wohnen oben drauf.

Bei Menschen ohne Pflegegrad ist es möglich, dass ebenfalls die Pflegekosten für die Kurzzeitpflege übernommen werden. Mehr dazu hier: “Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad“.

Wie erfolgt ein Wechsel vom Betreuten Wohnen in ein Pflegeheim?

Ist ein Leben im Betreuten Wohnen aufgrund erhöhter Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich und ein Umzug in ein Pflegeheim wird nötig, sollten Sie einige Dinge beachten.

Bereits bei Abschluss des Vertrags mit dem Träger des Betreuten Wohnens sollten Sie darauf achten, dass Sie bei einer Mietwohnung relativ kurze Kündigungszeiten haben. Bei einem schnellen Wechsel ins Pflegeheim hätten Sie sonst längere Zeit doppelte Kosten – zum einen für das Pflegeheim und zum anderen für das Betreute Wohnen. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen im Pflegeheim. Alle anderen Kosten wie Kost und Logis und Investitionskosten müssen wieder von Ihnen selbst getragen werden.

Handelt es sich nicht um eine Mietwohnung sondern um eine gekaufte Wohnung, müssen Sie schnellstmöglich einen Nachmieter oder Käufer für die Wohnung finden. Klären Sie dies mit dem Betreiber des Betreuten Wohnens oder einem Makler. Er kann Ihnen vielleicht bei der Vermittlung helfen.

Im Prinzip haben Sie bei einem Wechsel vom Betreuten Wohnen ins Pflegeheim die gleichen Aufgaben zu erledigen wie bei einem Wechsel von der privaten Wohnung in ein Pflegeheim. Was bei einem Umzug ins Pflegeheim zu beachten ist, lesen Sie bitte hier “PSG II: Die neuen Pflegeleistungen auf einen Blick mit Vergleich Pflegestufe zu Pflegegrad“.

Was kostet das Betreute Wohnen für Senioren?

Wer sich dafür interessiert in ein Betreutes Wohnen für ältere Menschen zu ziehen, fragt sich natürlich als erstes: „Mit welchen Kosten muss ich für das Betreute Wohnen rechnen“. Und diese Frage ist durchaus berechtigt, da es hier finanziell wirklich zur Sache geht und meist nicht mit den herkömmlichen Miet- oder Hauskosten in „normalen“ Wohnungen zu vergleichen ist. Es ist unmöglich, einen verbindlichen Festpreis zu nennen. Als Faustregel gilt: Je luxuriöser die Anlage, je gefragter die Wohnlage und je umfangreicher die Serviceangebote, umso höher die Kosten.

Die Preise für das Betreute Wohnen variieren sehr stark. Schwierig wird es auch, wenn versucht wird, die Preise von den verschiedenen Anbietern zu vergleichen. Nicht jeder hat die gleichen Grundleistungen. Was beim einen Anbieter eine im Betreuungsvertrag verankerte Standardleistung ist, muss bei einem anderen Anbieter als Wahlleistung bezahlt werden. Die Frage, wie teuer ist das Betreute Wohnen lässt sich somit nicht einmal annähernd beantworten.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


So wie es unmöglich ist zu sagen, dass eine 50 Quadratmeter große Wohnung in Deutschland prinzipiell Betrag X kostet, so kann auch für eine Wohnung im Betreuten Wohnen kein verbindlicher Preis abgegeben werden, da die Preise von diversen Faktoren abhängig sind.

Dazu zählt zum Beispiel:

  • die Größe der Wohnung,
  • das Alter der Wohnung und der Anlage,
  • die Ausstattung der Wohnung und der Anlage,
  • die Serviceangebote im Haus,
  • die Lage,
  • Angebot und Nachfrage.

Im Betreuten Wohnen haben Sie drei verschiedene Kostenarten:

  1. Kosten für die Wohnung (zu unterscheiden, ob Mietwohnung oder gekauftes Objekt)
  2. Grundleistungen des Betreuten Wohnen
  3. Wahlleistungen des Betreuten Wohnen

Folgende Kosten müssen Sie für das Betreute Wohnen einplanen?

Mietwohnung

  • Kosten für die Miete kalt
  • Unter Umständen Mietdarlehen / Wohndarlehen
  • Kaution für die Wohnung
  • Einmalig evtl. Maklergebühren
  • Unter Umständen fällt sogar eine Anmeldegebühr an
  • Unter Umständen Kosten für Tapezieren oder kleine Reparaturarbeiten
  • Umzugskosten

Zusätzliche Nebenleistungen

  • 24-Stunden-Hausnotruf
  • Betreuungspauschale
  • Standardleistungen
  • Wahlleistungen
  • Nebenkosten für die Wohnung wie Strom, Gas, Wasser, Telefon, Müllentsorgung, Kabelfernsehen
  • Hausmeisterpauschale

Alternativ Kauf einer betreuten Wohnung

Selbstverständlich können Sie im Betreuten Wohnen auch eine eigene Wohnung kaufen. Dann entfallen die Kosten wie unter „Mietwohnung“ beschrieben, die Nebenleistungen bleiben jedoch erhalten.

Einmalige Kosten beim Kauf einer Wohnung im Betreuten Wohnen

  • Anschaffungskosten / Kaufpreis
  • Notarkosten
  • Einmalig evtl. Maklerkosten
  • Grunderwerbssteuer
  • Grundbucheintrag
  • Unter Umständen Architekten- und weitere Baukosten, wenn Sie die Wohnung umbauen möchten.
  • Unter Umständen Kosten für Tapezieren oder kleine Reparaturarbeiten
  • Umzugskosten

Kontinuierliche Kosten bei einer gekauften Immobilie im Betreuten Wohnen

  • Das Hausgeld ist meist monatlich zu bezahlen und dient zur Betreibung der Immobilie (Betriebskosten, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeisterkosten usw.)
  • Instandhaltungskosten / Rücklagen fallen an, um Reparatur- und Instandsetzungskosten der Anlage bezahlen zu können wie z.B. Dachreparaturen, Anlage von neuen Parkplätzen usw.

ExtraTipp 1: Bevor Sie etwas unterschreiben, lassen Sie sich von allem eine Kopie oder ein Vertragsmuster geben. Rechnen Sie dann nochmals zu Hause die anfallenden Kosten durch und sprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Kindern, mit Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt durch.

ExtraTipp 2: Es gibt Anbieter die bei den Verträgen nicht in Mietkosten, Betreuungskosten und Nebenkosten unterscheiden sondern einen einzigen Gesamtpreis verlangen. Hier bezahlen Sie unter Umständen sehr viel Geld für Leistungen die Sie nicht in Anspruch nehmen. Wenn Sie mit den Wahlleistungen wie zum Beispiel dem Reinigungsservice oder dem Essen nicht einverstanden sind, zahlen Sie doppelt, wenn Sie diese Leistungen dann extern einkaufen würden.

Was ist ein Wohndarlehen?

Es gibt Einrichtungen die von den Mietern ein sogenanntes Wohndarlehen verlangen. Mit dem Wohndarlehen gibt der Bewohner des Betreuten Wohnens dem Betreiber der Anlage ein fest verzinstes Darlehen. Das Wohndarlehen dient dem Betreiber der Anlage dazu, notwendige Sanierungen, Reparaturen, Erweiterungen usw. durchzuführen und den Betrieb der Einrichtung zu erhalten.


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Wohndarlehen für das Betreute Wohnen können mit ein paar Tausend Euro genauso zu Buche schlagen wie mit einigen Zehntausend Euro. Das ist abhängig von der Einrichtung. Doch diese Summe muss bei den älteren Menschen erst einmal vorhanden sein.

Das Wohndarlehen hat eine vorgeschriebene Mindestverzinsung und wird erst beim Auszug oder beim Tod an den betreuten Menschen oder seine Erben zurückbezahlt.

Fazit Kosten Betreutes Seniorenwohnen

Die Wohnungen sind in der Regel teurer als „normaler“ Wohnraum, was daran liegt, dass altersgerechte Serviceleistungen angeboten werden und die Wohnungen und Anlagen in der Regel behindertengerecht ausgestattet sind.

Wer bezahlt die Kosten für das Betreute Wohnen?

Bevor ein Umzug in ein altersgerechtes Seniorenwohnung stattfindet, ist natürlich zu überlegen: Kann ich die Kosten alleine stemmen und wenn nicht – wer trägt dann die Kosten für das Betreute Wohnen? Primär sind die Kosten für das Betreute Wohnen jedoch Ihr Privatvergnügen.

Können Menschen nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, wird als erstes geprüft, ob die Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen müssen. Lesen Sie dazu unbedingt meinen Beitrag ““Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen”. Wenn die Kinder nicht für die Eltern finanziell aufkommen müssen, können für finanzschwache Menschen Sozialleistungen wie Wohngeld oder „Grundsicherung im Alter“ beantragt werden. Es ist aber auf keinen Fall gewährleistet, dass die Sozialämter das Betreute Wohnen finanziell unterstützen.

Wichtig: Das Betreute Wohnen kann teuer sein. Deshalb muss die Finanzierung einer betreuten Wohnung geprüft werden.

icon-arrow-circle-right Das sollten Sie wissen: Können die Kosten für das Betreute Wohnen nicht selbst übernommen werden, kann Sozialhilfe beantragt werden. Doch das Sozialamt wird zuerst nach zahlungskräftigen Kindern suchen: ABER: Wer ein Elternteil zeitaufwändig pflegt, kann die Pflege als Naturalleistung bei der Sozialhilfe anrechnen lassen. Das gilt auch, wenn das Elternteil im Betreuten Wohnen lebt.

Lese-Tipp: Sozialhilfe: Pflege der Eltern zählt als Naturalunterhalt.

Betreutes Wohnen: Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit?

Liegt ein Pflegegrad (bis Ende 2016 noch Pflegestufe) vor, werden Pflegeleistungen – auch im Betreuten Wohnen – bis zum jeweiligen Höchstbetrag des Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen.

Die Kosten für einen 24h-Hausnotruf werden mit einem monatlichen Fixbetrag von der Pflegekasse unter gewissen Voraussetzungen übernommen.

Noch ein Lese-Tipp: Hausnotruf wird von Pflegekasse bezahlt.

Sollten bauliche Änderungen vorgenommen werden müssen, um die Wohnung behindertengerecht umzubauen, können auch hier wieder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.

Alle anderen Kosten für die Unterbringung im Betreuten Wohnen muss ansonsten jeder selbst bezahlen.

Betreutes Wohnen: Welche Zuschüsse gibt es?

Für das Betreute Wohnen gibt es keine Zuschüsse. Lediglich ambulant betreute Wohngruppen erhalten eine Anschubfinanzierung sowie jeder Bewohner eine monatliche Pauschale.

Welche Verträge müssen abgeschlossen werden?

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, in eine Wohnung des Betreuten Wohnens zu ziehen, müssen Verträge geschlossen werden, unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder gekauft wird.

Sie schließen in der Regel zwei Verträge ab, nämlich einen Betreuungsvertrag UND einen Mietvertrag (alternativ einen Kaufvertrag, wenn Sie die Wohnung kaufen). Achten Sie darauf, dass Sie getrennte Verträge für Wohnen und Betreuung erhalten.

Was ist beim Betreuungsvertrag zu beachten?

Gegenstand des Betreuungsvertrags sind die einzelnen Grund- und Wahlleistungen, die Bewohner des Betreuten Wohnens zusätzlich abschließen können.

Vorsicht: Es gibt Anbieter, die mit nur einem Vertrag arbeiten. Sind Betreuungsvertrag und Mietvertrag jedoch zu einem Vertrag zusammengefasst, hat dies den gravierenden Nachteil, dass Sie mehr oder weniger gezwungen sind, die einrichtungseigenen Dienste in Anspruch zu nehmen, die unter Umständen viel teurer sind, als wenn Sie diese von örtlichen, externen Anbietern zukaufen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie wurden schon vor dem Umzug ins Betreute Wohnen von einem Alltagsbegleiter über einen örtlichen Anbieter zu Einkäufen und Ausflügen begleitet. Sie haben sich an den Alltagsbegleiter gewöhnt und möchten diesen auch nicht mehr missen. Hätten Sie einen pauschalen Betreuungsvertrag mit dem Betreuten Wohnen abgeschlossen, der diesen Service beinhaltet, müssten Sie zukünftig entweder auf die Dienste des gewohnten Alltagsbegleiters verzichten oder stattdessen mit einer Betreuungskraft vom Betreuten Wohnen Vorlieb nehmen. Das kann funktionieren oder auch nicht. Genauso verhält es sich zum Beispiel mit einem Pflegedienst, der sie schon länger betreut usw.


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Wenn Sie diese Verträge getrennt abschließen, können sie auch getrennt gekündigt werden. Außerdem sind Sie sicher, dass Sie nicht für Leistungen bezahlen, die Sie gar nicht benötigen oder in Anspruch nehmen.

Checkliste Betreutes Wohnen / altengerechtes Wohnen

Für das Betreute Wohnen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen und auch kein Kontrollorgan, wie zum Beispiel eine Heimaufsicht, um Vorgaben und Mindeststandards zu prüfen. Das bedeutet, Sie müssen sich  selbst VOR dem Abschluss eines Kaufvertrags oder Mietvertrags für eine Wohnung im Betreuten Wohnen gut informieren.

Jeder Mensch hat verschiedene Anforderungen und Wünsche an eine Wohnung und das persönliche Umfeld, in dem er leben möchte. Der eine möchte es luxuriös und modern wohnen, der andere lieber schlichter. Braucht der eine viel gesellschaftliches Leben um sich herum, möchte der andere lieber still und zurückgezogen leben. Deshalb hier meine Checkliste, die als Anregung für Ihre Bedürfnisse und Wünsche dienen soll.

Allgemeines

  • Über das Internet, die Gemeindeverwaltung, Seniorenämter usw. erhalten Sie Adresslisten von Anbietern des Betreuten Wohnens. Vergleichen Sie die Anbieter.
  • Zuallerst machen Sie sich Gedanken darüber, ob Sie die Wohnung mieten oder kaufen möchten. Beim Kauf der Wohnung ist unter Umständen viel Kapital gebunden, falls Sie es schnell anderweitig benötigen oder in ein Pflegeheim wechseln müssen.
  • Mietwohnungen im Betreuten Wohnen sind meist relativ teuer, da Grundleistungen pauschal mitbezahlt werden müssen, wenn sie auch nicht in Anspruch genommen werden.
  • Vergleichen Sie die Angebote gut untereinander. Oftmals gibt es versteckte Kosten, die beim Ersten Hinschauen nicht erkannt werden.
  • Sie haben sich für ein oder mehrere Anbieter von Betreutem Wohnen entschieden. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Klären Sie auch gleich, ob ein Probewohnen möglich ist – ähnlich wie dies auch in Pflegeheimen angeboten wird.

Lage und Umfeld

  • Wo möchten Sie zukünftig wohnen? In der Nähe der Kinder? In der Stadt? Auf dem Land? Zentral im Ortskern?
  • Welche Einrichtungen und Läden sollten in Ihrer Nähe sein? Hierzu gehören z.B. Friseur, Bibliothek, Ärzte, Apotheke, Kino, Seniorentreffs, Einkaufsläden usw.
  • Soll die Wohnanlage einen großzügigen Park oder Grünflächen haben?
  • Sind öffentliche Verkehrsmittel einfach und bequem erreichbar?

Wohnanlage

  • Wie groß soll die Wohnanlage des Betreuten Wohnens sein? Lieber eine kleinere Wohnanlage oder eine großzügig gestaltete große Wohnanlage?
  • Soll es eine moderne und neue Wohnung sein oder darf es auch schon etwas älter sein?
  • Sind Autostellplätze für Sie und Ihre Besucher vorhanden?
  • Bietet die Anlage auch Gästezimmer für Besucher von Ihnen an?
  • Welche besonderen Extras hätten Sie gerne in der Anlage, wie zum Beispiel Schwimmbad, Friseur, Pflegedienst, Sport- und Wellnessmöglichkeiten?
  • Gibt es einen Kiosk in der Wohnanlage, um Zeitungen und Dinge des täglichen Lebens kaufen zu können?
  • Hat das Haus ein eigenes Restaurant wo frisch gekocht wird oder kommt das Essen über einen Lieferservice? Gibt es Auswahlmöglichkeiten zwischen mehreren Menüs oder Spezialernährung und Diäten?
  • Gibt es Voll- oder Halbpension oder muss/kann selbst gekocht werden?
  • Welche öffentlichen Aufenthaltsräume, Cafes usw. für gesellschaftliche Treffen mit Freunden, Verwandten oder Mitbewohnern sind vorhanden?
  • Finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen, Tanztee, organisierte Freizeitbeschäftigungen und Ausflüge usw. statt.
  • Sind genügend Hinweistafeln zur Orientierung im Haus und um das Haus angebracht?
  • Sind Wege, Flure und Treppenhaus gut beleuchtet?
  • Ist ein großer und mit dem Rollstuhl befahrbarer Aufzug vorhanden und evtl. auch Hebelifte zum Überwinden von kleinen Treppenabschnitten innerhalb der Anlage?
  • Sind alle Zugänge zum Haus und alle Bereiche im Haus und der Wohnung barrierefrei? Sind überall Handläufe vorhanden?
  • Sind alle Flächen für Rollatoren oder Rollstühle geeignet?
  • In allen öffentlich zugänglichen Räumen wie Aufenthaltsraum, Toiletten, Cafes usw. sollte ein Notrufknopf vorhanden sein. Die Notrufzentrale sollte 24 Stunden am Tag besetzt sein.
  • Ist da Haus und die Wohnung sehr hellhörig oder sind die Räume gut schallgedämmt?
  • Gibt es eine Bewohnervertretung?

Ihre Wohnung

  • Wie groß soll Ihre Wohnung mindestens sein und wieviele Zimmer soll sie haben?
  • Möchten Sie einen Balkon oder Terrasse?
  • Legen Sie Wert auf eine lichtdurchflutete Wohnung oder ein Tageslichtbad?
  • Ist die Wohnung barrierefrei und ist genügend Bewegungsfreiheit für Rollator oder Rollstuhl vorhanden?
  • Haben Sie in Ihrer Wohnung eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine und Wäschetrockner? Oder gibt es die Möglichkeit, die Wäsche im Haus waschen zu lassen und was kostet das zusätzlich?
  • Haben Sie genügend Stellflächen für Ihre Möbel?
  • Sind die Wohnungstüren breit genug. Am besten 1,0 m.
  • Sind Balkon und Terrasse stufenlos, am besten sogar schwellenlos, erreichbar?
  • Die Badtüre sollte sich nach außen öffnen. Wenn Sie im Bad stürzen oder ohnmächtig geworden sind, sind nach innen öffnende Türen ein schweres Hindernis.
  • Sind im Bad ausreichend große Haltegriffe und Haltestangen vorhanden?
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es, wie z.B. Rauchmelder, Türsicherungen, Sicherheitsschlösser, abschließbare Fenster (je nach Etage)?
  • Müssen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden und auf wessen Kosten gehen die?
  • Müssen Sie eine Kaution hinterlegen oder ein Wohndarlehen bezahlen?
  • Welche Nebenkosten entstehen Ihnen zusätzlich wie zum Beispiel Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Strom, Heizung, Hausmeisterkosten usw.
  • Ist jeder Raum in der Wohnung mit einem Notrufknopf ausgestattet? Ist die Notrufzentrale 24 Stunden am Tag besetzt?
  • Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch Kinderspielplätze, Eisenbahn, Straße usw?
  • Gibt es Geruchsbelästigungen zum Beispiel durch die hauseigene Küche?

Wahl- und Standardleistungen

  • Welche Wahl- und Standardleistungen sind im Betreuten Wohnen mit inbegriffen. Siehe dazu Punkt “Standardleistungen und Wahlleistungen”.
  • Welche Leistungen können separat zugekauft werden (Einkaufsservice, Reinigungsservice, Bringdienste, Essen-auf-Rädern, Begleitservice, Hilfe bei der Abwicklung von Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen usw.?
  • Was kosten die Standardleistungen?
  • Wie teuer sind die Wahlleistungen?

Pflegeleistungen

  • Ist dem Betreuten Wohnen ein Pflegeheim, eine Kurzzeitpflege oder eine Tagespflege angeschlossen?
  • Ist ein von der Pflegekasse zugelassener Pflegedienst in der Anlage integriert oder muss dieser extern geordert werden?
  • Verfügt das Haus über einen 24-Stunden-Notrufdienst?
  • Wird im Notfall eine Überleitung in ein Krankenhaus, eine Kurzzeitpflege usw. hausintern organisiert?
  • Ist das Pflegepersonal so ausgebildet, dass ein möglichst langes Verbleiben in der Wohnung möglich ist?

Preise

  • Was kostet die Wohnung kalt und welche Nebenkosten kommen dazu?
  • Welche Leistungen sind im Preis / Betreuungsvertrag enthalten?
  • Welche Kosten entstehen für zubuchbare Leistungen wie Wäscheservice, Begleitservice usw.

Fazit seniorengerechtes betreutes Wohnen

Diese betreute Wohnform hat durchaus ihre Reize und Vorzüge, aber auch Nachteile. Deshalb sollten die Verträge und die Wohnanlage genauestens geprüft werden, ob sie zu den eigenen Vorstellungen und Wünschen passt. Vielleicht können Sie sich auch mit einer behindertengerechten Wohnung auf dem freien Markt anfreunden, die unter Umständen wesentlich günstiger ist und die entsprechenden Leistungen wie Pflegedienst usw. selbst koordinieren.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #165079868 © Photographee.eu

2 Antworten auf „Betreutes Wohnen für Senioren“

Leider haben wir für betreutes Wohnen aktuell keine Adressen, Sie können sich aber an den Pflegestützpunkt wenden, die haben normalerweise Adressen von Einrichtungen aus dem Umkreis.

Bin ein Flutopfer und meine Wohnung muss überarbeitet werden, suche eine betreute Wohnung im Kreis Siegburg, weil meine Familie dort arbeitet und wohnt. Danke für Mitteilung im Voraus Rosi Winters

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