
Ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, wird bei der MDK-Begutachtung festgestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Antragsteller auf Pflegeleistungen und gibt dann eine Beurteilung an die Krankenkasse. Damit Sie den richtigen Pflegegrad erhalten, müssen Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.
Das Wichtigste im Überblick
Was passiert, wenn die Einstufung in den Pflegegrad falsch ist?
Wenn bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Fehler gemacht wurden, hat das folgende Konsequenzen:
- Wurde kein Pflegegrad anerkannt, gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Damit steht dann auch kein Budget für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, ebensowenig Zuschüsse für eine behindertengerechte Wohnraumanpassung (z.B. mit einem Treppenlift) in Höhe von bis zu 4.000 Euro usw.
- Wurde die Höherstufung des Pflegegrades nicht anerkannt, erhöhen sich die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld nicht. Doch gerade das Pflegegeld ist wichtig, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird.
Grundvoraussetzung für Pflegeleistungen ist also die richtige Einstufung in einen Pflegegrad.
Mein Lese-Tipp: Pflegestärkungsgesetz – Alle Pflegeleistungen auf einen Blick als Tabelle“
Doch wie verhalte ich mich, wenn der MDK kommt? Nachstehend erhalten Sie einige Tipps, um für die MDK-Begutachtung gut vorbereitet zu sein:
Wichtige Tipps, bevor der MDK kommt
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss gut vorbereitet sein. Wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht unnötig viel Zeit. Deshalb sollten Sie folgendes organisieren und bereithalten:
- Bereiten Sie sich gut auf die MDK-Untersuchung vor. Der MDK-Gutachter prüft anhand von 6 Modulen die einzelnen Lebensbereiche des Pflegebedürftigen. Dazu arbeitet er mit einem Fragenkatalog. Wenn Sie wissen möchten, welche Fragen der MDK-Gutachter stellt, können Sie meinen kostenlosen Pflegegradrechner zur Hilfe nehmen. Dort sind alle Module und Fragestellungen hinterlegt.
- Schreiben Sie in einem Pflegetagebuch sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen alles auf, was mit der Pflege und Betreuung des Patienten zu tun hat. Sie werden staunen, was da alles zusammen kommt. Schreiben Sie auch auf, wann Sie nur beaufsichtigt haben. Das heißt, wenn Sie einen Pflegebedürftigen beim Waschen anleiten oder beaufsichtigen, gehört dies zu Ihrer Pflegetätigkeit.
- Außerdem können Sie sich bei einem Pflegestützpunkt vorab informieren, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist. Vielleicht kommt auch ein Mitarbeiter des Pflegestützpunktes am Tag der Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Das kann sehr hilfreich sein, denn die Pflegestützpunkt-Mitarbeiter wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Besorgen Sie für den MDK alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen. Hierzu gehören Arztberichte und Bescheinigungen, Medikamentenplan, Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, Röntgenbilder, MRT, Allergiepaß, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Vertrag mit Pflegedienst usw.
- Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK mitgeben können. Das erleichtert dem Gutachter seine Arbeit und er kann beim Erstellen des Gutachtens auf die Berichte zurückgreifen und nachlesen.
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- Erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte, Therapeuten. Vermerken Sie, wie oft diese aufgesucht werden müssen und wie viel Zeit Sie dafür benötigen.
- Halten Sie alle Hilfsmittel bereit (Rollstuhl, Rollator, Elektromobil usw.) die von dem Patienten benötigt und benutzt werden.
- Listen Sie alle Erkrankungen auf, nicht nur die, wegen denen ein Pflegegrad beantragt wurde. Einige Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes usw. erschweren die Pflege. Ein Pflegebedürftiger mit einem Schlaganfall und zusätzlicher Diabetes zum Beispiel hat einen höheren Pflegebedarf wie ohne Diabetes. Es muss Insulin gespritzt, vielleicht eine andere Nahrung gekocht werden, die medizinische Fußpflege muss in Anspruch genommen werden und vieles mehr. Es gibt viele Nebenerkrankungen, die zur primären Pflegebedürftigkeit noch mehr Pflegeaufwand bringen. Deshalb unbedingt auch auf diese Nebenerkrankungen hinweisen und den zusätzlichen Hilfebedarf angeben.
- Legen Sie dem Gutachter eine Liste der pflegenden Personen (incl. Anschrift usw.) vor.
- Der Pflegebedürftige sollte auf alle Fälle auf die MDK-Begutachtung vorbereitet sein. Er muss wissen, dass eine Begutachtung ansteht und dass es wichtig für die Einstufung der Pflegestufe ist, dass er offen und ehrlich seine Defizite zugibt.
- Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Termin für die Begutachtung zu kurzfristig angesetzt ist und Sie nicht genügend Zeit haben für die Beschaffung aller nötigen Unterlagen, dann sagen Sie das dem MDK und bitten um eine Terminverschiebung.
Welche Bereiche sind für die Pflegegrad-Einstufung wichtig?
Für die Pflegeeinstufung in einen Pflegegrad werden über ein neues Begutachtungssystem 6 Lebensbereiche des Antragstellers bewertet. Damit soll festgestellt werden, wie selbstständig die zu begutachtende Person ist und was sie noch alles selber machen kann oder auch nicht.
Mit dem neuen Prüfverfahren – Neues Begutachtungsassessment / NBA – werden ab dem 01.01.2017 folgende Bereiche über den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MVK) überprüft:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag Die neuen Pflegegrade: So erfolgt die MDK-Prüfung mit den neuen Modulen.
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Tipps, auf was Sie bei der MDK-Begutachtung beachten sollten
Wenn der MDK kommt: Vermeiden Sie bei der Pflegebegutachtung unnötige Fehler, die zu einer falschen Pflegegrad-Einstufung führen können. Versetzen Sie sich am besten in die Position des Gutachters. Er sieht Sie und den zu Pflegenden vielleicht eine Stunde. Es ist unmöglich, die komplette Pflegesituation in dieser kurzen Zeit erfassen zu können.
- Lassen Sie den zu Pflegenden nie alleine mit dem MDK. Es sollte immer eine Vertrauensperson des Patienten anwesend sein, die den ganzen Ablauf auch etwas lenken kann. Haben Sie den Antrag auf Pflegestufe über den Sozialdienst eines Pflegedienstes eingereicht, bitten Sie den Sozialdienstmitarbeiter, ob er zur Begutachtung mit anwesend sein könnte. Sozialdienstmitarbeiter können die Problematik des Pflegebedürftigen meistens fachlich versiert vermitteln.
- Keiner gibt gerne Fehler zu. Trotzdem ist es wichtig, beim MDK ehrlich zu sein und zuzugeben, was NICHT mehr geht. Wenn der Patient Unterstützung beim Essen und Trinken benötigt, muss dies zugeben werden. Beim neuen Begutachtungssystem geht es schwerpunktmäßig immer darum, was der Antragsteller noch selbstständig erledigen kann und wo er Hilfe benötigt. Je mehr Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch durch eine fremde Person benötigt, umso höher fällt die Bewertung für den Pflegegrad im Gutachten aus.
- Verschweigen Sie nichts, fügen Sie aber auch nichts hinzu, was nicht stimmt. Die Gutachter können durch entsprechende Fragen und Tests Ihre Aussagen prüfen. Deshalb mein Rat: bleiben Sie glaubhaft.
- Sagen Sie auch nicht, dass es schon noch so einigermaßen geht. Entweder der Patient kann etwas alleine machen oder er benötigt entsprechende Hilfe. Wenn es nicht mehr geht, sagen Sie dies und auch, wie viel Unterstützung notwendig ist.
- Viele Patienten wollen einfach in einem guten Licht dastehen. Sie wollen sich nicht blamieren. Sollte der Patient von sich aus sagen, dass er dieses oder jenes noch kann, dies aber nicht so ist, dann fordern Sie ihn auf, die Tätigkeit alleine auszuführen.
- Es muss der tatsächliche Zustand des zu Pflegenden gezeigt werden. Wenn er sich nicht mehr die Haare kämmen kann, dann sollte der Patient für die MDK-Begutachtung nicht top gestylt dasitzen. Auch wenn die pflegenden Angehörigen gerne zeigen, wie gut der Patient versorgt und gepflegt wird, kann diese gut gemeinte Geste zu einer falschen Einstufung führen.
- Es reicht nicht aus, dass ein Patient seine Arme etwas nach oben strecken oder ein wenig hinter den Kopf bringen kann, um zu beurteilen, dass er sich auch selbst die Haare kämmen kann. Zeigen Sie dem Gutachter, wie Ihr Patient eben das nicht kann.
- Ziehen Sie den Patienten zur Begutachtung mit „normaler“ Kleidung an und nicht mit einem Schlafanzug. Das zeigt, dass Sie Wert auf einen gepflegten Patienten legen, aber auch, dass das An- und Ausziehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
- Sollte der Patient gerade essen wenn der Prüfer vom MDK kommt, dann lassen Sie ihn weiter essen. So sieht der MDK-Prüfer die tatsächliche Situation und wie viel Unterstützung beim Essen notwendig ist.
- Ihr Patient muss nicht aussehen wie „frisch poliert“. Wenn er sich kurz vor dem Begutachtungstermin mit einem Getränk oder dem Essen die Kleidung beschmutzt hat, dann kann das der Gutachter ruhig sehen. Dies macht klar, dass Sie dadurch einen Mehraufwand haben durch häufigeres Wechseln der Wäsche.
- Wenn Patienten unsicher sind oder Angst – bis hin zu Angststörungen – vor gewissen Handlungen haben, sich sperren oder verweigern, haben Sie einen erhöhten Aufwand für die Pflege Ihres Angehörigen.
- Menschen mit Übergewicht sind schwerer zu pflegen.
- Manche Patienten verstehen nicht alles gleich beim ersten Mal. Anweisungen müssen deshalb häufiger wiederholt werden. Auch das müssen Sie zur Sprache bringen.
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Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
- Vielleicht haben Sie auch einen höheren Betreuungsaufwand, wenn sich Ihr Angehörige beim Zähne putzen permanent wehrt und Sie erst gut und lange zureden müssen.
- Die Gutachter stellen Fragen an den Patienten, um zu testen, was er noch weiß. Wird der Patient vom Gutachter z.B. nach seinem Geburtsort befragt und der Patient antwortet fälschlicherweise mit seinem jetzigen Wohnort, sollten Sie eingreifen. Klären Sie den Gutachter über dieses Defizit auf.
- Wenn der MDK den Patienten eine Aufgabe gibt, von der Sie wissen, dass er sie nicht erfüllen kann, lassen Sie es den Patienten trotzdem machen. Greifen Sie nicht helfend ein. Der MDK muss sehen, dass es nicht mehr geht.
- Es reicht nicht, wenn Sie sagen, dass der Patient sich nach dem Toilettengang noch einigermaßen selbst reinigen kann, wenn Sie in Wirklichkeit diese Tätigkeit ausführen, damit der Patient auch wirklich sauber ist. Entwickeln Sie keine falsche Scham.
- Wenn der Patient Probleme mit Knöpfen an Hemden oder Blusen hat, dann sollten Sie am Tag der MDK-Begutachtung auch wirklich dem Patienten eine Bluse oder ein Hemd anziehen. Nur so kann der Begutachter sehen, dass das Öffnen der Bekleidung nicht mehr alleine geht.
- Helfen Sie dem Patienten nicht beim Aufstehen, wenn er dies nicht mehr selbst kann. Lassen Sie ihn versuchen, selbst aufzustehen, so dass der Gutachter sieht, inwieweit hier Unterstützung nötig ist.
- Wenn das Thema Inkontinenz für den Patienten zu peinlich ist, kann es auch in einem 4-Augen-Gespräch mit dem Gutachter erörtert werden.
- Erklären Sie dem Gutachter, welche Umstände die Pflege erschweren. Dies können sein: Die baulichen Gegebenheiten (kein Aufzug oder Treppenlift), das Bad ist nicht behindertengerecht, zu schmale Türen für einen Rollstuhl, hohes Körpergewicht, wenig Eigeninitiative des Pflegebedürftigen, kein oder nur wenig Mitarbeiten des Pflegebedürftigen möglich, Zuckungen und Spasmen, Berührungsempfindlichkeiten, erschwerte Kommunikation durch Seh- oder Hörprobleme, vermehrte Aufsicht und Begleitung wegen Sturzgefahr.
- Bei Personen mit Demenz kommt erschwerend hinzu, dass sie Weglauftendenzen/Hinlauftendenzen haben – das heißt erhöhte Beaufsichtigung benötigen. Sich immer wieder ausziehen und deshalb durch die Pflegeperson ein erneutes Anziehen nötig ist. Nächtliches Aufstehen und Umhergehen, das beaufsichtigt werden muss, weil der Patient sonst unbeaufsichtigt das Haus verläßt oder den Herd anstellt, sollten Sie erwähnen, wenn das so zutrifft. Es gibt sehr viele Dinge, die gerade bei Demenzpatienten viel mehr Pflegeaufwand erfordern.
- Werden Demenzpatienten gefragt, was sie selbst noch alles erledigen können, dann geben sie meist zur Auskunft, dass sie alles noch selbst machen können. Das ist eine Fehleinschätzung der eigenen Kompetenz. Menschen mit Demenz können oft nicht mehr abschätzen, was sie können oder nicht. Dies muss auch dem Gutachter vermittelt werden, dass der Patient sich selbst falsch einschätzt.
- Wenn Sie zur Pflege bereits einen ambulanten Pflegedienst haben oder nach der Einstufung in einen Pflegegrad einen Pflegedienst hinzuziehen möchten, sollten Sie diesen bitten, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Der Pflegedienst kann fachlich sehr gut erklären, welche Tätigkeiten unbedingt notwendig sind und wo überall Hilfe benötigt wird. Ansonsten legen Sie bitte die Pflegedokumentation des Pflegedienstes vor
- Lassen Sie sich beim Begutachtungstermin unter keinen Umständen unter Zeitdruck stellen. Je nach Pflegebedürftigkeit kann es einfach etwas länger dauern, bis Sie alles Notwendige was zu Ihrer individuellen Pflegesituation gehört, vermitteln können. So wird vermieden, dass Sie wichtige Informationen nicht mitteilen können.
- Anderweitig sollten Sie aber unbedingt sachlich bleiben und nicht ausschweifend werden.
- Sie haben das Recht, ein 4-Augen-Gespräch mit dem Gutachter zu führen. Hier können nochmals Dinge besprochen werden, die für den Patienten unangenehm oder peinlich sein können.
Was Sie sonst noch beachten sollten
- Teilen Sie dem Gutachter bei der Begutachtung mit, was Sie für die Pflege benötigen, wie z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel, Rehamaßnahmen. Er kann dies dann – wenn er eine Notwendigkeit sieht, gleich mit in sein Gutachten aufnehmen und es muss nicht nachträglich beantragt und genehmigt werden.
- Besprechen Sie mit dem Gutachter die Wohnsituation. Zeigen Sie, welche Defizite die Wohnung hat, um eine vernünftige Pflege zu gewährleisten. Somit können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gleich im Gutachten mit aufgenommen werden.
- Geben Sie dem Gutachter eine klare Auskunft wie die Pflege gestaltet werden soll. Pflegen Sie alleine, nehmen Sie einen Pflegedienst hinzu oder soll die Pflege in einem Pflegeheim stattfinden. Somit kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob Sie Pflegegeld oder Kombinationspflege beanspruchen möchten.
- Wenn Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie dies auch gleich mit dem Gutachter klären.
- Bitten Sie den Gutachter, daß mit der Pflegestufenbeurteilung auch das Pflegegutachten mitgeschickt wird. Sie haben ein Recht darauf, das Gutachten zu bekommen. Das Pflegegutachten ist wichtig, wenn Sie Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen möchten. Sie können nur argumentieren, wenn Sie wissen, WARUM Ihnen der Pflegegrad / die Pflegestufe abgelehnt wurde – und das steht im Gutachten. Wenn Sie Widerspruch einlegen, erfolgt in der Regel eine Wiederholungsbegutachtung.
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Für einen Gutachter ist es nicht immer ganz leicht herauszufinden, ob seine Einschätzung über den zu Begutachtenden auch tatsächlich stimmt. Unter Umständen greift er deshalb zu kleinen Tricks, um zu sehen, was der Pflegebedürftige tatsächlich noch kann.
- Vielleicht lässt der Gutachter einen Stift fallen in der Hoffnung, dass sich der Pflegebedürftige danach bückt,
- vielleicht bittet er den Pflegebedürftigen um ein Glas Wasser oder
- er möchte, dass sich der Pflegebedürftige den Pullover für eine Untersuchung auszieht.
Kann der Pflegebedürftige jetzt plötzlich all diese Dinge, was vorher als „geht nicht mehr“ deklariert wurde, können Sie leicht in Erklärungsnot geraten.
Prüfungsangst des Pflegebedürftigen
Oftmals haben die Pflegebedürftigen aber auch eine Art Prüfungsangst vor dem Gutachter. Sie glauben, jetzt alles besonders gut machen zu müssen und strengen sich ganz besonders an und mühen sich furchtbar ab. Das ist nicht Sinn und Zweck der Begutachtung, es soll der reale Alltag wiedergegeben werden und der sieht dann eben so aus, dass vieles nicht mehr geht, zu was sich der Pflegebedürftige vor dem Gutachter zwingt.
Zeigen Sie dem Gutachter das reale Leben des Pflegebedürftigen. Putzen Sie ihn für diesen Tag auch nicht besonders heraus. Gerade bei Demenzkranken ist es oft der Fall, dass sie sich nicht anfassen oder helfen lassen wollen. Wenn deshalb die Haare nicht gekämmt oder die Zähne nicht geputzt sind, dann sollten sie das dem Gutachter auch zeigen.
Was ist, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Wurde der Pflegegrad oder die Erhöhung des Pflegegrades abgelehnt, dann unbedingt Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einlegen.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#120460079 © wwwebmeister
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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