Wie ermittelt eigentlich der MDK-Gutachter meinen Pflegegrad?

Alles über das neue Pflegestärkungsgesetz 2 - Wie wird der Pflegegrad berechnet
Was ändert sich beim neuen Pflegestärkungsgesetz 2

Wie wird eigentlich ein Pflegegrad berechnet? Nach welchen Kriterien geht der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor? Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, dann sollten Sie Nachfolgendes über die sechs Module und die Berechnung des Pflegegrades wissen.

Exkurs in die Vergangenheit: Bis Ende 2016 waren für die Eingruppierung in eine Pflegestufe gewisse Mindestpflegezeiten erforderlich. Dies entfiel ab 2017. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) seit 2017 ist nicht mehr entscheidend, ob eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung vorliegt, so wie es beim bisherigen Begutachtungsverfahren der Fall war.

Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird nur noch darauf geachtet, wie selbständig sich jemand versorgen kann.

Wie wird die Selbständigkeit beurteilt?

Das Notrufsystem für zuhause und unterwegs

Der Grad der Selbständigkeit wird in unterschiedlichen Bereichen ermittelt. Diese Bereiche werden Module genannt. Bei der Begutachtung wird in jedem Modul geprüft, wie groß das Ausmaß der Einschränkung ist.

Welche Module gibt es?

Der Grad der Selbständigkeit wird bei der MDK-Begutachtung in sechs Modulen ermittelt:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie erfolgt die Beurteilung der Selbstständigkeit in den einzelnen Modulen?

Für jedes Modul sind Kriterien definiert die je nach Selbstständigkeit mit Einzelpunkten bewertet werden.

Modul 1: Mobilität -> Kriterien:

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen
  • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
  • Treppensteigen

Die Ausprägung wird wie folgt bewertet:

  • Selbständig: 0 Punkte
  • Überwiegend selbständig: 1 Punkt
  • Überwiegend unselbständig: 2 Punkte
  • Unselbständig: 3 Punkte

Beispiel:

Herr Lang erhält für die Kriterien des Modul 1 folgende Punkte:

– Positionswechsel im Bett: selbständig: 0 Punkte
– Halten einer stabilen Sitzposition: überwiegend selbständig: 1 Punkt
– Umsetzen: überwiegend unselbständig: 2 Punkte
– Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs: unselbständig: 3 Punkte
– Treppensteigen: unselbständig: 3 Punkte

Herr Lang erhält für Modul 1 insgesamt 9 Punkte

Auf diese Weise werden alle Punkte der einzelnen Module ermittelt. Eine entsprechende Übersicht über die Kriterien der Module 2 bis 6 erhalten Sie hier.

Einen guten Überblick über eine Pflegegradeinstufung können Sie sich auch über meinen kostenlosen Pflegegradrechner verschaffen.


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Wie wird die Gesamtpunktzahl errechnet?

Achtung: Es werden die Punkte der einzelnen Module nicht einfach addiert. Es findet eine Gewichtung der Punktzahl statt. Erst die Summe aller gewichteten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl, die für die Bestimmung des Pflegegrads notwendig ist!

Ausnahme: Bei den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl ein, das heißt: ENTWEDER Modul 2 ODER Modul 3.

Punktesystem

Beispielrechnung

Herr Muster erhält folgende Punktzahl für die einzelnen Module:

M1:   8 Punkte
M2: 10 Punkte
M3: 20 Punkte
M4: 30 Punkte
M5: 10 Punkte
M6: 10 Punkte

Gesamtpunktzahl 88

Gewichtete Punktzahl:

M1: 7,5 Punkte
M2: wird nicht gewertet, da die Punktzahl von M3 höher ist
M3: 15 Punkte
M4: 30 Punkte
M5: 20 Punkte
M6: 11,25 Punkte

Gewichtete Gesamtpunktzahl: 83,75


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Pflegegrad berechnet. Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad?

Anhand folgender Tabelle kann nun der Pflegegrad abgelesen werden.

Herr Muster würde mit seinen 83,75 Punkten den Pflegegrad 4 erhalten.

Pflegegrade

Die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit wird weiterhin von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgenommen. Durch die Module und den dazugehörenden Kriterien ist eine genauere Einstufung als bisher möglich.

Pflegebedürftige die bereits Leistungen erhalten, werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

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Quelle Bildmaterial: Diverse, von der Firma Toll, zur Verfügung gestellte Bilder

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