Pflegende Angehörige: Der große Angehörigenratgeber

Pflegende Angehörige werden gerne auch als „Deutschlands größter Pflegedienst“ bezeichnet. Dabei leisten viele Pflegende weit mehr. Sie arbeiten hart, haben keine Freizeit und auch keine geregelten Arbeitszeiten. Und mit dem Urlaub klappt es oft auch nicht richtig.

Wer lange einen Angehörigen pflegt, dem kommen schon mal Gedanken wie: „Hilfe! Ich kann nicht mehr! Ich brauche eine Auszeit von der Pflege.“ Die Pflege eines Angehörigen ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und kann sehr anstrengend, zeit- und kräfteraubend sein. Eine Überlastung von pflegenden Angehörigen ist quasi vorprogrammiert. Deshalb ist die rechtzeitige Unterstützung und Hilfe ganz wichtig.

Wer ist per Definition ein pflegender Angehöriger?

Das Notrufsystem für zuhause und unterwegs

Viele Pflegebedürftige möchten nicht in ein Pflegeheim. In der Regel werden sie dann zu Hause von einem Angehörigen gepflegt.

Zu den pflegenden Angehörigen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 19 SGB XI) werden nicht nur Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Onkel und Tante usw. gezählt. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können dazu gezählt werden, wenn sich die private Pflegeperson dazu moralisch verpflichtet fühlt.

Voraussetzungen, um von der Pflegekasse Leistungen (nach § 44 SGB XI) zu erhalten:

Voraussetzungen, um von der Pflegekasse Leistungen zu erhalten:

  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein und muss ohne Bezahlung erfolgen. Lediglich das Pflegegeld kann als Bezahlung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
  • Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen: Dies kann sowohl beim Pflegebedürftigen, bei der Pflegeperson oder auch in einem Betreuten Wohnen stattfinden.
  • Die Pflege muss mindestens 10 Stunden wöchentlich betragen, wobei hier auch die Pflege von mehreren Personen zusammengefasst werden kann (Additionspflege).

Bevor Sie eine Pflege übernehmen, sollten Sie prüfen, ob überhaupt die Möglichkeit dazu besteht.

Statistik zur Pflegebedürftigkeit

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jährlich. Damit gibt es auch immer mehr Menschen, die einen Angehörigen pflegen.

Tabelle20172019
Pflegebedürftige3.414.0004.128.000
►Davon wurden zu Hause gepflegt2.594.0003.310.000
    ►Hiervon: Alleinige Pflege durch Angehörige1.764.0002.116.000
    ►Hiervon: Pflege gemeinsam mit Pflegedienst830.000983.000
Im Pflegeheim wurden gepflegt818.000818.000
Weibliche Pflegebedürftige63 %62 %
Männliche Pflegebedürftige37 %38 %
In Pflegegrad 1 waren insgesamt297.000
Quelle: Destatis

Ein Pflegefall tritt ein – Was ist zu tun?

Nicht nur alte oder ältere Menschen können pflegebedürftig werden. Auch bei ganz jungen oder jüngeren Menschen kann ein Pflegebedarf entstehen. Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall können aus einem quicklebendigen Menschen von jetzt auf gleich einen Pflegefall werden lassen.

Nun muss die Pflege organisiert werden. In unserer “Checkliste Plötzlich Pflegefall” finden Sie alle Infos, wie Sie die häusliche Pflege organisieren. Die wichtigsten ersten Schritte sind dabei:

  • Pflegegrad beantragen: Wurde bereits ein Pflegegrad beantragt? Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, muss ein Pflegegrad beantragt werden. Denn Sie erhalten erst Leistungen von der Pflegekasse, wenn ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wurde.
  • Hilfsmittel beantragen: Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, müssen Sie auch diese beantragen. Hilfsmittel erhalten Sie unabhängig von einem Pflegegrad. Weitere Infos zum Beantragen der Hilfsmittel.
  • „Hilfe zur Pflege“ beantragen: Die Altersarmut greift immer mehr um sich. Oftmals reicht die kleine Rente nicht aus und es wird finanzielle Unterstützung, die sog. Hilfe zur Pflege vom Sozialamt benötigt.
  • Ansprechpartner ausfindig machen: Wir haben Ihnen eine Aufstellung über alle notwendigen Ansprechpartner und Anlaufstellen zusammengestellt. Damit sparen Sie sich viel Zeit.

Voraussetzungen für die Pflege zu Hause

Pflegende Angehörige müssen physisch und psychisch gesund genug sein, um diese Aufgabe zu übernehmen. Andererseits muss aber auch die Wohnsituation für eine Pflege ausgelegt sein. Oftmals ist ein Umbau oder ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig.

Prüfen Sie anhand meiner Checkliste häusliche Pflege, ob Sie die Pflege leisten können bzw. welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um die Pflege zu übernehmen.


Umzug mit Pflegegrad

Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege

Die Entscheidung, die Eltern oder einen anderen Angehörigen zu Hause zu pflegen, muss gut überdacht werden. Die Vor- und Nachteile müssen gegenüber gestellt werden. Danach muss entschieden werden, ob die Pflege zu Hause möglich ist. Es ist auch keine Schande, wenn man erkennt, dass man nicht in der Lage ist, einen Angehörigen selbst zu Hause zu pflegen.

Vorteil Pflege zu Hause

Der pflegebedürftige Mensch

  • wird nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen. Muss sich also nicht an neue Gesichter und an neues Pflegepersonal gewöhnen.
  • kann auch weiterhin – im Rahmen seiner körperlichen/geistigen Möglichkeiten seinen gewohnten Hobbies nachgehen.
  • hat auch weiterhin die Familie um sich und fühlt sich nicht abgeschoben.
  • unterliegt nicht den Zwängen und Zeiten eines Pflegeheims. Der Tagesablauf kann individuell gestaltet werden.

Die Pflege zu Hause

  • ist kostengünstiger als die Pflege im Heim.
  • kann unterstützend mit einem Pflegedienst oder einer 24h-Pflegekraft durchgeführt werden, um die Angehörigen etwas zu entlasten.

Nachteile Pflege zu Hause

  • Ist die Pflegeperson mit der häuslichen Pflege überfordert, kann das schnell zu Problemen innerhalb der Familie führen.
  • Die physische und psychische Belastung der pflegenden Angehörigen ist enorm groß. Oft erkranken die Pflegenden selbst an einem Burnout.
  • Wird ein pflegebedürftiges Elternteil im eigenen Haushalt untergebracht, kann die beengte Wohnsituation zu Konflikten führen. Auch die ständige Präsenz des pflegebedürftigen Menschen kann auf Dauer sehr belastend sein. Das Familienleben der Pflegeperson kann stark leiden.
  • Erkrankt die Pflegeperson, muss schnell ein Ersatz gefunden werden. Oftmals ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nicht von einem Tag auf den anderen zu bekommen. Es besteht die Gefahr, dass der pflegebedürftige Mensch mangelversorgt ist.
  • Lebt der Pflegebedürftige alleine und kommt nicht mehr aus der Wohnung, besteht die Gefahr der Vereinsamung. Die sozialen Kontakte fallen weg.
  • Wird eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig, kann das nicht mehr von einer Pflegeperson alleine geleistet werden. Im Pflegeheim ist auch nachts für Betreuung gesorgt. (Alternative wäre ein Intensivpflegedienst für zu Hause.)
  • Wenn die Pflegeperson ihren Job ganz oder teilweise aufgibt, entstehen hohe finanzielle Einbußen.
  • Die Vereinbarkeit zwischen Familie, Beruf und der neu hinzugekommenen Pflege kann problematisch werden. Die Pflegeperson hat häufig keine Zeit mehr für ihre eigenen Hobbys und verliert zunehmend ihre sozialen Kontakte.
  • Die Wohnung ist häufig nicht behindertengerecht ausgestattet. Es müssen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, die wiederum finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Überforderung von pflegenden Angehörigen

Rund 70 % der Pflegenden fühlen sich überfordert. Wer nicht rechtzeitig die Notbremse zieht und etwas unternimmt, wird schnell eigene gesundheitliche Probleme bekommen. Die Überforderung wirkt sich nicht nur aus in körperlichen Beschwerden, sondern auch mit Depressionen, Burnout, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Aggressionen und schwerer Unzufriedenheit. Dies kann schnell zur Gewalt in der Pflege führen.

Je länger die Angehörigenpflege dauert, umso problembeladener kann sie werden. Durch die Doppel- und Dreifachbelastung kann das Zwischenmenschliche stark leiden.

Folgende Situationen können pflegende Angehörige stark belasten:

  • Ungerechtes Verhalten vom Pflegebedürftigen gegenüber der Pflegeperson.
  • Extrem hohe physische, psychische und emotionale Belastung.
  • Keine Anerkennung und Wertschätzung für die Pflegetätigkeit von Seiten der Geschwister, des Pflegefalls oder der Familie und Freunde. Unzufriedenheit breitet sich aus.
  • Teilweise oder gar komplette Übernahme der Verantwortung für die hilfebedürftige Person, was sehr belastend sein kann.
  • Doppel- und Dreifachbelastung durch Job, Haushalt, Familie, Kinder, Enkelkinder und pflegebedürftige Person.
  • Einerseits ständiger Zeitdruck – andererseits keine Freizeit mehr.
  • Schlechtes Gewissen, immer ein Familienmitglied oder Freunde vernachlässigt zu haben.
  • Pflege ist teuer. Die finanzielle Belastung kann die ganze Familie betreffen. Leider rutschen viele in die Sozialhilfe / Hartz 4 ab.
  • Beengte Wohnsituation, wenn die pflegebedürftige Person mit in den eigenen Familienhaushalt aufgenommen wird. Das ist nicht immer einfach auszuhalten.
  • Die Pflegebedürftigen sind mit ihrer Situation unzufrieden, werden gewalttätig. Die Pflegenden werden zu Opfern.
  • Privatsphäre geht verloren.
  • Keine Zeit und Möglichkeit, eigene Erkrankungen auszukurieren. Vernachlässigung der eigenen Gesundheit.
  • Zu wenige Informationen über die Pflegetätigkeit, über Entlastungsangebote und Zuschüsse, was zu Verunsicherung führt.
  • Die Sorge, etwas falsch zu machen, zu versagen.
  • Wenn die Partner aufgrund der Krankheit nicht mehr miteinander reden können, z.B. bei fortgeschrittener Demenz oder Komapatienten.
  • Vernachlässigung eigener sozialer Kontakte.
  • Freunde und Bekannte wenden sich ab, weil man nie Zeit hat.
  • Umgang mit physischer und psychischer Veränderung des Angehörigen ist schwierig (herausforderndes Verhalten, Aggression, Weglauftendenzen).
  • Der Kampf mit den Krankenkassen, Behörden und Ämtern, bis Anträge genehmigt sind.

Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Hilfe oder eine Pflegeberatung in Anspruch.

Pflegende Angehörige und deren Aufgaben

Die Aufgaben einer privaten Pflegeperson sind natürlich abhängig von der Pflegebedürftigkeit der hilfebedürftigen Person. Wichtig bei der Pflege ist, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten und nur so viel zu helfen wie unbedingt nötig ist.

Mit folgenden Aufgaben müssen Sie rechnen:

  • Hilfe bei der Körperpflege und Körperhygiene, wie z.B. duschen, baden, kämmen, Zähne putzen.
  • Hilfe beim Aufstehen und beim Gehen, beim Gang zur Toilette, bei der Einnahme von Mahlzeiten.
  • Begleitung zum Arzt, zu Behörden, Therapien, bei Spaziergängen oder Einkäufen
  • Waschen der Wäsche, Putzen der Wohnung, aufräumen, Zubereiten von Mahlzeiten (auch Spezialnahrung, wenn es die Krankheit erfordert).
  • Richten von Medikamenten, Einnahme der Medikamente überprüfen. Besorgung neuer Medikamente.
  • Kontakt zu Ärzten, Krankenhäuser, Therapeuten, Sozialdiensten, Pflegediensten, Tagespflege, Krankenkasse, Apotheken, Sanitätshäusern, usw.
  • Beantragen von: Hilfsmitteln, eines Pflegegrades, eines Schwerbehindertenausweises, Parkausweises, Zuzahlungsbefreiung.
  • Abwicklung der ganzen Verwaltungsaufgaben, die den Pflegebedürftigen betreffen. Miete, Nebenkosten und alle anderen Rechnungen bezahlen, Bankgeschäfte tätigen, tägliche Post erledigen, Abgabe der Steuererklärung uvm.
  • Begleitung ins Krankenhaus / RoomingIn. Wenn Demenzpatienten im Krankenhaus behandelt werden müssen, kann das den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen. Für die 24h-Betreuung im Krankenhaus bietet sich das RoomingIn für Angehörige an.
  • Besuch von Selbsthilfegruppen.
  • Die sozialen Kontakte des Pflegebedürftigen weiterhin pflegen und aufrechterhalten.
  • Sinnvolle Beschäftigung der zu betreuenden Person, aber auch Aktivierung und Anregung, sich selbst zu beschäftigen.
  • Umsetzung von Therapie-Hausaufgaben wie spezielle Gymnastik, Bewegungsspiele für die Hände usw.
  • Sich schulen lassen zur Erkrankung des Patienten, aber auch über Vorbeugemaßnahmen wie z.B. Dekubitusprophylaxe usw.

Die Liste kann noch weiter fortgeführt werden. Sehen Sie dazu auch: Checkliste Plötzlich Pflegefall.


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Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Auch wenn man sich als Pflegeperson noch so verpflichtet und verbunden fühlt, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, ist doch eines am allerwichtigsten: Unbedingt auch an sich selbst denken! Niemand kann einen anderen pflegen, wenn es ihm selbst nicht gut geht. Damit die Pflege auch langfristig erfolgen kann, müssen die Pflegenden Auszeiten nehmen und sich selbst nicht vernachlässigen.

So schauen Sie nach sich selbst! Überlegen Sie gezielt, WAS IHNEN gut tut, was Ihnen hilft, abzuschalten und zu entspannen.

  • Erhalten Sie Ihre sozialen Kontakte. Gehen Sie mit Freunden aus, besuchen Sie ein Konzert, gehen Sie in die Oper oder einfach mal in den Urlaub.
  • Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit für Ihre Familie.
  • Auch die Hobbies kommen meist zu kurz. Aber gerade ein Hobby kann Entspannung bringen und die Gedanken mal wieder in eine andere Richtung lenken.
  • Schwere körperliche und psychische Belastung braucht einen körperlichen Ausgleich. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, noch irgendwie ein wenig Sport in der Woche mit einzubauen.

Entlastung innerhalb der Familie

Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit eines Pflegefalls ist es beinahe nicht möglich, die Pflege auf Dauer alleine zu bewältigen. Häufig ist jedoch ein Familienmitglied allein für die Pflege verantwortlich, in der Regel die Frau oder die Tochter. Meist kommen zur reinen Pflege auch noch die zusätzliche Haushaltsführung und der ganze Schriftverkehr des Pflegebedürftigen dazu.

Ganz abgesehen vom eigenen Leben, den eigenen Interessen und dem Beruf, der Betreuung der Kinder und Enkelkinder, hat die Pflegeperson dann noch die Pflege zu leisten. Das sind sehr viele Jobs auf einmal.

Verteilen Sie die Elternpflege unbedingt auf mehrere Schultern. Versuchen Sie, ob Sie Familienmitglieder besser einbinden können, damit Sie immer wieder entlastet werden.

Entlastung durch Pflegeangebote der Pflegekasse

Die Pflegeversicherung bietet einige Möglichkeiten, immer wieder eine Auszeit zu nehmen. Pflegende Angehörige scheuen sich aber leider immer noch, auch mal für sich selbst eine Auszeit in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeiten haben Sie:

1. Verhinderungspflege

Zu den Rechten der pflegenden Angehörigen gehört auch das Recht auf Urlaub. Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Sie möchten Freunde oder Verwandte besuchen oder einfach mal ein paar Tage ausspannen? Oder Sie müssen vielleicht selbst ins Krankenhaus? Dann können Sie für die pflegebedürftige Person Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Verhinderungspflege ist geeignet für Menschen, die nicht zwingend rund-um-die-Uhr betreut werden müssen. Verhindertenpflege bietet sich auch dann an, wenn der hilfebedürftige Mensch keine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung möchte.

Mein TiPP: Die Verhinderungspflege (auch Urlaubspflege genannt) kann auch in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

2. Stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege ist ideal für kurze Auszeiten wie einen Arzt- oder Friseurbesuch, Behördengänge, oder einfach mal ausspannen.

Mein TiPP: Der Vorteil bei der stundenweisen Verhinderungspflege ist, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.


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3. Kurzzeitpflege

Sie möchten in Urlaub, die Tochter besuchen, eine Reha machen oder müssen ins Krankenhaus? Wenn Sie als Pflegeperson längere Zeit ausfallen, bietet sich die Kurzzeitpflege an. Die pflegebedürftige Person wird dann während dieser Zeit vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut.

Sie möchten Ihren Partner mitnehmen in den Urlaub? Wenn Sie Urlaub machen, können Sie auch in der Nähe Ihres Urlaubsortes eine Kurzzeitpflege buchen. So können Sie selbst Urlaub machen aber auch Ihren Partner regelmäßig besuchen.

Mein Lese-Tipp: Urlaub von der Pflege: Für Pflegebedürftige und Angehörige

4. Tagespflege / Nachtpflege

Gerade Angehörige mit Demenz können sehr anstrengend sein. In einer Tagespflege / Nachtpflege werden die Betroffenen nicht nur betreut, sondern auch ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert. Sie können ein- oder mehrmals wöchentlich die Tagespflege in Anspruch nehmen.

Die Tagespflege bietet sich auch an, wenn Sie noch teilweise arbeiten möchten.

Demente Menschen, die zu nächtlicher Unruhe oder Bettflucht neigen, halten die Angehörigen ganz schön auf Trab. Doch wer zu wenig Schlaf bekommt, ist nicht mehr ausgeruht und kann irgendwann auch nicht mehr die Pflege übernehmen. Mittlerweile gibt es Einrichtungen die Nachtpflege anbieten. Der Pflegebedürftige verbringt dann die Nacht in der Einrichtung und ist tagsüber zu Hause. Die Angehörigen können dann so immer wieder mal nachts durchschlafen.

5. Pflegesachleistungen / Pflegedienst

Ein Pflegedienst kann die Pflegenden gerade bei Aufgaben entlasten, die sehr kraftaufwändig sind. Dazu gehört zum Beispiel das Duschen von bewegungseingeschränkten Menschen. Was wir Pflegenden meist mit viel Kraft erledigen, meistern die professionellen Pflegekräfte mit Technik.

Das sollten Sie wissen: Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, wird Ihnen leider das Pflegegeld gekürzt. Kombinationspflege: Pflegegeld & Pflegesachleistung beanspruchen.

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Mein TiPP: Der Pflegedienst übernimmt über die häusliche Krankenpflege zum Beispiel auch das Richten von Medikamenten oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Entlastung durch Kur, Reha und Urlaub

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der Pflegebedürftige nimmt eine Reha in Anspruch – oder aber die Pflegeperson.

Reha für Pflegebedürftige: Auch pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf eine Kur oder Reha. Eine Reha kann dazu beitragen, die Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes zu verzögern. Mit einer Reha können aber auch Verbesserungen des aktuellen Gesundheitszustandes erzielt werden. Kur und Reha: Großer Ratgeber

Reha für pflegende Angehörige: Damit sich die Pflegeperson immer wieder erholen und auch therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen kann, gibt es die Reha für pflegende Angehörige. Wird Ihnen diese Reha nicht auf den ersten Anlauf genehmigt, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Sie müssen schließlich gesund bleiben.

Urlaub für Pflegende oder Pflegebedürftige: Pflegende sollten regelmäßig Urlaub machen. Dies kann gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person geschehen. Aber auch der Pflegebedürftige kann alleine Urlaub machen. Welche ungeahnten Möglichkeiten es dazu gibt, lesen Sie bitte hier Urlaub von der Pflege: Für Pflegebedürftige und Angehörige.

Unterstützung für Pflegende Angehörige durch 24h-Pflegekräfte

Auch osteuropäische/polnische Pflegehilfen können eine große Hilfe bei der Pflegebetreuung sein. Allerdings ist der Aufgabenbereich der osteuropäischen Pflegehilfen auf hauswirtschaftliche sowie leichte pflegerische Tätigkeiten begrenzt. Sie ersetzen keinen professionellen Pflegedienst.  Checkliste für 24-Stunden-Pflege.


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Entlastung durch Auszeit vom Beruf

Pflege und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Tritt ein Pflegefall ein, muss auch von einem Tag auf den anderen viel organisiert werden. Entlastung bieten da die Pflegezeit und die Familienpflegezeit.

  • Wer nur kurzzeitig eine Auszeit benötigt, um alles Organisatorische zu regeln, für den bietet sich die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von 10 Tagen an.
  • Bei der Pflegezeit haben Sie die Möglichkeit, sich 6 Monate vom Beruf freistellen zu lassen.
  • Bei der Familienpflegezeit ist es möglich, über 24 Monate hinweg die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren. Gerade bei diesem Modell bietet es sich dann wieder an, zusätzlich auch die Tagespflege in Anspruch zu nehmen, um die Zeiten zu überbrücken, in denen gearbeitet wird.
  • Eine 3monatige Freistellung von der Arbeit ist möglich, bei der Begleitung in der letzten Lebensphase von todkranken Menschen.

Hilfe durch Pflegeberatung und Pflegeschulung

Pflegende Angehörige haben ein Recht auf umfassende Beratung. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen:

  • Aufklärung und Auskunft durch die Pflegeversicherung innerhalb der ersten Wochen nach Beantragung eines Pflegegrades (siehe Par. 7 SGB XI). wo Sie weitere Hilfen erhalten und welche Leistungen Ihnen zustehen.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für die häusliche Pflege.
  • Verpflichtender Beratungseinsatz. Einen verpflichtenden Beratungseinsatz müssen alle Pflegebedürftigen erhalten, die nur Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie die kostenlose Pflegeschulung.

Entlastung durch die richtigen Hilfsmittel in der Pflege

Hilfsmittel erleichtern die Pflege ungemein und reduzieren die körperlichen Belastungen. Lassen Sie sich von der Pflegeberatung oder dem Pflegedienst beraten, welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind, um die Pflege zu erleichtern.

Ein Beispiel: Wenn Sie einen hilfebedürftigen Patienten in einem normalen Bett waschen, ankleiden und pflegen müssen, bekommen Sie vermutlich sehr schnell mit dem Rücken Probleme. Wohingegen Sie bei einem höhenverstellbaren Pflegebett rückenschonend arbeiten können. Da sollten Sie unbedingt ein Pflegebett beantragen.

Zu den Hilfsmitteln zählen z.B. Lifte für Badewannen, Patientenlifter, Badewanneneinstiegshilfen uvm. So werden Hilfsmittel beantragt.

Achtung: Ein Elektromobil gilt als Hilfsmittel und kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezahlt werden. Ein Treppenlift dagegen ist kein Hilfsmittel. Für diesen können Sie jedoch einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: In der Pflege muss Hygiene groß geschrieben werden. Aus diesem Grund erhalten Pflegebedürftige monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) im Wert  von max. 40 Euro. Das sind jährlich 480 Euro, die Ihnen die Pflegekasse hier zur Verfügung stellt. Mittlerweile gibt es im Internet Firmen, die sogenannte Pflegehilfsmittelpakete anbieten. Es handelt sich dabei um verifizierte Partner der Pflegekassen. Wir arbeiten mit Sanubi zusammen und können die Sanubi Pflegebox nur empfehlen.
Hier können Sie direkt online Pflegehilfsmittel beantragen.

Entlastungen durch eine behindertengerechte Wohnung

Viele Wohnungen und Häuser sind weder seniorengerecht noch barrierefrei gestaltet. Der Flur ist nicht mit dem Rollator oder Rollstuhl befahrbar, die Badewanne kann nicht mehr überstiegen werden oder der Einstieg an der Dusche ist schlicht und ergreifend zu hoch oder die Toilette zu niedrig. Die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.

Fakt ist, als pflegender Angehöriger müssen Sie kräfteschonend und effizient arbeiten können. Es nützt niemandem, wenn der Pflegebedürftige nur noch gewaschen werden kann, nur weil er nicht mehr ohne tatkräftige Hilfe in die Badewanne kann.

Damit Sie den Wohnraum anpassen können, erhalten Sie von der Pflegekasse pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Zu den häufigsten Umbaumaßnahmen gehören unter anderem:

Mein TiPP: Nicht immer kann eine Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. In diesem Fall bezahlt die Pflegekasse auch den Umzug in eine andere behindertengerechte Wohnung.


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Entlastung durch Alltagshelfer

Pflegebedürftigen haben einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Damit können Alltagshelfer bezahlt werden, die den pflegebedürftigen Senior betreuen, mit ihm Spazieren gehen oder unterhalten. Aber auch die Angehörigen können darüber entlastet werden, indem dieser Betrag für Reinigungskräfte usw. eingesetzt wird.

TiPP: Gemeindeverwaltungen oder Bürgerbüros der Gemeinden können Angaben machen über ehrenamtliche Mitarbeiter in der Gemeinde oder näheren Umgebung. Diese betreuen und beschäftigen die Pflegebedürftigen.

Freiräume durch Essensdienste

Essensdienste wie z.B. Essen auf Rädern bringen den Pflegenden mehr Entlastung. Es muss nicht jeden Tag gekocht werden oder die Pflegebedürftigen können auch mehrfach in der Woche mit Essen beliefert werden. Die Essensdienste bieten neben regulärem Essen auch Spezialkost für die diversen Erkrankungen wie Diabetes, glutenfreie Menüs, hochkalorische Nahrung für Menschen mit Unter- und Mangelernährung. Aber auch exzellente Püreemenüs für Menschen mit Schluckbeschwerden.


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Hilfe durch psychotherapeutische Unterstützung

Oftmals überfordert die Pflege von Angehörigen nicht nur physisch sondern auch psychisch. Ungeahnte Konflikte zwischen dem Pflegenden und dem zu Pflegenden können entstehen. Menschen können sich durch Krankheiten verändern, werden zu ganz anderen Persönlichkeiten. Um diese Situationen bewältigen zu können, ist es wichtig, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Finanzielle Absicherung der pflegenden Angehörigen

Wer z.B. die Eltern, das Kind oder den Partner pflegt, wird von der Pflegekasse nur minimalst entlohnt. Dennoch gibt es ein paar Leistungen für die Pflegenden, die Sie sich sichern sollten.

Pflegegeld: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Pflegegeld direkt den Pflegenden zusteht. Das ist falsch: Das Pflegegeld steht Personen mit einem Pflegegrad 2-5 zu. Mit diesem Geld kann der Pflegebedürftige sich selbst beschafftes Pflegepersonal (z.B. die Kinder, den Partner usw.) entlohnen. Er kann es aber auch geradewegs nach Lust und Laune selbst aufbrauchen oder anderweitig verschenken.

Sozialversicherung: So sind pflegende Angehörige versichert. Die Pflegekasse bezahlt unter gewissen Voraussetzungen für die Pflegenden Angehörigen Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.

Vorsicht: Sie sind im Normalfall als Pflegeperson nicht automatisch krankenversichert.

Das was die Krankenkasse bezahlt ist nicht viel, aber es ist besser als nichts. In einigen Bereichen sollte man als Pflegeperson prüfen, ob es besser ist, selbst den Versicherungsschutz zu erhöhen wie z.B. bei der Unfallversicherung, der Rentenversicherung oder der privaten Pflegeversicherung.

Was können pflegende Angehörige von der Steuer absetzen?

Wer Steuern bezahlt, kann auch Kosten absetzen. Sie sollten dazu unbedingt Ihren Steuerberater ansprechen.

Den Pflegepauschbetrag erhalten Sie für die Pflege eines Angehörigen. Das ist eine Pauschale. Überschreiten Ihre Kosten die Pauschale, können Sie die Kosten auf Nachweis abrechnen. Dazu zählt zum Beispiel

  • das Waschen der Wäsche,
  • Fahrtkosten zum Patienten, zum Arzt, zu einer Therapieeinrichtung usw.

Wichtig: Derjenige, für den die Kosten entstehen, kann auch absetzen. Bezahlt die pflegebedürftige Person alle Pflege- und Krankheitskosten selbst, kann er sie absetzen. Sind Sie verpflichtet, die pflegebedürftige Person finanziell zu unterstützen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen.

Dazu zählt dann z.B. die Übernahme folgender Kosten:

Mein TiPP: Wer für die Kosten der Pflege nicht mehr selbst aufkommen kann, hat die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen. Höhe der Unterstützung und Voraussetzungen sind beim Sozialamt zu erfragen.


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Anlaufstellen und Ansprechpartner für Pflegepersonen

Wer plötzlich im familiären Umfeld einen Pflegefall zu betreuen hat, ist auf Beratung angewiesen. Informationen für die häusliche Pflege bieten:

Vollmachten und Verfügungen

Als Pflegeperson sollten Sie Vollmachten haben, die Ihnen das Leben erleichtern. Häufig läuft ohne Vollmachten überhaupt nichts. Klären Sie ab, welche Vollmachten Sie haben bzw. benötigen:

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #94084338 © Robert Kneschke

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