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Plötzlich Pflegefall, was ist zu tun
Plötzlich Pflegefall, was ist zu tun

Plötzlich Pflegefall – Diese Checkliste ist ein Wegweiser, was bei der Pflege eines Angehörigen alles zu beachten und zu organisieren ist.

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Ein Pflegefall tritt meist unerwartet ein. Vieles ist zu erledigen aber die ganze Thematik Pflege ist den meisten gar nicht geläufig. Die wenigsten wissen, an wen sie sich wenden können um Hilfe zu bekommen oder welche Leistungen Ihnen zustehen.

Ergänzend zu diesem Beitrag finden Sie in meiner Checkliste – Häusliche Pflege viele Informationen darüber, was die Pflege eines Angehörigen mit sich bringt, ob die häusliche Pflege überhaupt möglich ist und was sich für die Familie durch einen Pflegefall ändert.

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1. Pflegebedürftigkeit erkennen: Anzeichen und Hilfestellungen

Pflegebedürftigkeit ist ein Zustand, in dem eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Gerade im Alter tritt die Pflegebedürftigkeit oft schleichend ein. Sind es anfangs nur kleine Hilfestellungen, die gegeben werden müssen, ist mit zunehmender Pflegebedürftigkeit immer mehr Unterstützung notwendig.

Es ist wichtig, dass Sie die Anzeichen für Pflegebedürftigkeit kennen, damit Sie rechtzeitig einen Pflegegrad – und damit verbunden – auch wichtige Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Zuschüsse usw. erhalten. Sie können aber auch gerne über unseren kostenlosen Pflegegradrechner nachsehen, was alles als „Pflegebedürftigkeit“ angerechnet wird und welcher Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen zutreffen könnte.

Als pflegende Angehörige sind Sie in einer besonderen Situation. Sie sind oft die ersten, die Anzeichen für Pflegebedürftigkeit bei einem Angehörigen bemerken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Die Anzeichen für Pflegebedürftigkeit können vielfältig sein und sich von Person zu Person unterscheiden. Zu den häufigsten Anzeichen gehören:

Schwierigkeiten bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität

Dazu gehören zum Beispiel, Schwierigkeiten

  • beim Waschen, Anziehen, Rasieren oder Schminken
  • bei der Inkontinenzversorgung
  • beim Essen und Trinken
  • bei der Nahrungsaufnahme
  • beim Gehen, Stehen, Sitzen oder Treppensteigen
  • beim Verlassen der Wohnung

Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit

Dazu gehören zum Beispiel:

Probleme bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben

Dazu gehören zum Beispiel Schwierigkeiten:

  • beim Kochen, Putzen, Einkaufen oder Arztbesuchen
  • bei der Bewältigung von finanziellen Angelegenheiten

Wenn Sie bei sich oder einer Ihnen nahestehenden Person Anzeichen für Pflegebedürftigkeit bemerken, sollten Sie diese aufmerksam beobachten. Sprechen Sie mit dem Betroffenen über Ihre Beobachtungen. Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich Notizen machen, um die Anzeichen nicht zu vergessen.


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2. Anlaufstellen für Beratung und Information

Ansprechpartner und Anlaufstellen können Pflegenden und Pflegebedürftigen in vielen Bereichen helfen. Sie können zum Beispiel Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege geben, Hilfe bei der Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung leisten, Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten oder Einrichtungen bieten oder auch Angebote für Entlastung und Erholung vermitteln.

  • Zu allen Themen der Pflege informieren Sie unsere Pflegelotsen sehr gerne. Die Beratung ist kostenlos und direkt auf Ihre persönliche Pflegesituation ausgelegt.
  • Eine große Zusammenstellung von Anlaufstellen finden Sie in meinem Beitrag Anlaufstellen und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
  • Hausarzt, Facharzt, behandelnde Klinik.
  • Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung anzubieten.
  • Auch bei Pflegestützpunkten können Sie sich rund um das Thema Pflege und Pflegekasse beraten lassen.
  • Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kann Sie telefonisch beraten.
  • Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten, Reha-Einrichtungen usw. können Sie beim Beantragen eines Hilfsmittels oder eines Pflegegrades unterstützen. Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen.
  • Das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit informiert über alle Belange zur Krankenkasse und zur Pflegekasse.
  • Das Sozialamt ist ein wichtiger Partner, wenn es um die Beantragung von Sozialleistungen geht, wie zum Beispiel Hilfe zur Pflege geht.
  • Seniorenberatungen und kommunale Beratungsstellen sind zuständig unter anderem auch für Fragen und Probleme im Alter.
  • Selbsthilfegruppen für das jeweilige Krankheitsbild des Pflegebedürftigen sind sowohl für den Patienten als auch die Angehörigen eine große Hilfe und Unterstützung.
  • Über einen Pflegeleistungsrechner ausrechnen lassen, welche Leistungen zustehen.

3. Ist die Pflege zuhause überhaupt möglich?

Wer zuhause die Pflege eines Angehörigen übernimmt, sollte zuerst prüfen, ob er selbst in der Lage ist, physisch und psychisch die Pflege übernehmen zu können. Mehr dazu finden Sie in meiner Checkliste – Häusliche Pflege.

Wie ist die berufliche Situation?

Viele die von heute auf morgen die Pflege der Eltern, eines Kindes oder eines anderen nahen Angehörigen übernehmen, sind noch berufstätig. Nicht immer ist es auch aus finanziellen Gründen möglich, den Job ganz oder auch nur teilweise aufzugeben.

  • Prüfen, ob von pflegenden Angehörigen eine Pflegezeit beantragt werden muss (Freistellung von der Arbeit für einen gewissen Zeitraum)

Wie ist die häusliche Situation?

Nicht jede Wohnung und nicht jedes Haus ist auf einen Pflegefall vorbereitet. Treppen, zu enge Türen, ein zu kleines Bad oder ein ungeeignetes Bett können die Pflege erschweren oder gar unmöglich machen.

  • Prüfen Sie, ob eine Pflege mit den räumlichen Gegebenheiten zu Hause möglich ist.
  • Bei Demenzpatienten muss die Wohnung entsprechend sicher eingerichtet und gestaltet sein. Lesen Sie dazu meinen Beitrag “Sichere Wohnung für Demenzpatienten“.
  • Manchmal muss die Wohnung / das Bad / das Haus behindertengerecht umgebaut werden. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit 4.000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse bezuschusst. Ein entsprechender Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss gestellt werden.
  • Eventuell muss in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus umgezogen werden. Bei Pflegebedürftigkeit können Sie einen Zuschuss für die Umzugskosten erhalten.
  • Unter Umständen muss ein Treppenlift oder eine Treppensteighilfe eingebaut werden. Auch dazu können Sie 4.000 Euro finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse bekommen.

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4. Organisation der häuslichen Pflege

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, muss die häusliche Pflege geplant und organisiert werden. Die Pflege sollte auch nicht nur auf den Schultern einer Person liegen, sondern auf mehrere Personen verteilt werden. Deshalb sollten Sie sich über folgende Punkte Gedanken machen:

  • Wer versorgt den Haushalt (Essen zubereiten, einkaufen, putzen, waschen)?
  • Klären, wer aus dem familiären Bereich bei der Pflege mithelfen und entlasten kann.
  • Bei Gemeinde nachfragen, ob ehrenamtliche Mitarbeiter immer wieder bei der Betreuung aushelfen können.
  • Nach qualifizierten Fachärzten und Fachkliniken umsehen.
  • Prüfen, welche Therapien vor Ort oder in der näheren Umgebung angeboten werden (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie usw.).
  • Pflegebedürftige Menschen sind – vor allem auch in der Altenpflege – sturzgefährdet. Die Wohnung muss auf mögliche Stolperfallen und Sturzgefahren (Teppiche, rutschige oder steile Treppen usw.) überprüft und entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Hier finden Sie Anregungen für eine Sturzprophylaxe bei Treppen. Bei bettflüchtigen Demenzpatienten können Sie auch Niederflurbetten als Sturzprophylaxe einsetzen.
  • Wird Essen auf Rädern oder ein anderer Lieferservice oder gar spezielle Aufbaunahrung/Astronatuenkosten benötigt (Aufbaunahrung wird bei Bedarf von Kasse übernommen)?
  • Falls Essen auf Rädern in Anspruch genommen wird, zahlt das Sozialamt einen Essens-Zuschuss für Personen mit geringem Einkommen. 
  • Eventuell sollten Sie als Pflegeperson einen Pflegekurs besuchen oder vom ambulanten Pflegedienst schulen lassen. Sie könnten z.B. lernen, wie Sie kräfteschonend pflegen oder mit der speziellen Krankheit des Pflegebedürftigen umgehen sollen uvm.
  • Wie kann die Mobilität des zu Pflegenden erhalten werden? Wer rastet der rostet und je bewegungseingeschränkter eine pflegebedürftige Person ist, umso schwerer die Pflege. außerdem leidet der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
  • Es ist wichtig, soziale Kontakte zu pflegen, um einer Vereinsamung vorzubeugen. Wer begleitet die auf Pflege und Unterstützung angewiesene Person zu Veranstaltungen, Treffen und Ausflügen?
  • Wer vertritt die Pflegeperson während eines Urlaubs oder bei Krankheit.
  • Der gesundheitliche Zustand kann sich bei jeder Person plötzlich rapide verschlechtern. Dies kann zur Folge haben, daß die Pflege zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann und eine Pflege im Heim notwendig wird. Es ist nicht immer ganz einfach, schnell einen Platz in einem guten Pflegeheim zu bekommen. Für diesen Fall ist es sinnvoll, unter Umständen bei einem favorisierten Pflegeheim auf der Warteliste zu stehen. Ein entsprechend klärendes Gespräch mit der Heimleitung, ob eine Aufnahme in die Warteliste möglich ist, wäre dann zu führen.

5. Pflegegrad beantragen

Sie müssen jedoch nicht nur prüfen, ob eine häusliche Pflege möglich ist. Gleichzeitig müssen Sie auch noch einen Pflegegrad beantragen, falls dies noch nicht geschehen ist.


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6. Unterstützung für die häusliche Pflege

Als Pflegeperson sind Sie vielleicht einmal stunden- oder tageweise verhindert. Sie benötigen dann eine Ersatzpflegeperson. Dafür gibt es dann die Verhinderungspflege. Aber auch Kurzzeitbetreuungen in einem Pflegeheim sind möglich. Der Pflegedienst kann für gewisse Pflegetätigkeiten mit hinzugezogen werden. Aber auch 24 Stunden-Pflegekräfte können bei der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen helfen.

  • Prüfen Sie, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme eine Verbesserung des jetzigen Zustands des Patienten erreicht werden kann
  • Prüfen, ob eine persönliche Assistenz notwendig ist.
  • Muss der Pflegebedürftige z.B. zum Überbrücken Ihres Urlaubs oder einer Baumaßnahme in einer Kurzzeitbetreuung untergebracht werden, dann muss rechtzeitig eine passende Einrichtung ausgesucht werden.
  • Wenn nötig, vom Pflegedienst Medikamente in Dispensern vorrichten lassen. Wenn Sie keinen Pflegedienst beauftragen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, dass Sie die Medikamente in der Apotheke vorrichten lassen und verblistert für den jeweiligen Einnahmezeitpunkt erhalten. Mehr dazu hier: Nie wieder Tabletten selbst richten – Kostenloser Tabletten-Sortierservice
  • Alternativ können Sie aber auch einen automatischen Tablettenspender verwenden. Der Tablettenspender erinnert zur Einnahmezeit an die Tabletteneinnahme und wirft automatisch die richtigen Medikamente aus.
  • Soll für die Pflege zu Hause ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Pflegedienste übernehmen z. B. das Waschen des Patienten, die Zahnhygiene, helfen beim Aufstehen und Zubettgehen, verabreichen von Injektionen uvm.
  • Wer den Pflegedienst in Anspruch nimmt und gleichzeitig Pflegegeld erhält, bekommt die sogenannte Kombileistung.
  • Sie können auch zur Entlastung sogenannte “Angebote zur Unterstützung im Alltag” in Anspruch nehmen.
  • Bei Krankheit und Urlaub der pflegenden Angehörigen wird ein adäquater Ersatz benötigt. Falls eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird, muss auch hier rechtzeitig nach einer Vertretung bzw. freien Plätzen Ausschau gehalten werden. 
  • In meinem Beitrag über stundenweise Verhinderungspflege erfahren Sie, was zu tun ist, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
  • Nach qualifizierten Fachärzten und Fachkliniken umsehen, die sich mit der Erkrankung des Pflegebedürftigen auskennen.
  • Prüfen, ob für den Pflegebedürftigen eine Tages- oder Nachtpflege benötigt wird. Tagespflegeeinrichtungen haben den Vorteil, dass sie nicht nur betreuen sondern den Pflegebedürftigen entsprechend seiner Möglichkeiten fördern.
  • Prüfen, ob eine Pflegekraft aus Osteuropa eingestellt werden soll (falls auch Haus- und Gartenarbeiten erledigt werden sollen, ist es möglich, eine männliche Pflegekraft anzufordern)
  • Krankenpflege in Anspruch nehmen. Krankenpflege wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad. (zum Beispiel: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Zusammenstellen von Medikamenten usw.
  • Nachbarschaftshilfen, mobile Hilfsdienste oder Seniorenbetreuungen bieten die unterschiedlichsten Hilfen für pflegebedürftige Menschen an. Erkundigen Sie sich vor Ort.

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7. Hilfsmittel beantragen

Mit den Hilfsmitteln sollen die gehandicapten Personen wieder besser am täglichen Leben teilnehmen können. Außerdem sollen sie die Pflege erleichtern und die Pflegeperson entlasten.

  • Prüfen, welche Hilfsmittel benötigt werden. Dabei hilft Ihnen unter Umständen auch ein Arzt, der Pflegedienst oder die Mitarbeiter einer Sozialstation. Danach müssen Sie die Hilfsmittel beantragen. Viele Informationen dazu erhalten Sie auch in meiner Hilfsmittelberatung.
  • Wurde das Hilfsmittel abgelehnt, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen kennen den Patienten/Pflegefall meist nicht persönlich. Deshalb müssen Anträge oftmals auf Aktenlage entschieden werden. Da passiert es leicht, daß dringend benötigte Hilfsmittel abgelehnt werden. Ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hilft unter Umständen schon weiter.
  • Pflegebett beantragen: Jeder Pflegefall ist anders. Aber nicht immer ist ein klassisches Pflegebett notwendig. Manchmal reicht auch ein höhenverstellbares Seniorenbett aus. Zumal es auch sehr praktisch ist.
  • Was wird benötigt, um die Mobilität zu verbessern (Rollstuhl, Rollator, Elektromobil).
  • Welche Hilfsmittel werden benötigt (Badewannenlifter, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzmaterial / Windeln, Gehhilfen, Spezialmatratzen / Pflegematratzen usw.).
  • Muss ein Fahrzeug/PKW behindertengerecht umgebaut werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen. Jedem Patienten mit einem Pflegegrad (Pflegstufe) stehen monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (ab 01.01.2015) zu. Pflegehilfsmittel sind z.B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalschürzen usw.
  • Prüfen ob ein Hausnotruf nötig ist (Kassenleistung – bei Bedarf).

8. Krankheiten und Behindertenausweis

Als pflegender Angehöriger sollten Sie sich mit der speziellen Krankheit Ihres Pflegebedürftigen auskennen. So benötigen z.B. Menschen mit Demenz eine andere Ansprache und Umgangsverhalten als Menschen mit einer Parkinson-Erkrankung. Jede Erkrankung hat ihre eigenen Besonderheiten und Herausforderungen.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Erkrankungen erhalten Sie hier: Die 15 häufigsten Krankheiten im Alter die Pflegende kennen sollten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist aber auch die Verbindung zwischen Pflegebedürftigkeit und Behindertenausweis. Viele Pflegebedürftige haben zwar einen Pflegegrad, erkennen aber nicht, dass Ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen so gravierend sind, dass ein Behindertenausweis beantragt werden kann. Der Behindertenausweis verschafft einige “Vorteile” (Nachteilsausgleiche), die genutzt werden sollten.

Ausführliche Infos erhalten Sie in unserem Beitrag Menschen mit Behinderung: Leistungen, Anträge und Krankheiten.


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9. Vollmachten und Verfügungen

Das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen wird gerne vernachlässigt. Dabei sind diese Dokumente mittlerweile ganz wichtig. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören die Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

  • Als pflegender Angehöriger die Vorsorge- und/oder Generalvollmacht immer zu allen Terminen im Krankenhaus, bei Ärzten, Pflegeeinrichtungen usw. mitnehmen, da die Vollmachten von den entsprechenden Stellen eingesehen werden möchten.
  • In der Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden sollen, wenn man selbst nicht mehr über sich entscheiden kann.
  • Bei der Betreuungsverfügung wird festgelegt, von wem Sie in welchem Umfang und für welche Geschäfte vertreten werden möchten. Damit wird auch vermieden, dass Sie eine gesetzliche Betreuung erhalten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.

Weitere Vollmachten und Verfügungen sind zum Beispiel:

  • Gesundheitsvollmacht
  • Sorgerechtsverfügung
  • Postvollmacht
  • Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Pflegeverfügung
  • Trauerverfügung
  • Organverfügung




10. Pflege im Heim

  • Prüfen, ob eine Pflege im Pflegeheim erforderlich ist.
  • Prüfen, mit welchen Kosten für das Pflegeheim zu rechnen ist.
  • Mehrere Pflegeheime besichtigen und nach reiflicher Überlegung das passende Heim auswählen.
  • Wer sich nicht gleich für ein bestimmtes Pflegeheim entscheiden kann, hat auch die Möglichkeit des Probewohnens.
  • Bei Demenzpatienten mit Weglauftendenz ist unter Umständen ein Pflegeheim mit einer Spezialstation für Demenzpatienten notwendig (geschlossene Station).
  • Welche Möbel werden im Heim benötigt.
  • Bei Unterbringung im Pflegeheim fallen keine GEZ-Gebühren an – deshalb Pflegebedürftigen/Pflegefall bei der GEZ abmelden.
  • Bei einem Umzug ins Heim muss einiges beachtet werden. Schauen Sie deshalb meine Checkliste an.
  • Wer den Umzug nicht selbst durchführt, sollte rechtzeitig eine Umzugsfirma beauftragen. Einen Kostenvergleich von verschiedenen Anbietern können Sie sich hier kostenlos und unverbindlich anfordern.
  • Ist der Heimbewohner im Urlaub, in der Reha oder im Krankenhaus, reduzieren sich die Heimkosten. Siehe hier: Pflegeheimkosten: Diese Kosten entstehen, wenn der Bewohner im Krankenhaus oder Urlaub ist.
  • Dass Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern nicht Haus und Hof verkaufen müssen, lesen Sie in meinem Beitrag Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.
  • Auch Bewohner von Pflegeheimen haben Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Mehr dazu in meinem Beitrag Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim.

11. Alternative Wohnformen zur häuslichen Pflege oder Pflegeheim

Neben der häuslichen Pflege und dem Pflegeheim gibt es auch noch andere Wohnformen. Anzuführen wären zum Beispiel das Betreute Wohnen, Seniorenresidenzen, Pflege-WGs oder auch Demenz-WGs. Mehr über die unterschiedlichen Wohnformen finden Sie in meinem Beitrag “Wohnen und Leben im Alter – 11 ganz unterschiedliche Möglichkeiten“.


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12. Finanzielles: Welche Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse gibt es?

  • Alle notwendigen Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen usw. beantragen.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen errechnen lassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu einen Pflegeleistungs-Rechner (gültig ab 2015) veröffentlicht.
  • Evtl. Schwerbehindertenausweis beantragen (finanzielle Vorteile, steuerliche Vorteile usw.).
  • Finanzierung der Pflege durchkalkulieren / Diese Leistungen aus der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu. Hier können Sie ausrechnen, wieviel Pflegegeld Ihnen nach Abzug der Rechnungen für den ambulanten Pflegedienst usw. bleibt.
  • Prüfen, ob die finanziellen Mittel für die Bezahlung ausreichen oder ob beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden muss.
  • Krankenfahrten (Fahrten zum Arzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Dialyse, ins Krankenhaus, zur Reha): Fahrkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Kasse übernommen. Fahrkostenzuschuss beantragen.
  • Chronisch kranke Patienten haben eine Zuzahlungspflicht von 1 % des Brutto-Familieneinkommens anstatt von 2 %. Antrag auf chronisch krank stellen.
  • Befreiung von zuzahlungspflichtigen verordneten Hilfsmitteln, Anwendungen, Medikamente usw. beantragen (Zuzahlungsbefreiung).
  • Alle Rechnungen und Belege von verordneten Medikamenten, Hilfsmitteln und Anwendungen usw. sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze Befreiung von Zuzahlungspflicht beantragen.
  • Bankvollmacht geben lassen (falls noch möglich), um im Notfall alle Bankgeschäfte tätigen zu können.
  • Von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Hier können Sie nachlesen, wer sich befreien lassen kann.


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13. Palliativpflege und Sterbebegleitung

Die Palliativpflege und Sterbebegleitung stellen eine einfühlsame Herangehensweise an die Betreuung von Menschen in den letzten Lebensphasen dar. Folgende Punkte sollten Sie klären:

  • Wird eine spezielle Palliativpflege erwünscht. Hierbei geht es darum, die Schmerzen so gut wie möglich zu reduzieren und dem Sterbenden das Leben noch so erträglich wie möglich zu machen. Die medikamentöse Behandlung zielt nicht darauf ab, das Leben unnötig zu verlängern sondern dem Leben mehr Qualität zu geben.
  • Wo soll die Palliativpflege erfolgen. Zuhause, in einem Pflegeheim oder einem speziellen Hospiz?
  • Wünsche des Sterbenden berücksichtigen.
  • Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Sterbefasten. Hier ist besonders wichtig, die Entscheidung des Sterbenden zu akzeptieren.
  • Informationen über verschiedene Formen der Sterbebegleitung beschaffen.
  • Den Abschied der Familie vom Sterbenden planen und organisieren.
  • Beerdigung planen und organisieren. Zuschüsse und Kosten der Beerdigung im Blick behalten.
  • Trauerbewältigung und Unterstützung nach dem Tod: – Sich über Trauerreaktionen informieren und akzeptieren. – Zugang zu Trauergruppen oder professioneller Trauerberatung finden.

Palliativpflege und Sterbebegleitung sind nicht nur eine Antwort auf körperliche Bedürfnisse, sondern auch ein Ausdruck von Mitmenschlichkeit und Respekt vor dem Leben bis zum letzten Atemzug. Diese Form der Pflege trägt dazu bei, dass die letzten Lebensphasen so würdevoll, schmerzarm und erfüllt wie möglich gestaltet werden können.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia#49601831  © photocrew

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